Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Inklusives Spielangebot
- Maßnahme 008/3 im Förderantrag. Art und Umfang des Spielangebots nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Generationen- und Sozialausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu (erledigt)07.09.2026
- Vorlage steht im Stadtrat auf der Tagesordnung (erledigt)14.09.2026
- Ausschreibung durch die Verwaltung, dann Auftragsvergabeals Nächstesdanach
- Spätester Termin für die Umsetzung31.12.2028
Vergabeverfahren
Ausschreibung durch die Verwaltung nach den geltenden Vergaberichtlinien. Die Vorlage nennt VOB/A und die VV „öffentliches Auftragswesen RLP“ in Verbindung mit der UVgO. Der Stadtbürgermeister soll nach der Ausschreibung an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen vergeben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Rheinland-Pfalz stellt seit dem 1. März 2025 über das Regionale Zukunftsprogramm (RZN) insgesamt 200 Millionen Euro für strukturschwache Kommunen bereit. Die Verbandsgemeinde Hachenburg gibt mit Bescheid vom 21.01.2026 einen Anteil nach dem Einwohnerschlüssel an die Ortsgemeinden und die Stadt weiter.
Das inklusive Spielangebot steht als Maßnahme 008/3 im Förderantrag der Stadt. Der Generationen- und Sozialausschuss stimmte der Vorlage am 07.09.2026 einstimmig zu und ergänzte die Maßnahme aus der Begründung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Maßnahmen im RZN-Förderprogramm auszuschreiben. Der Stadtbürgermeister soll die Aufträge nach der Ausschreibung innerhalb der Haushaltsmittel vergeben.
Noch offen
- Art und Umfang des Spielangebots sowie die Kosten nennt die Vorlage nicht.
- Änderungen der Maßnahme brauchen einen gesonderten Beschluss und einen genehmigten Änderungsantrag (Ausschlussfrist 31.12.2026).
Ort der Leistung
Hachenburg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Hachenburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist im Förderantrag zum RZN berücksichtigt und genehmigt. Die Mittel werden im jeweils geltenden Haushaltsplan veranschlagt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Kosten der Maßnahme nennt die Vorlage nicht.
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