Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grabaushub und Ausbettung
- Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf 25 Friedhöfen. Die einzelnen Leistungen sind in § 4 der Rahmenvereinbarung beschrieben.
- Optionale Leistungen
- Mitnahme und Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs bei Sargbestattungen sowie die Grabräumung können von der Gemeinde oder von Dritten erbracht werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage zur Entscheidung im Ortsgemeinderat Girod (erledigt)01.09.2026
- Dieselbe Vorlage zur Entscheidung im Ortsgemeinderat Nentershausen (erledigt)02.09.2026
- Öffentliche Ausschreibung der Rahmenvereinbarung, laut Vorlage schnellstmöglichals Nächstesdanach
- Ende des bisherigen Vertrags02.03.2027
- Beginn der neuen Rahmenvereinbarung03.03.2027
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit zwei Jahren Laufzeit. Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter. Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam für alle teilnehmenden Ortsgemeinden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf den Friedhöfen werden in 20 Gemeinden sowie den Stadtteilen der Verbandsgemeinde Montabaur auf insgesamt 25 Friedhöfen erbracht. Die Organisation des Grabaushubs gehört zu den Aufgaben der Gemeinden.
Das bisherige Vertragsverhältnis endet am 02.03.2027. Zum 03.03.2027 muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine gemeinsame Ausschreibung hat laut Vorlage zwei Vorteile. Es gibt nur einen Ansprechpartner, und es können günstigere Preise erzielt werden. Die Verwaltung empfiehlt sie, wie schon in den vergangenen Jahren.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Ortsgemeinderat Girod lag der Vorschlag vor, die Rahmenvereinbarung für Grabaushub und Ausbettung öffentlich auszuschreiben. Der Ortsbürgermeister sollte ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Noch offen
- Die neuen Preise stehen noch nicht fest. Danach muss die Friedhofsgebührensatzung geändert werden.
Ort der Leistung
Montabaur, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Montabaur, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten für den Grabaushub werden den Angehörigen als Bestattungsgebühren nach der Friedhofsgebührensatzung in Rechnung gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.