Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sprachalarmierungsanlage
- Hausalarmierung mit Sprachdurchsage und vorangestelltem Aufmerksamkeitssignal, ausgelegt nach DIN EN 50849 (11/2017) als elektroakustisches Notfallwarnsystem. Die Zentraleinheit kommt in einen separaten Raum mit feuerhemmenden Bauteilen.
- Verkabelung
- Redundante A/B-Verkabelung, bis zum entsprechenden Brandabschnitt in Funktionserhalt E30.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Planung des Planungsbüros wird der Verwaltung übergeben (erledigt)15.10.2026
- Sitzung des Verbandsgemeinderats, Planung und Ausschreibung standen auf der Tagesordnung (erledigt)20.10.2026
- Veröffentlichung der Ausschreibungals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Zuge des Anbaus an die Astrid-Lindgren-Grundschule wurde ein Brandschutzkonzept für die gesamte Schule erforderlich. Darin wird eine Alarmierungsanlage gefordert, mit der die Räumung der ganzen Schule oder einzelner Gebäudeteile eingeleitet werden kann.
Das beauftragte Planungsbüro hat die Planung am 15.10.2026 an die Verwaltung übergeben. Wegen des Baufortschritts und der Lieferzeit der Anlage sollte der Punkt kurzfristig auf die Tagesordnung, damit die Elektroinstallation einschließlich der Verkabelung rechtzeitig erfolgen kann. Eine spätere Installation würde zusätzliche Kosten verursachen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat soll die vorgestellte Planung umsetzen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Ausschreibung beauftragen.
Noch offen
- Ob der Verbandsgemeinderat der Planung am 20.10.2026 zugestimmt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
- Die Art des Vergabeverfahrens nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Ransbach-Baumbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Ransbach-Baumbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sprachalarmierungsanlage, KostenschätzungDie Vorlage nennt nicht, ob brutto oder netto | 85.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Kostenschätzung wird in der Haushaltsplanung für die Erweiterung der Schule aufgeführt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.