Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Fassadenarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus
- Sanierung der Fassade. Die Ausführung ist nach der Frostperiode im April/Mai 2027 vorgesehen, weil es sich um Fassadenarbeiten handelt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Das Land bewilligt 8.000 € aus dem Investitionsstock (erledigt)04.09.2026
- Ortsgemeinderat wird über die bewilligte Zuwendung informiert (erledigt)29.09.2026
- Einholung der Angeboteals NächstesHerbst 2026
- Die Maßnahme soll begonnen sein, sonst ist der Aufsichtsbehörde der voraussichtliche Beginn mitzuteilen31.12.2026
- Ausführung der Fassadenarbeiten nach der FrostperiodeApril/Mai 2027
Vergabeverfahren
Einholung von Angeboten im Herbst 2026. Die Vergabeart nennt die Niederschrift nicht. Nach dem Bescheid sind die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur Rheinland-Pfalz hat den Antrag auf Zuweisung aus dem Investitionsstock für die Fassadensanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit 8.000 € bewilligt.
Der Ortsgemeinderat wurde am 29.09.2026 informiert, ein Beschluss war nicht vorgesehen. Die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde stellt bei der ADD Trier einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Maßnahme.
Der Bewilligungsbescheid vom 04.09.2026 legt zuwendungsfähige Gesamtkosten von 26.775 € zugrunde. Den Kostenansatz für Architektenleistungen über 2.305 € erkennt das Land nicht an, weil Planungsleistungen durch eigenes Personal der Verbandsgemeindeverwaltung nicht förderfähig sind.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Angebote und tatsächliche Gesamtkosten stehen noch nicht fest.
- Der Beginn der Maßnahme soll verschoben werden, dafür ist der Antrag bei der ADD Trier vorgesehen.
- Der Bescheid ist vorläufig, die endgültige Festsetzung bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Weltersburg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Weltersburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Förderfähige Gesamtkosten der Fassadensanierunglaut Bewilligungsbescheid vom 04.09.2026, ohne Architektenleistungen über 2.305 € | 26.775 € |
|---|
- Förderung
- Investitionsstock 2026, 8.000 € bewilligt
- Finanzierung
- Der Investitionsstock 2026 bewilligt 8.000 € als Höchstbetrag zur Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung verfällt, wenn sie bis zum Ablauf des 31.12.2028 nicht verwendet und ausgezahlt ist. Die tatsächlichen Gesamtkosten stehen noch nicht fest.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.