TendiGo
Ratgeber

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?

Öffentliche Ausschreibungen verteilen sich auf zahlreiche Portale. Dieser Ratgeber zeigt, welche zusätzlichen Quellen wichtig sind und wie ein Ausschreibungsdienst wie TendiGo sie in einer Suche bündelt. Dafür haben wir 66.238 Bekanntmachungen aus 12 Wochen ausgewertet.

Gründer und Geschäftsführer, TendiGo
Aktualisiert am 25 Minuten LesezeitMethodik
Inhalt
  1. Kurz beantwortet
  2. Welche Quellen Sie brauchen
  3. Wo Ausschreibungen erscheinen
  4. Welche Rolle der Auftragswert spielt
  5. Was das Bundesportal abdeckt
  6. Welche Plattformen es gibt
  7. Wie viel Zeit bleibt
  8. Was ausgeschrieben wird
  9. Richtig suchen
  10. Rechercheroutine in sechs Schritten
  11. Ausschreibungsdienste prüfen
  12. Was sich 2026 und 2027 ändert
  13. Häufige Fragen
  14. Methodik und Quellen

Kurz beantwortet

Öffentliche Ausschreibungen sind in Deutschland auf viele verschiedene Portale verteilt. Die Suche auf oeffentlichevergabe.de allein reicht deshalb nicht aus, wenn Sie sich einen umfassenden Überblick verschaffen möchten. Gerade kleinere und regionale Ausschreibungen finden Sie auch auf den Plattformen der Länder, Kommunen und privater Betreiber. Wer regelmäßig nach passenden Aufträgen sucht, sollte deshalb einen Ausschreibungsdienst wie TendiGo nutzen. Solche Dienste werden auch Aggregatoren genannt. Sie führen Ausschreibungen aus mehreren Quellen in einer Suche zusammen. So müssen Sie die eingebundenen Portale nicht einzeln durchsuchen. Achten Sie darauf, dass der Dienst die wichtigen Quellen für Ihre Branche und Region abdeckt.

Das Wichtigste im Überblick
  • Das Bundesportal allein reicht nicht aus. oeffentlichevergabe.de und TED sind wichtige Quellen für EU-weite Bekanntmachungen. Für einen umfassenden Überblick über nationale und regionale Ausschreibungen brauchen Sie jedoch zusätzliche Quellen. Diese werden nicht vollständig im Bundesportal erfasst.
  • Regionale Quellen ergänzen. In der amtlichen Vergabestatistik 2024 lagen 88 % der gemeldeten Vergaben unter den EU-Schwellenwerten. Für diese Aufträge unterscheiden sich die Veröffentlichungsregeln. Prüfen Sie deshalb auch Landesportale und die Beschaffungsseiten Ihrer Zielauftraggeber.
  • Suchportal und Vergabeplattform unterscheiden. Suchportale helfen Ihnen, einen Auftrag zu entdecken. Auf der zuständigen Vergabeplattform bearbeiten Sie anschließend die Teilnahme, stellen Rückfragen und reichen Ihr Angebot ein. Eine gespeicherte Suche ersetzt diese Schritte nicht.
  • Viele Quellen mit einer Suche abdecken. Für die regelmäßige Recherche empfehlen wir einen Ausschreibungsdienst wie TendiGo. Er bündelt Bekanntmachungen des Bundes und zusätzlich eingebundener Vergabeplattformen. So durchsuchen Sie mehrere Quellen gemeinsam und müssen Ihre Recherche nicht auf jedem Portal wiederholen. Prüfen Sie bei der Auswahl, welche Quellen tatsächlich enthalten sind.
  • Mehrere Suchbegriffe verwenden. Suchen Sie mit Synonymen und passenden CPV-Codes, den Kennziffern für Leistungen und Produkte. Prüfen Sie auch einzelne Lose und die Leistungsbeschreibung. Ein passender Auftrag ist nicht immer schon am Titel zu erkennen.
  • Fristen früh prüfen. Bei den ausgewerteten nationalen Ausschreibungen blieben ab Veröffentlichung im Bundesportal im Median 21 Kalendertage bis zur Angebotsfrist. Maßgeblich ist immer die konkrete Frist des Verfahrens. Beachten Sie auch Termine für Rückfragen und gegebenenfalls Teilnahmeanträge.
  • Kleinere Aufträge auch direkt erschließen. Der Bund darf seit Juli 2026 Leistungen bis 50.000 € netto direkt beauftragen. Länder und Kommunen haben eigene Grenzen. Machen Sie Ihr Leistungsangebot deshalb auch bei passenden Beschaffungsstellen bekannt und erkundigen Sie sich nach Lieferantenverzeichnissen.

Transparenzhinweis: TendiGo entwickelt Software für die Suche und Prüfung öffentlicher Ausschreibungen. Die Auswertungen beruhen überwiegend auf offenen Daten des Bundes und sind unter Methodik nachvollziehbar beschrieben. Der Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

Welche Quellen brauchen Sie?

Für einen umfassenden Überblick brauchen Sie mehrere Quellen. Welche davon relevant sind, hängt von Ihrer Leistung, Ihrer Region und der Größe der gesuchten Aufträge ab. Ein Ausschreibungsdienst kann diese Quellen gemeinsam durchsuchbar machen.

Der Bekanntmachungsservice des Bundes und das europäische Portal TED sind wichtige Quellen. Bei nationalen und regionalen Ausschreibungen kommen die Plattformen der Länder, Kommunen und privater Betreiber hinzu. Wer regelmäßig Aufträge sucht, sollte diese Quellen über einen Ausschreibungsdienst wie TendiGo gemeinsam durchsuchen. Damit entfällt die wiederholte Suche auf den einzelnen eingebundenen Portalen.

Suchwege nach Auftragswert. Bei Direktaufträgen helfen Kontakte zu Vergabestellen und Lieferantenverzeichnisse. Die Direktauftragsgrenze des Bundes beträgt 50.000 €; Länder und Kommunen haben eigene Regeln. Für nationale Ausschreibungen ergänzen Landes- und Kommunalportale das Bundesportal. EU-weite Bekanntmachungen finden Sie auf TED und im Bundesportal. Die Plattformzahlen beziehen sich auf unsere untersuchten Bekanntmachungen.
Abb. 1. Orientierung nach Auftragswert. Die Grenze von 50.000 € gilt für Direktaufträge des Bundes; Länder und Kommunen haben eigene Regeln. Die Plattformzahlen beziehen sich auf die ausgewerteten Verweise, nicht auf alle Aufträge in Deutschland. Die Anteile nach Auftragswert stammen aus der Vergabestatistik 2024.
Zahlen als Tabelle
AuftragswertWo Sie suchen
bis 50.000 € (Direktauftragsgrenze Bund)Direktaufträge sind möglich. Ergänzen Sie die Suche durch Kontakte zu Beschaffungsstellen und Lieferantenverzeichnisse. Länder und Kommunen haben eigene Grenzen.
unterhalb des EU-SchwellenwertsBundesportal sowie Plattformen von Ländern, Kommunen und privaten Betreibern. In unserer Auswertung entfielen 90 % der Plattform-Verweise auf 37 Plattformen. Ein Ausschreibungsdienst kann mehrere Quellen bündeln.
ab dem EU-SchwellenwertEU-weite Bekanntmachungen auf TED und im Bundesportal. Der Link in der Bekanntmachung führt zu den Vergabeunterlagen.
Anteil an den gemeldeten Vergaben88 % unterhalb der EU-Schwellenwerte, 12 % darüber (Vergabestatistik 2024)
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Überblick

Wo werden öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht?

Eine Bekanntmachung informiert über den Auftrag, die Teilnahmebedingungen und die Fristen. Die verlinkte Vergabeplattform dient in der Regel der Abwicklung des Verfahrens. Dort finden Sie die Unterlagen, stellen Fragen und reichen Ihr Angebot ein.

Veröffentlichungswege öffentlicher Ausschreibungen. EU-weite Bekanntmachungen aus Deutschland werden über den Bekanntmachungsservice an TED übermittelt. Nationale Bekanntmachungen erscheinen je nach geltenden Vorgaben auf Bundes-, Landes- oder Kommunalportalen und weiteren Veröffentlichungswegen. Die Bekanntmachung verweist auf die Vergabeunterlagen.
Abb. 2. Vereinfachte Darstellung der Veröffentlichungswege. Unterhalb der EU-Schwellenwerte unterscheiden sich die Vorgaben von Bund und Ländern. Wo Sie Unterlagen abrufen und am Verfahren teilnehmen, steht in der jeweiligen Bekanntmachung. Gesetzliche Ausnahmen von einer vorherigen Bekanntmachung bleiben möglich.
Zahlen als Tabelle
AuftragswertPflichtort der BekanntmachungWo Sie suchen
ab 216.000 € (Liefer/DL), ab 5.404.000 € (Bau)EU-Amtsblatt (TED) und Bekanntmachungsservice des BundesBekanntmachungsservice des Bundes
unterhalb der EU-SchwellenwerteBund im Bekanntmachungsservice, Länder und Kommunen nach LandesrechtBundesportal, Landes- und Kommunalportale, Plattformen der Vergabestellen
bis 50.000 € (Bund)Direktauftrag ohne vorherige Ausschreibung möglichdirekte Kontakte, Lieferantenlisten, Präqualifizierung
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Unterscheiden Sie zwischen Portalen zum Finden einer Ausschreibung und Plattformen für die Teilnahme. Eine Ausschreibung kann auf mehreren Websites erscheinen, das Angebot geben Sie jedoch auf dem dafür vorgesehenen Weg ab. Die folgenden fünf Quellenarten ergänzen sich.

Quellen für öffentliche Ausschreibungen im Vergleich
QuelleEU-weitUnterschwelleUnterlagenKosten und Aufwand
Bekanntmachungsservice des Bundes
oeffentlichevergabe.de
jateilweise
abhängig von den eingelieferten Bekanntmachungen
neinkostenlos; Suche ohne Anmeldung, Suchvorlagen mit ELSTER-Unternehmenskonto
TED
ted.europa.eu
janeinneinkostenlos; Suche nach europaweit veröffentlichten Aufträgen
Landes- und Kommunalportaleteilweiseteilweise
nur die Stellen, die das Portal nutzen
teilweiseRecherche in der Regel kostenlos; Unterlagen direkt oder per Weiterleitung
Plattformen privater Betreiberteilweiseteilweise
nur die Stellen, die die Plattform nutzen
jafür Bieter meist kostenlos; je Plattform ein Konto
Ausschreibungsdiensteteilweiseteilweise
je nach eingebundenen Quellen
teilweisemeist kostenpflichtig; eine Suche für die eingebundenen Quellen

Die Spalte „Unterlagen“ zeigt, ob die Quelle Dokumente selbst bereitstellt. Ein „Nein“ bedeutet hier, dass Sie dem Link zur zuständigen Vergabeplattform folgen. „EU-weit“ und „Unterschwelle“ beschreiben die enthaltenen Verfahrensarten, nicht die Vollständigkeit des Bestands. Unterschwelle bedeutet, dass der Auftragswert unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert liegt.

Bekanntmachungsservice des Bundes

Der Bekanntmachungsservice des Bundes bündelt deutsche EU-weite Bekanntmachungen und eingelieferte nationale Veröffentlichungen. Die Suche ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Als einzige Quelle reicht das Portal für eine umfassende Recherche jedoch nicht aus. Gerade bei nationalen Ausschreibungen müssen Sie weitere Veröffentlichungswege berücksichtigen. Ein Ausschreibungsdienst, der neben den Bundesdaten zusätzliche Vergabeplattformen einbindet, führt diese Quellen für Sie zusammen. Zu den Originalunterlagen und zur Angebotsabgabe gelangen Sie über die jeweils verlinkte Vergabeplattform. oeffentlichevergabe.de

TED, das europäische Ausschreibungsportal

TED steht für Tenders Electronic Daily und ist die Online-Ausgabe des Supplements zum Amtsblatt der EU. Hier recherchieren Sie europaweit veröffentlichte Aufträge und filtern unter anderem nach Land, Leistungsart und Auftraggeber. TED eignet sich für größere Aufträge in Deutschland und für die Suche im europäischen Ausland. Deutsche Bekanntmachungen überschneiden sich weitgehend mit dem Bestand des Bundesportals. ted.europa.eu

Vergabeplattformen der Länder, Kommunen und Verbünde

Landesportale und kommunale Plattformen sind besonders für die regionale Suche relevant. Welche Verfahren dort erscheinen, hängt davon ab, welche Behörden, Städte, Kreise und öffentlichen Unternehmen die Plattform nutzen. Prüfen Sie zusätzlich die Beschaffungsseiten Ihrer wichtigsten Zielauftraggeber. Dort finden Sie häufig den direkten Verweis auf das zuständige Vergabeportal.

Vergabeplattformen privater Betreiber

Viele öffentliche Auftraggeber nutzen die Vergabeplattformen privater Softwareanbieter. Dort finden Sie die Verfahren der angeschlossenen Stellen. Vergabeunterlagen sind nach den einschlägigen Regeln grundsätzlich kostenlos und direkt zugänglich; etwa für vertrauliche Unterlagen bestehen Ausnahmen (§ 41 VgV, § 29 UVgO). Für Bieterfragen, Änderungsmitteilungen und die Angebotsabgabe ist häufig ein Bieterkonto erforderlich. Prüfen Sie frühzeitig, wie Registrierung und Abgabe auf der jeweiligen Plattform funktionieren.

Ausschreibungsdienste wie TendiGo

Ausschreibungsdienste werden auch Aggregatoren genannt. Sie sammeln Ausschreibungen aus verschiedenen Quellen und machen sie gemeinsam durchsuchbar. Für Unternehmen, die regelmäßig öffentliche Aufträge suchen, ist das eine praktische Möglichkeit, viele Portale im Blick zu behalten. TendiGo nutzt dafür die Bekanntmachungen des Bundes und bindet zusätzliche Vergabeplattformen direkt ein. Entscheidend bei der Auswahl ist, dass ein Dienst die für Ihre Region und Leistung relevanten Quellen erfasst. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt weiterhin auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen Weg.

Grundlage

Ab welchem Auftragswert wird öffentlich ausgeschrieben?

Eine einheitliche Grenze für alle öffentlichen Aufträge gibt es nicht. Entscheidend sind der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, die Art der Leistung und die Regeln des jeweiligen Auftraggebers.

Vereinfachte Übersicht der Wertgrenzen. Der Bund darf Aufträge bis 50.000 € direkt vergeben. Der EU-Schwellenwert beträgt für gewöhnliche Liefer- und Dienstleistungen der meisten öffentlichen Auftraggeber 216.000 €, für Bauleistungen 5.404.000 €. Sonderregeln und weitere Schwellenwerte stehen in der folgenden Tabelle.
Abb. 3. Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer. Die Grenze für Direktaufträge gilt für den Bund. Länder und Kommunen setzen eigene Grenzen, die je nach Land darunter oder darüber liegen.
Zahlen als Tabelle
LeistungsartDirektauftrag Bund bisnationale Vergabe unterEU-weit ab
Liefer- und Dienstleistungen50.000 €216.000 €216.000 €
Bauleistungen50.000 €5.404.000 €5.404.000 €
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Oberhalb der EU-Schwellenwerte wird zentral veröffentlicht

Erreicht der geschätzte Auftragswert den einschlägigen EU-Schwellenwert, gelten grundsätzlich die Regeln für europaweite Vergaben. Veröffentlichungspflichtige Auftragsbekanntmachungen erscheinen auf TED; deutsche Bekanntmachungen werden über den Bekanntmachungsservice des Bundes übermittelt. Gesetzliche Ausnahmen von einer vorherigen Bekanntmachung bleiben möglich. Die folgenden Schwellenwerte gelten für 2026 und 2027.

Nach der Vergabestatistik 2024 lagen 12 % der gemeldeten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf sie entfielen allerdings 75,6 % des gemeldeten Auftragsvolumens. Wenige große Aufträge können also einen erheblichen Teil des Markts ausmachen.

EU-Schwellenwerte (netto) ab 1. Januar 2026
Auftragsart2026/2027bis 2025
Bauaufträge und Konzessionen5.404.000 €5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungen des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien140.000 €143.000 €
Liefer- und Dienstleistungen aller übrigen öffentlichen Auftraggeber216.000 €221.000 €
Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern, Verteidigung und Sicherheit432.000 €443.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen750.000 €750.000 €

Alle Beträge netto, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Grundlage sind die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 sowie 2025/2487 vom 2. Dezember 2025. Den niedrigeren Wert von 140.000 € wenden seit dem 1. Juli 2026 nur noch das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien an (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Für obere Bundesbehörden gelten seitdem 216.000 €. Bei sozialen und besonderen Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern gilt 1.000.000 €.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten unterschiedliche Regeln

Für kleinere Aufträge bestimmen nationale Vorschriften, welches Verfahren zulässig ist und wo es veröffentlicht wird. Bei Liefer- und Dienstleistungen ist häufig die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) maßgeblich, bei Bauleistungen Abschnitt 1 der VOB/A. Hinzu kommen die Regeln des Bundes, des jeweiligen Landes und gegebenenfalls der Kommune. Die UVgO gilt nur, soweit sie eingeführt wurde; abweichende Regelungen sind zu beachten. Für Ihre Suche bedeutet das, die Veröffentlichungswege Ihrer Zielauftraggeber zu kennen. Eine nationale Vergabe ist außerdem nicht automatisch eine öffentlich zugängliche Ausschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Unternehmen unmittelbar zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Direktaufträge ohne Bekanntmachung

Seit dem 1. Juli 2026 darf der Bund Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer direkt beauftragen (§ 55 Abs. 2 BHO). Das ist eine zulässige Möglichkeit und bedeutet nicht, dass jeder Auftrag bis zu dieser Höhe tatsächlich direkt vergeben wird. Eine vorherige öffentliche Ausschreibung ist beim Direktauftrag nicht erforderlich. Für Länder und Kommunen gelten eigene Wertgrenzen, die auch nach Leistungsart unterschiedlich sein können. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers. Eine spätere Veröffentlichung über einen erteilten Auftrag eröffnet keine nachträgliche Bewerbungsmöglichkeit.

Eigene Auswertung

Stehen alle Ausschreibungen auf oeffentlichevergabe.de?

Nein. Das Bundesportal bündelt EU-weite und nationale Bekanntmachungen, bietet aber keinen vollständigen Überblick über alle öffentlichen Aufträge. Unsere Auswertung zeigt die Zusammensetzung seines Bestands. Wie viele Ausschreibungen andernorts fehlen, lässt sich daraus allein nicht berechnen.

Über die offene Schnittstelle des Bekanntmachungsservice haben wir alle Tagesexporte vom 29. Juni bis 20. September 2026 geladen. Das waren 66.238 Bekanntmachungen von mindestens 6.901 Auftraggebern, im Schnitt 1.104 je Werktag von Montag bis Freitag. Darunter waren 36.843 neue Auftragsbekanntmachungen. Sie kündigen eine Möglichkeit zur Teilnahme an; die damaligen Fristen können inzwischen abgelaufen sein. Für die Einordnung als EU-weites oder nationales Verfahren haben wir die angegebene Rechtsgrundlage und ergänzend die Verfahrensart ausgewertet.

45,0 % der neuen Ausschreibungen beruhten auf EU-Recht, 54,5 % auf nationalem Recht (UVgO, VOB/A, VOL oder nationale Verfahrensart). Die amtliche Vergabestatistik 2024 zeigt ein anderes Bild. Dort liegen 88 % aller gemeldeten Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und nur 12 % darüber. Dieser Vergleich dient der Einordnung: Die Statistik erfasst vergebene Aufträge, unsere Auswertung neue Bekanntmachungen aus einem anderen Zeitraum. Die Anteile sind deshalb keine Messung der Portalabdeckung.

Gestapelte Balken. Laut Vergabestatistik 2024 sind 12 Prozent der Vergaben oberschwellig und 88 Prozent unterschwellig. Von den neuen Ausschreibungen im Bundesportal beruhen 45,0 Prozent auf EU-Recht und 54,5 Prozent auf nationalem Recht.
Abb. 4. Die beiden Größen sind nicht deckungsgleich. Die Vergabestatistik zählt vergebene Aufträge ab einer Meldeschwelle, das Bundesportal zählt Veröffentlichungen. Der Vergleich zeigt deshalb die Struktur, keine genaue Fehlmenge.
Zahlen als Tabelle
DatensatzEU / oberschwellignational / unterschwelligsonstige
Vergabestatistik 2024 (Anzahl Vergaben)12 %88 %nicht erhoben
Neue Auftragsbekanntmachungen im Bundesportal (n = 36.843)45,0 % (16.585)54,5 % (20.076)0,5 % (182)
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Noch aufschlussreicher ist der Blick auf die Länder. Dafür haben wir jede Ausschreibung ihrem Leistungsort zugeordnet. Der Anteil nationaler Verfahren reicht dann von 14,4 % in Bremen bis 73,1 % in Sachsen. Diese Unterschiede können sowohl mit der Zusammensetzung der Aufträge als auch mit den Veröffentlichungswegen zusammenhängen. Ein niedriger Anteil belegt daher keine bestimmte Zahl fehlender Ausschreibungen. Für die Suche bleibt relevant, welche zusätzlichen Portale die Auftraggeber Ihrer Region tatsächlich nutzen.

Kachelkarte und Rangliste der 16 Bundesländer mit dem Anteil national ausgeschriebener Auftragsbekanntmachungen im Bundesportal, von 73,1 Prozent in Sachsen bis 14,4 Prozent in Bremen, Bundesdurchschnitt 54,5 Prozent.
Abb. 5. Zuordnung über den Leistungsort. Bekanntmachungen mit mehreren Ländern zählen in jedem. Gezeigt wird der Anteil nationaler Verfahren innerhalb des erfassten Bestands. Daraus lässt sich weder die Zahl fehlender Bekanntmachungen noch die vollständige Marktstruktur eines Landes ableiten.
Zahlen als Tabelle
BundeslandAuftragsbekanntmachungenEU-RechtnationalsonstigeAnteil national
Sachsen3.0198122.207073,1 %
Brandenburg1.9025981.304068,6 %
Niedersachsen3.6931.3032.388264,7 %
Mecklenburg-Vorpommern1.141466674159,1 %
Rheinland-Pfalz1.9448121.132058,2 %
Sachsen-Anhalt1.380590790057,2 %
Schleswig-Holstein1.068502565152,9 %
Nordrhein-Westfalen5.7572.9852.772048,2 %
Saarland364197167045,9 %
Berlin1.774989784144,2 %
Thüringen9764514299644,0 %
Hessen1.8501.133717038,8 %
Baden-Württemberg3.1211.9611.160037,2 %
Bayern4.0032.7001.2921132,3 %
Hamburg636471165025,9 %
Bremen181142261314,4 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Eigene Auswertung

Welche Vergabeplattformen gibt es, und wie viele brauchen Sie?

Öffentliche Auftraggeber nutzen zahlreiche unterschiedliche Plattformen. Die Links zu den Vergabeunterlagen zeigen, welche davon in unserem Untersuchungszeitraum besonders häufig genutzt wurden.

Wir haben dafür den maschinenlesbaren Export des Bundes ausgewertet (OCDS-Format, 29. Juni bis 20. September 2026). Fast jede Auftragsbekanntmachung enthält dort einen Link auf die Vergabeunterlagen. Er fehlte nur in 0,8 % der Fälle. Die Links aus 40.589 Bekanntmachungen führten auf 213 verschiedene Adressen. Davon haben wir 108 als Vergabeplattformen eingeordnet. Der Rest sind Websites einzelner Auftraggeber, Dateiablagen oder fehlerhafte Angaben. Schon an einem einzigen Werktag kamen im Median 66 verschiedene Adressen vor.

Konzentrationskurve. 8 Plattformen decken 50 Prozent der verlinkten Bekanntmachungen ab, 20 Plattformen 75 Prozent, 37 Plattformen 90 Prozent und 79 Plattformen 99 Prozent.
Abb. 6. Die Plattformen sind nach der Häufigkeit ihrer Verweise geordnet. Die Kurve zeigt den Anteil innerhalb des untersuchten Bestands. Mit 100 Plattformen sind darin 99,5 % erreicht. Die Werte messen nicht die Abdeckung aller öffentlichen Ausschreibungen.
Zahlen als Tabelle
Plattformen (nach Häufigkeit)kumulierter Anteil der Verweise
19,6 %
219,0 %
327,5 %
539,0 %
851,4 %
1057,1 %
1567,9 %
2076,2 %
2581,4 %
3085,5 %
4091,6 %
5095,2 %
6097,3 %
8099,0 %
10099,5 %
213100,0 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

In dieser Auswertung entfielen 90 % der ausgewerteten Plattform-Verweise auf 37 Plattformen, 99 % auf 79. Das beschreibt den untersuchten Bestand und ist keine Abdeckungsquote für den gesamten deutschen Vergabemarkt. Die häufigste Plattform trug 9,6 % der Verweise, die drei häufigsten zusammen 27,5 %. Mehr als die Hälfte der Verweise führt auf Plattformen privater Betreiber. Diese arbeiten jeweils für viele Vergabestellen.

Balkendiagramm nach Betreiberart der Plattformen. Private Plattformbetreiber 52,7 Prozent, Landesplattformen 20,0 Prozent, Regionale kommunale Verbünde 8,6 Prozent, Bundesplattformen 8,5 Prozent, Unternehmen und Sonderauftraggeber 8,0 Prozent, Einzelne Städte und Kreise 1,2 Prozent, Websites, Dateiablagen, unklar 0,9 Prozent.
Abb. 7. Zuordnung je Adresse über Impressum und Startseite, Stand 25. September 2026. Grenzfälle wie Bundesgesellschaften oder kommunale Ableger einer Landesplattform ändern das Ergebnis kaum. In einer Alternativrechnung liegt der Anteil privater Betreiber bei 52,1 %.
Zahlen als Tabelle
BetreiberartPlattformenVerweiseAnteil
Private Plattformbetreiber3521.38152,7 %
Landesplattformen208.12320,0 %
Regionale kommunale Verbünde93.5068,6 %
Bundesplattformen23.4618,5 %
Unternehmen und Sonderauftraggeber353.2558,0 %
Einzelne Städte und Kreise74861,2 %
Websites, Dateiablagen, unklar1053770,9 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Für Ihre Suche zählt aber vor allem Ihr eigenes Gebiet. Je Bundesland verteilten sich die verlinkten Ausschreibungen auf 16 bis 51 Plattformen. Wie viele davon für Sie relevant sind, hängt zusätzlich von Ihrem Fachgebiet und Ihren Zielauftraggebern ab. Eine gemeinsam genutzte Landesplattform kann die Recherche vereinfachen.

Zahl der Plattformen je Bundesland, auf die 90 Prozent der ausgewerteten Plattform-Verweise entfallen: zwischen 3 und 15.
Abb. 8. Zuordnung nach Leistungsort. Gezählt sind Vergabeplattformen, keine allgemeinen Websites. Die 90-Prozent-Marke bezieht sich auf die ausgewerteten Plattform-Verweise des jeweiligen Landes. Der persönliche Quellenbedarf hängt zusätzlich von Leistung und Zielauftraggebern ab.
Zahlen als Tabelle
BundeslandPlattformen für 90 % der VerweisePlattformen insgesamtAnteil der drei häufigstenAnteil privater Plattformen
Baden-Württemberg153633,5 %73,8 %
Nordrhein-Westfalen155139,5 %28,5 %
Bayern134249,7 %79,1 %
Hessen133856,0 %37,2 %
Rheinland-Pfalz123046,0 %67,3 %
Berlin113664,5 %64,9 %
Hamburg102165,2 %47,5 %
Niedersachsen103557,2 %59,8 %
Schleswig-Holstein102460,6 %84,3 %
Thüringen92458,6 %75,7 %
Bremen81767,2 %39,2 %
Mecklenburg-Vorpommern82159,7 %69,4 %
Saarland61669,4 %62,7 %
Sachsen52684,5 %83,7 %
Sachsen-Anhalt52485,9 %71,1 %
Brandenburg32591,2 %5,1 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Was der eigene Suchindex zeigt

Eine dritte Messung stammt aus dem Suchindex hinter TendiGo. Vom 1. Januar bis 24. September 2026 erfasste er 168.002 Vergabeverfahren mit Leistungsort in Deutschland. 91,6 % davon haben einen Datensatz aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes. In diesem Index entfielen 90 % der ausgewerteten Unterlagen-Verweise auf 36 Plattformen. Auch dieser Befund zeigt, dass sich die Recherche auf mehrere Quellen verteilt.

12.626 Verfahren (7,5 %) waren zum Stichtag nur über direkt eingebundene Quellen auffindbar. Bereinigt um erkannte Doppelungen sind es mindestens 6,7 %. Ein Teil davon erscheint später doch noch im Bundesportal. Von allen Funden aus direkt eingebundenen Quellen standen 76,1 % schon dort. 9,1 % erschienen dort erst später und 14,8 % waren bis zum Stichtag dort nicht zugeordnet. Die Ergebnisse zeigen den zusätzlichen Bestand unseres Index. Sie sind keine vollständige Erhebung aller Ausschreibungen in Deutschland.

Eigene Auswertung

Wie viel Zeit bleibt für ein Angebot?

Je früher Sie eine passende Ausschreibung entdecken, desto mehr Zeit bleibt für Kalkulation, Nachweise und Rückfragen. Gerade bei nationalen Verfahren ist die Bearbeitungszeit häufig knapp.

Zwei Histogramme der Angebotsfristen. Nationale Verfahren mit Median 21 Tagen, 13,7 Prozent unter 14 Tagen; EU-weite Verfahren mit Median 32 Tagen.
Abb. 9. Offene Verfahren und öffentliche Ausschreibungen mit Angebotsfrist. Gezählt ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung im Bundesportal erschien. Zweistufige Verfahren mit Teilnahmefrist sind nicht enthalten.
Zahlen als Tabelle
Frist ab VeröffentlichungnationalEU-weit
unter 10 Tage2,5 %0,2 %
10 bis 1311,2 %0,5 %
14 bis 2030,1 %2,9 %
21 bis 2935,9 %15,2 %
30 bis 3411,6 %55,7 %
35 und mehr8,7 %25,5 %
Median21 Tage32 Tage
Anzahl Verfahren13.57313.024
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Bei den ausgewerteten nationalen Ausschreibungen lagen zwischen dem Erscheinen im Bundesportal und der Angebotsfrist im Median 21 Kalendertage. Das bedeutet, dass die Hälfte der gemessenen Fristen höchstens so lang war. Bei 13,7 % blieben weniger als zwei Wochen. Für die ausgewerteten offenen EU-Verfahren lag der Median bei 32 Tagen. Diese Werte beschreiben unseren Datenbestand und sind keine gesetzlichen Mindestfristen. Nach § 15 VgV beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren grundsätzlich mindestens 35 Tage; bei elektronischer Angebotsübermittlung kann sie um fünf Tage verkürzt werden. Weitere Ausnahmen sind möglich. Maßgeblich für Ihr Angebot sind immer Datum und Uhrzeit in den aktuellen Vergabeunterlagen.

Eigene Auswertung

Was ausgeschrieben wird und wie viel Wettbewerb es gibt

Die Verteilung nach Leistungen hilft Ihnen, den untersuchten Bestand einzuordnen. Angaben zu eingegangenen Angeboten zeigen außerdem, wie unterschiedlich der Wettbewerb je Auftragsart ausfallen kann.

Balkendiagramm der häufigsten CPV-Hauptbereiche. Bauarbeiten 50,5 Prozent, Architektur- und Ingenieurleistungen 9,5 Prozent, Reparatur und Wartung 5,3 Prozent, Abwasser, Abfall, Reinigung, Umwelt 4,5 Prozent, Fahrzeuge und Transportmittel 4,0 Prozent.
Abb. 10. Hauptklassifikation der Auftragsbekanntmachung, erste zwei Ziffern des CPV-Codes. Bezeichnungen nach der amtlichen CPV-Liste, gekürzt.
Zahlen als Tabelle
CPV-HauptbereichCodeAuftragsbekanntmachungenAnteil
Bauarbeiten4517.86550,5 %
Architektur- und Ingenieurleistungen713.3649,5 %
Reparatur und Wartung501.8655,3 %
Abwasser, Abfall, Reinigung, Umwelt901.6084,5 %
Fahrzeuge und Transportmittel341.4174,0 %
Unternehmensdienste (Recht, Beratung, Druck, Sicherheit)799142,6 %
IT-Dienste727272,1 %
Software und Informationssysteme485361,5 %
Labor-, optische und Präzisionsgeräte385361,5 %
Medizinprodukte und Arzneimittel335061,4 %
Garten-, Land- und Forstwirtschaft (Dienste)774521,3 %
Möbel, Einrichtung, Haushaltsgeräte394501,3 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Rund die Hälfte der neuen Auftragsbekanntmachungen mit auswertbarem Haupt-CPV-Code entfällt in unserem Datenbestand auf Bauarbeiten. Es folgen Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Reparatur und Wartung. Diese Verteilung beschreibt die untersuchten Bekanntmachungen, nicht den gesamten Beschaffungsmarkt oder dessen Auftragsvolumen. Für Ihre Recherche lohnt sich deshalb der Blick auf die konkrete Leistung und einzelne Lose.

Vergabebekanntmachungen informieren über bereits vergebene Aufträge. In unserem Export enthielten nur EU-weite Bekanntmachungen Angaben zur Zahl der Angebote. Bei den 17.507 auswertbaren Losen gingen im Median 3 Angebote ein. Bei 19,5 % lag nur ein Angebot vor. In der gesonderten Auswertung zur Unternehmensgröße gingen 72,6 % der erfassten Lose ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen. Beide Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils verfügbaren Angaben und lassen sich nicht auf jede Branche oder einzelne Ausschreibung übertragen.

Gestapelte Balken der eingegangenen Angebote je EU-weit vergebenem Los. Median 3, nur ein Angebot bei 19,5 Prozent aller Lose und bei 32,1 Prozent der Lieferungen; 72,6 Prozent der Lose gingen an kleine und mittlere Unternehmen.
Abb. 11. Nur Lose, für die die Vergabebekanntmachung die Zahl der eingegangenen Angebote nennt.
Zahlen als Tabelle
EU-weit vergebene LoseLoseMedian1 Angebot2 Angebote3 bis 5mehr als 5
Bauleistungen4.14058,6 %13,0 %34,6 %43,8 %
Dienstleistungen8.352417,3 %15,7 %37,7 %29,3 %
Lieferungen5.020232,1 %21,4 %30,7 %15,8 %
alle EU-weiten Lose17.507319,5 %16,7 %34,9 %28,9 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Praxis

Wie suche ich richtig? Begriffe, CPV-Codes und Benachrichtigungen

Eine gute Suche berücksichtigt mehrere Bezeichnungen für Ihre Leistung. Kombinieren Sie passende Suchbegriffe mit Region und Leistungskategorien, und prüfen Sie bei interessanten Treffern auch die einzelnen Lose und Vergabeunterlagen.

Suchbegriffe aus der Sprache der Vergabestellen

Ihre Kunden und öffentliche Auftraggeber verwenden nicht immer dieselben Bezeichnungen. In den 97.915 untersuchten Bekanntmachungs- und Lostiteln kam beispielsweise „Büroreinigung“ nicht vor, „Unterhaltsreinigung“ dagegen 597-mal. Sammeln Sie zu jeder Leistung mehrere gebräuchliche Begriffe, Synonyme und Schreibweisen. Frühere Ausschreibungen aus Ihrem Fachgebiet liefern dafür gute Anhaltspunkte. Die Zahlen in der Tabelle sind Worttreffer, keine Zahl unterschiedlicher Aufträge.

Titel mit dem jeweiligen Begriff unter 97.915 Bekanntmachungen und Losen, 29. Juni bis 20. September 2026
Naheliegender BegriffBegriffe der VergabestellenCPV-Code
Büroreinigung (0)Unterhaltsreinigung (597), Glasreinigung (366), Gebäudereinigung (340)90911200 Gebäudereinigung
Laptop (39)Notebook (175)30213100 Tragbare Computer
Kleinreparaturen (0)Bauunterhalt (193), Zeitvertragsarbeiten (131)je Gewerk verschieden
Rasenmähen (1)Grünpflege (80), Unterhaltungspflege (30), Grünflächenpflege (19)77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Schulessen (2)Mittagsverpflegung (51), Schulverpflegung (13)55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Webseite (13)Website (61), Relaunch (28)72413000 Website-Gestaltung

Titel und Kurzbeschreibung sagen oft zu wenig

Die Bekanntmachung ist nur eine knappe Zusammenfassung. Bei nationalen Ausschreibungen hatte die Kurzbeschreibung im Median nur 91 Zeichen. Bei 43,4 % fehlte sie ganz oder wiederholte nur den Titel. Welche Leistung genau gefragt ist, steht oft erst in den Losen oder in den Vergabeunterlagen. Ein Beispiel sind Gerüstarbeiten. Hier nannte der Titel das Gewerk in weniger als der Hälfte der Fälle. Bei jeder fünften Ausschreibung stand es nur in einem Los, weder im Titel noch in der Beschreibung.

Gestapelte Balken je Gewerk mit dem Anteil der Ausschreibungen, bei denen das Gewerk im Titel steht, nur in der Beschreibung oder nur in Los-Texten; bei Gerüstarbeiten steht es nur in 42.9 Prozent der Fälle im Titel.
Abb. 12. Neue Auftragsbekanntmachungen, deren Verfahrens- oder Lostexte das Gewerk nennen. Die Vergabeunterlagen selbst sind nicht enthalten. Dort ist die Leistung noch ausführlicher beschrieben.
Zahlen als Tabelle
GewerkAusschreibungenim Titelnur in der Beschreibungnur in Los-Texten
Gerüstarbeiten72842,9 %36,2 %20,9 %
Malerarbeiten74454,8 %30,5 %14,7 %
Elektroinstallation62456,6 %33,6 %9,8 %
Fliesenarbeiten50361,2 %28,3 %10,5 %
Dacharbeiten67862,7 %28,7 %8,6 %
Tischlerarbeiten64772,5 %21,8 %5,7 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

CPV-Codes als zusätzlichen Suchweg nutzen

CPV-Codes sind europaweit einheitliche Kennziffern für Leistungen und Produkte. Sie helfen, Ausschreibungen unabhängig von der Wortwahl zu finden. Allerdings kann ein Auftrag unter einem breiteren Hauptcode oder mehreren zusätzlichen Codes eingeordnet sein. In unserer Stichprobe von Losen mit einem Handwerksgewerk im Titel entsprach nur etwa die Hälfte des Hauptcodes dem von uns erwarteten Bereich. Das bedeutet nicht automatisch, dass die übrigen Codes falsch waren. Suchen Sie deshalb sowohl mit spezifischen als auch mit übergeordneten Codes und ergänzen Sie eine eigene Stichwortsuche. Werden beide Filter zwingend mit „UND“ verknüpft, können passende Treffer entfallen.

Gestapelte Balken je Gewerk mit dem Anteil der Lose mit erwartetem CPV-Code, von 86.3 Prozent bei Gebäudereinigung bis 29.3 Prozent bei Tischlerarbeiten.
Abb. 13. „Erwartet“ heißt, der Haupt-CPV-Code beginnt mit dem von uns festgelegten Präfix, etwa 4544 für Anstricharbeiten oder 9091 für Reinigungsdienste. Andere Codes können sachgerecht sein. Die Auswertung berücksichtigt den Hauptcode und misst nicht die Trefferquote sämtlicher CPV-Suchfunktionen.
Zahlen als Tabelle
Gewerk im Titelerwarteter CPV-PräfixLose/Verfahrenerwarteter Codeanderer Codenur Oberbereich oder kein Code
Gebäudereinigung909185386,3 %5,4 %8,3 %
Notebooks, Laptops3021, 302312474,2 %15,3 %10,5 %
Winterdienst9062, 906341755,4 %26,9 %17,7 %
Elektroinstallation4531, 453240855,1 %20,9 %24,0 %
Fliesenarbeiten4543134253,5 %23,4 %23,1 %
Dacharbeiten452659750,9 %26,1 %23,0 %
Gerüstarbeiten45262133450,9 %22,8 %26,3 %
Malerarbeiten454444936,3 %39,2 %24,5 %
Tischlerarbeiten4542152329,3 %47,0 %23,7 %
Grafik verwenden

Sie dürfen die Grafik mit Quellenangabe frei verwenden (CC BY 4.0). Bitte nennen Sie „TendiGo, Auswertung Bekanntmachungsservice des Bundes, KW 27 bis 38/2026“ und verlinken Sie diese Seite. Bilddatei laden

Die Vergabeunterlagen in die Suche einbeziehen

Ob ein Auftrag zu Ihrem Unternehmen passt, erkennen Sie häufig erst in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Suche auch diese Dokumente berücksichtigt. Eine Suche nach inhaltlicher Bedeutung kann zusätzlich helfen, wenn unterschiedliche Begriffe dieselbe Leistung beschreiben. Die KI-Agenten von TendiGo beziehen verfügbare Vergabeunterlagen in die Prüfung ein. Für 85,3 % der amtlich bekanntgemachten Verfahren aus 2026 waren zum Erhebungsstichtag Unterlagen in unserem Index vorhanden. Fehlende oder zugangsbeschränkte Dokumente können auch dort nicht vollständig ausgewertet werden. Prüfen Sie entscheidende Angaben stets im Original.

So arbeiten die KI-Agenten von TendiGo

Vorabinformationen und Vergabebekanntmachungen nutzen

Neben laufenden Ausschreibungen helfen Hinweise auf geplante Beschaffungen bei der Marktbeobachtung. Prüfen Sie dabei, ob die Veröffentlichung nur informiert oder bereits zur Teilnahme auffordert. Eine Interessenbekundung allein verschafft keinen Anspruch auf eine Einladung. Bekanntmachungen über vergebene Aufträge sind ebenfalls nützlich: Sie zeigen wiederkehrende Bedarfe, Auftraggeber und häufig auch Vertragslaufzeiten oder Auftragswerte, soweit diese veröffentlicht sind. Für diese abgeschlossenen Verfahren können Sie in der Regel kein Angebot mehr einreichen.

Suchprofile und Benachrichtigungen

Nutzen Sie gespeicherte Suchen und Benachrichtigungen, soweit das jeweilige Portal sie anbietet. Beginnen Sie mit wenigen sinnvollen Filtern und prüfen Sie anhand bekannter Ausschreibungen, ob Ihr Suchprofil diese wiederfindet. Verfeinern Sie es anschließend Schritt für Schritt. Setzen Sie Ausschlussbegriffe vorsichtig ein: Ein ausgeschlossener Begriff wie „Wartung“ kann auch einen passenden Lieferauftrag mit optionaler Wartung ausblenden. Prüfen Sie bei laufenden Bewerbungen zusätzlich die Änderungsmitteilungen und Antworten auf Bieterfragen auf der zuständigen Vergabeplattform.

Anleitung

Rechercheroutine in sechs Schritten

Eine gemeinsame Suche über mehrere Quellen bildet die Grundlage. Mit den folgenden Schritten richten Sie Ihre Recherche ein, prüfen die Quellenabdeckung und entscheiden, welche Ausschreibungen zu Ihrem Unternehmen passen.

  1. Leistung, Einsatzgebiet und Auftragsgröße festlegen

    Beschreiben Sie, welche Leistungen Sie anbieten, in welchen Regionen Sie arbeiten und welche Auftragsgrößen zu Ihren Kapazitäten passen. Berücksichtigen Sie auch einzelne Lose größerer Ausschreibungen. Diese Kriterien bilden die Grundlage für Ihre Quellenwahl und Suchprofile.

    TippAbbildung 1 zeigt, welche Quellen zu Ihrem Auftragswert passen.

  2. Suchbegriffe und CPV-Codes sammeln

    Notieren Sie neben Ihren eigenen Bezeichnungen auch die Begriffe der Vergabestellen und die passenden CPV-Codes. Die beste Quelle dafür sind abgeschlossene Ausschreibungen aus Ihrem Fachgebiet. Titel und Leistungsbeschreibung zeigen, wie Ihre Leistung in der Verwaltung heißt.

    TippPrüfen Sie neue Filter an bekannten passenden Ausschreibungen. So erkennen Sie, ob Ihre Suche versehentlich relevante Treffer ausschließt.

  3. Eine Suche über mehrere Quellen einrichten

    Nutzen Sie für die regelmäßige Recherche einen Ausschreibungsdienst wie TendiGo, der neben dem Bundesportal weitere Vergabeplattformen einbindet. Richten Sie Ihre Suche nach Leistung und Region aus. So finden Sie die Ausschreibungen der eingebundenen Quellen an einer Stelle. Wenn Sie ohne einen solchen Dienst arbeiten möchten, müssen Sie die relevanten Portale einzeln durchsuchen und Ihre Suchprofile dort pflegen.

  4. Die Abdeckung Ihrer wichtigsten Quellen prüfen

    Ermitteln Sie, auf welchen Plattformen Ihre Zielauftraggeber veröffentlichen. Prüfen Sie anhand bekannter Ausschreibungen, ob Ihr Ausschreibungsdienst diese Quellen erfasst und aktuelle Treffer liefert. Beobachten Sie fehlende Quellen ergänzend. Für die spätere Teilnahme benötigen Sie häufig weiterhin ein Bieterkonto auf der zuständigen Vergabeplattform. Legen Sie es rechtzeitig an.

    TippIn früheren Bekanntmachungen eines Auftraggebers steht, über welche Plattform er ausschreibt.

  5. Jeden Werktag sichten, Quellen zusammenführen

    Planen Sie eine feste Zeit für neue Treffer ein. Führen Sie passende Verfahren mit Auftraggeber, Vergabenummer, Frist und Link zum Original in einer gemeinsamen Übersicht zusammen. Prüfen Sie bei ähnlich benannten Treffern, ob es sich um dasselbe Verfahren, ein anderes Los oder eine Änderung handelt. Eine gemeinsame Suchoberfläche kann diesen Abgleich erleichtern.

  6. Unterlagen gezielt prüfen und Teilnahme entscheiden

    Prüfen Sie zuerst Leistungsumfang, Ausführungsort, Termine und Eignungsanforderungen. Klären Sie, ob Sie die geforderten Referenzen und Nachweise beibringen können. Lesen Sie anschließend die Zuschlagskriterien, also die Regeln zur Bewertung der Angebote, und die Vertragsbedingungen. Notieren Sie offene Fragen und stellen Sie diese rechtzeitig über den vorgesehenen Kommunikationsweg.

    TippNotieren Sie zu jedem gesichteten Verfahren eine Entscheidung mit Grund. Nach einigen Wochen sehen Sie, welche Suchbegriffe wirklich passende Treffer bringen.

Auswahlhilfe

Woran erkenne ich einen guten Ausschreibungsdienst?

Ausschreibungsdienste führen viele Quellen in einer Suche zusammen. Wie viel sie tatsächlich abdecken, hängt davon ab, welche Quellen sie selbst einbinden. Sieben Fragen klären das vor dem Vertragsschluss.

Ein Aggregator bietet zusätzliche Quellenabdeckung, wenn er über die Bekanntmachungen des Bundes hinaus weitere Vergabeplattformen erfasst. Übernimmt er nur die Bundesdaten, bleiben dieselben Lücken bestehen. Prüfen Sie deshalb zuerst den Quellenumfang und anschließend die Trefferqualität, die Aktualität und den Zugang zu den Unterlagen. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei.

  1. Welche Vergabeplattformen binden Sie selbst ein, und gibt es dazu eine Liste?

    Ein Dienst, der nur die offene Schnittstelle des Bundes nutzt, hat auch nur deren Abdeckung. Eigene Einbindung heißt, jede Plattform technisch anzubinden und laufend zu pflegen.

    Gute AntwortEine einsehbare Liste der Plattformen mit Stand.

  2. Welche Ausschreibungen haben Sie, die nicht im Bundesportal stehen?

    Die Antwort zeigt, ob der Dienst mehr bietet als das Bundesportal.

    Gute AntwortKonkrete Beispiele aus Ihrer Region unterhalb der EU-Schwellenwerte, die Sie selbst nachprüfen können.

  3. Kommen die Vergabeunterlagen mit, oder nur die Bekanntmachung?

    Für die Entscheidung brauchen Sie die Leistungsbeschreibung und die Anforderungen an Eignung und Angebot. Angaben aus der Bekanntmachung allein reichen dafür häufig nicht aus.

    Gute AntwortDer Dienst zeigt, welche Unterlagen verfügbar sind, wann sie aktualisiert wurden und wo Sie das Original finden. Zugangsbeschränkungen werden klar benannt.

  4. Wie schnell ist eine neue Ausschreibung bei Ihnen sichtbar?

    Nationale Ausschreibungen ließen in unserer Messung im Median drei Wochen Zeit. Jeder Tag Verzug fehlt bei der Kalkulation.

    Gute AntwortNachvollziehbare Angaben zum Aktualisierungsrhythmus je Quelle sowie zum Umgang mit Änderungen und Fristverlängerungen.

  5. Durchsucht der Dienst nur die Bekanntmachung oder auch die Vergabeunterlagen?

    Titel, Kurzbeschreibung und CPV-Code sind oft knapp oder ungenau. Die eigentliche Leistung steht im Leistungsverzeichnis. Eine Stichwortsuche nach „Büroreinigung“ hätte in zwölf Wochen keinen einzigen Titel gefunden.

    Gute AntwortEine klare Beschreibung der durchsuchten Inhalte. Stichwörter, CPV-Codes und regionale Filter lassen sich sinnvoll kombinieren; zusätzliche inhaltliche Suche wird an eigenen Beispielen vorgeführt.

  6. Lässt sich jede Angabe zur Quelle zurückverfolgen?

    Zusammenfassungen, auch KI-gestützte, sind nur verwertbar, wenn die Fundstelle im Originaldokument prüfbar ist.

    Gute AntwortEin Verweis auf Dokument und Fundstelle. Die Originaldatei ist jederzeit einsehbar.

  7. Enthält der Testzugang den vollen Quellenumfang?

    Ein Test mit eingeschränktem Bestand sagt wenig über den Nutzen im Alltag.

    Gute AntwortDer volle Bestand im Test. Sie können mit eigenen Suchbegriffen an laufenden Verfahren prüfen, die Sie kennen.

In eigener Sache: Auch TendiGo bezieht die Bekanntmachungen des Bundes über dessen offene Schnittstelle. Zusätzlich binden wir Vergabeplattformen direkt ein. Stellen Sie uns die sieben Fragen gern genauso. Der Katalog der erfassten Vergabeplattformen ist öffentlich. Wie die Suche arbeitet, beschreibt die Seite zu den KI-Agenten.

Rechtsstand

Was sich 2026 und 2027 ändert

Neue Wertgrenzen und geplante Reformen verändern die öffentliche Beschaffung. Für Ihre Recherche ist entscheidend, welche Regeln bereits gelten und welche Vorhaben noch umgesetzt werden müssen. Die folgende Übersicht unterscheidet deshalb geltendes Recht, Entwürfe und politische Planungen.

  1. 1. Januar 2026in Kraft

    Neue EU-Schwellenwerte

    Die Werte sanken leicht auf 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen und 5.404.000 € für Bauleistungen. Aufträge knapp unter der alten Grenze können damit EU-weit auszuschreiben sein. Sie werden dann zentral sichtbar. Für Bauleistungen des Bundes gilt außerdem eine Direktauftragsgrenze von 50.000 € (§ 3a Abs. 4 VOB/A). Übersicht Vergabe.NRW

  2. 1. Juli 2026in Kraft

    Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft

    Der Bund darf Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis 50.000 € netto direkt beauftragen, ohne Vergabeverfahren und ohne Bekanntmachung (§ 55 Abs. 2 BHO). Die Meldeschwelle der Vergabestatistik steigt auf 50.000 €. Der niedrigere EU-Schwellenwert von 140.000 € gilt nur noch für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien. BGBl. 2026 I Nr. 137

  3. Juni 2026Entwurf

    Entwurf einer neuen UVgO

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. Juni 2026 einen Entwurf für eine vereinfachte Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht. Vorgesehen sind unter anderem eine zentrale Auffindbarkeit von Bekanntmachungen und nachträgliche Veröffentlichungen bestimmter Direktaufträge. Die Frist für Stellungnahmen endete am 28. August 2026. Die Entwurfsregeln sind nicht mit bereits geltenden Pflichten gleichzusetzen. BMWE, Entwurf und Erläuterungen

  4. 14. September 2026in Kraft

    Datenstandard eForms-DE 2.2

    Die neue Version des deutschen Bekanntmachungsstandards ist veröffentlicht. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eForms seit 2023 Pflicht, unterhalb nur empfohlen. Je mehr Stellen den Standard auch national nutzen, desto leichter lassen sich Bekanntmachungen zentral zusammenführen. XStandards Einkauf

  5. bis 31. Dezember 2026geplant

    Bund und Länder überarbeiten die UVgO

    So haben es Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder in der föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 vereinbart. Beschluss vom 4. Dezember 2025

  6. bis 30. Juni 2027geplant

    Die Länder passen ihre Vorgaben an

    Die Modernisierungsagenda sieht Anpassungen der Landesregelungen vor. Welche Vorgaben anschließend für einzelne Auftraggeber verbindlich sind, hängt von der konkreten Umsetzung ab.

  7. bis 31. Dezember 2027geplant

    Digitaler Marktplatz Deutschland

    Der Bund will eine gemeinsame Plattform für die öffentliche Beschaffung schaffen, die die E-Vergabeplattformen bündelt. Offen ist, wie verbindlich sich Länder und Kommunen anschließen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen kostenlos?

Beginnen Sie auf oeffentlichevergabe.de und TED. Ergänzen Sie für regionale Aufträge die Vergabeportale der Länder, Kommunen und Ihrer wichtigsten öffentlichen Auftraggeber. Die Recherche ist dort in der Regel kostenlos. Für die Teilnahme, Rückfragen und Benachrichtigungen kann ein Bieterkonto erforderlich sein. Zusätzliche Komfortfunktionen einzelner Anbieter können kostenpflichtig sein.

Stehen alle öffentlichen Ausschreibungen auf oeffentlichevergabe.de?

Nein. Das Bundesportal bündelt deutsche EU-weite Bekanntmachungen und eingelieferte nationale Veröffentlichungen. Nationale Ausschreibungen sind dort nicht vollständig erfasst. Für eine umfassende Suche brauchen Sie deshalb zusätzliche Quellen. Ein Ausschreibungsdienst wie TendiGo verbindet die Bundesdaten mit weiteren Vergabeplattformen und macht sie gemeinsam durchsuchbar. Aufträge ohne öffentliche Bekanntmachung lassen sich allerdings auch auf diesem Weg nicht zuverlässig finden.

Welche Vergabeplattformen gibt es, und welche ist die beste?

Es gibt Plattformen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie privater Betreiber. In unserer zwölfwöchigen Auswertung haben wir 108 Vergabeplattformen anhand der Unterlagen-Links identifiziert. Welche für Sie am besten geeignet sind, hängt davon ab, wo Ihre Zielauftraggeber veröffentlichen. Unser Katalog der Vergabeplattformen hilft bei der regionalen Orientierung.

Wie finde ich öffentliche Ausschreibungen in meiner Region?

Am einfachsten organisieren Sie die regelmäßige Suche mit einem Ausschreibungsdienst, der die relevanten Portale Ihrer Region einbindet. Filtern Sie nach dem Leistungsort, also dem Ort, an dem der Auftrag ausgeführt werden soll. Der Sitz des Auftraggebers kann davon abweichen. Prüfen Sie, ob die Plattformen Ihrer wichtigsten Städte, Kreise und öffentlichen Unternehmen erfasst sind. Bei größeren Verfahren können einzelne regionale Lose zu Ihrem Einsatzgebiet passen.

Wo finde ich Ausschreibungen des Bundes und der Bundeswehr?

Suchen Sie im Bekanntmachungsservice nach der zuständigen Behörde als Auftraggeber und folgen Sie dem Link zur Vergabeplattform. Für EU-weite Bekanntmachungen können Sie zusätzlich TED nutzen. Auch die Beschaffungsseiten der Bundeswehr und ihrer zuständigen Beschaffungsstellen helfen bei der Orientierung. Im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich können besondere Regeln und Zugangsbeschränkungen gelten.

Warum finde ich kleinere Aufträge nicht im Bundesportal?

Ein kleinerer Auftrag kann auf einem anderen Portal veröffentlicht sein oder ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Der Bund darf seit Juli 2026 Leistungen bis 50.000 € netto direkt beauftragen; Länder und Kommunen haben eigene Regeln. Auch andere zulässige Verfahren können ohne offenen Aufruf beginnen. Ergänzen Sie die Suche deshalb durch ein Leistungsprofil bei geeigneten Beschaffungsstellen.

Ab welchem Auftragswert muss EU-weit ausgeschrieben werden?

2026/2027 liegt der Schwellenwert für gewöhnliche Liefer- und Dienstleistungen der meisten öffentlichen Auftraggeber bei 216.000 € netto, für Bauaufträge bei 5.404.000 €. Für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien gelten bei gewöhnlichen Liefer- und Dienstleistungen 140.000 €, für Sektorenauftraggeber sowie verteidigungs- und sicherheitsspezifische Liefer- und Dienstleistungsaufträge 432.000 €. Soziale und andere besondere Dienstleistungen haben eigene Schwellenwerte. Maßgeblich sind die Auftragsart und der geschätzte Gesamtwert.

Wie viel Zeit habe ich für ein Angebot?

Verbindlich sind Datum und Uhrzeit im jeweiligen Verfahren. In unserer Auswertung betrug die Zeit ab Veröffentlichung im Bundesportal im Median 21 Tage bei nationalen Ausschreibungen und 32 Tage bei offenen EU-Verfahren. Diese Werte sind keine Mindestfristen. Prüfen Sie außerdem Fristen für Teilnahmeanträge, Rückfragen und gegebenenfalls Besichtigungstermine.

Warum finde ich nichts, obwohl ich die richtigen Suchbegriffe verwende?

Erweitern Sie Ihre Suche um Synonyme, andere Schreibweisen und übergeordnete CPV-Codes. Prüfen Sie, ob mehrere Filter als zwingende Bedingungen verknüpft sind und dadurch Treffer ausschließen. Suchen Sie auch in Losbeschreibungen und, soweit möglich, in den Vergabeunterlagen. Eine weitere Ursache kann sein, dass der Auftraggeber ein Portal nutzt, das Ihre bisherige Suche nicht erfasst.

Wie bekomme ich Benachrichtigungen über neue Ausschreibungen?

Nutzen Sie die Suchprofile und Benachrichtigungen der jeweiligen Plattform, soweit angeboten. Für gespeicherte Suchvorlagen im Bundesportal benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto. Ein Ausschreibungsdienst kann Meldungen aus mehreren Quellen zusammenführen. Unterscheiden Sie Hinweise auf neue Ausschreibungen von Änderungsmitteilungen zu einem Verfahren, an dem Sie bereits teilnehmen.

Haben kleine Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen überhaupt eine Chance?

Ja. In unserer Auswertung zur Unternehmensgröße gingen 72,6 % der erfassten EU-weit vergebenen Lose ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen. Für Ihren Betrieb sind vor allem ein passender Leistungsumfang, erfüllbare Eignungsanforderungen und ausreichende Kapazitäten entscheidend. Prüfen Sie einzelne Lose und, soweit zulässig und sinnvoll, eine gemeinsame Bewerbung mit anderen Unternehmen.

Lohnt sich ein kostenpflichtiger Ausschreibungsdienst?

Für Unternehmen, die regelmäßig öffentliche Aufträge suchen und mehrere Portale beobachten müssten, empfehlen wir einen Ausschreibungsdienst wie TendiGo. Der Nutzen liegt darin, zusätzliche Quellen gemeinsam zu durchsuchen und den täglichen Rechercheaufwand zu verringern. Ein Dienst, der lediglich die Daten des Bundesportals übernimmt, bietet dagegen keine zusätzliche Quellenabdeckung. Prüfen Sie im Test, welche relevanten Ausschreibungen Sie finden und wie viel Zeit Sie sparen. Vergleichen Sie diesen Nutzen mit den Kosten und Vertragsbedingungen.

Was prüfe ich zuerst, wenn ich eine passende Ausschreibung gefunden habe?

Öffnen Sie die aktuelle Bekanntmachung und die Originalunterlagen. Prüfen Sie Frist, Leistungsumfang, Ausführungsort, Referenzen und sonstige Eignungsnachweise. Sehen Sie anschließend nach, wie Angebote bewertet werden und welche Vertragsbedingungen gelten. Klären Sie, ob zunächst ein Teilnahmeantrag erforderlich ist. Stellen Sie offene Fragen rechtzeitig über den vorgegebenen Kommunikationsweg und verfolgen Sie Änderungen bis zur Abgabe.

Transparenz

Methodik, Daten und Quellen

Die Auswertungen nutzen offene Daten des Bundes und den TendiGo-Suchindex. Hier erläutern wir Zeitraum, Zählweise und Grenzen der Ergebnisse. Redaktionell aktualisiert am 28. September 2026; die Erhebungszeiträume sind jeweils angegeben.

Auswertung A, Bekanntmachungen des Bundes

Wir haben alle 84 Tagesexporte des Bekanntmachungsservice vom 29. Juni bis 20. September 2026 über die offene Schnittstelle geladen, als CSV und als eForms-XML. Jede Bekanntmachung zählt einmal. Das ergibt 66.238 Bekanntmachungen, darunter 36.843 neue Auftragsbekanntmachungen. 5.088 Änderungsbekanntmachungen zu bereits veröffentlichten Verfahren sind herausgerechnet. „EU-Recht“ umfasst die Rechtsgrundlagen der EU-Vergaberichtlinien. „National“ umfasst die Schlüssel de-vob, de-uvgo, de-vol und de-hhr sowie Bekanntmachungen ohne Rechtsgrundlage. Von diesen tragen 97,9 % eine nationale Verfahrensart. Das Bundesland ergibt sich aus dem Leistungsort. 11,8 % der Auftragsbekanntmachungen nennen keines. Die Fristen stammen aus dem eForms-Feld der Angebotsfrist und zählen ab dem Erscheinen im Bundesportal. Angebote und Unternehmensgröße stammen aus den Losergebnissen EU-weiter Vergabebekanntmachungen. Nationale Vergabebekanntmachungen enthalten diese Angaben nicht.

Auswertung B, Plattform-Verweise

Derselbe Zeitraum im OCDS-Format, maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum (65.274 Veröffentlichungen). Gezählt wurden die Adressen der Unterlagen-Links, je Veröffentlichung einmal. Bei Auftragsbekanntmachungen fehlte der Link nur in 0,8 % der Fälle. Vergabe- und Änderungsbekanntmachungen enthalten nie einen. Von 213 Adressen sind 108 Vergabeplattformen. Die übrigen sind allgemeine Websites, Dateiablagen oder fehlerhafte Angaben. Die Art des Betreibers haben wir je Adresse über Impressum und Startseite bestimmt.

Auswertung C, Suchbegriffe, Titel und CPV-Codes

Wir haben die Titel aller 97.915 Bekanntmachungen und Lose der Auftragsbekanntmachungen im Zeitraum nach Begriffen durchsucht, ohne Rücksicht auf Groß- und Kleinschreibung. Für Abbildung 12 haben wir 36.285 neue Auftragsbekanntmachungen geprüft. Gezählt ist, ob das Gewerk im Titel des Verfahrens steht, nur in seiner Beschreibung oder nur in Titel oder Beschreibung eines Loses. Für den CPV-Vergleich zählen Lose, deren eigener Titel das Gewerk nennt, und Verfahren mit nur einem Los und passendem Titel (4.047 Fälle). „Erwartet“ heißt, der Haupt-CPV-Code beginnt mit dem angegebenen Präfix. Die Präfixe sind eine fachliche Festlegung. Einzelne abweichende Codes können vertretbar sein.

Auswertung D, eigener Suchindex

Abfrage vom 25. September 2026 im Suchindex hinter TendiGo. Erfasst sind Vergabeverfahren mit Leistungsort in Deutschland, veröffentlicht vom 1. Januar bis 24. September 2026. Gezählt wurde genau über die Verfahrenskennung (168.002 Verfahren). „Nur über direkt eingebundene Quellen“ heißt, dass es zum Stichtag keinen Datensatz aus dem Bekanntmachungsservice oder TED gab. Ein Teil dieser Verfahren erscheint später doch noch amtlich. Bereinigt um erkannte Doppelungen liegt der Anteil bei mindestens 6,7 %.

Grenzen der Vergleichbarkeit

Die Vergabestatistik zählt vergebene Aufträge ab einer Meldeschwelle, bis Juni 2026 ab 25.000 €. Der Bekanntmachungsservice zählt Veröffentlichungen. Beide Größen sind nicht deckungsgleich. Auch das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Statistik noch kein vollständiges Bild aller Vergaben zeigt. Der Vergleich zeigt deshalb die Struktur, keine genaue Fehlmenge. Welche Ausschreibungen nur auf Landes- oder Kommunalportalen erscheinen, lässt sich aus den Daten des Bundes nicht zählen.

Forschungshintergrund

Eine Projektarbeit an der Freien Universität Berlin hat untersucht, wie sich die Zersplitterung der Vergabeplattformen technisch überbrücken lässt. Sie heißt „Überwindung von Fragmentierung in dezentralen Datenökosystemen durch den Einsatz generativer KI“ und entstand im Februar 2026 am Department Wirtschaftsinformatik. Ihre Autoren Fynn Grabowski und Jan Philipp Kanz arbeiten bei TendiGo, Fynn Grabowski ist Mitgründer. Die Arbeit ist deshalb keine unabhängige Quelle. Wir nennen sie nur als Hintergrund. Alle Zahlen dieses Artikels stammen aus den oben beschriebenen eigenen Messungen.

Daten und Zitierhinweis

Die aggregierten Werte aller Abbildungen stehen als CSV bereit und dürfen unter Nennung der Quelle frei verwendet werden (CC BY 4.0). Die Rohdaten des Bundes stehen unter der Creative-Commons-Lizenz CC0 (Open-Data-Richtlinie des Bekanntmachungsservice).

TendiGo (2026): Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen? Auswertung der Bekanntmachungen des Bundes, KW 27 bis 38/2026. https://tendigo.de/ratgeber/oeffentliche-ausschreibungen-finden

Daten als CSV herunterladen · Rückfrage zur Methodik

Quellen

  1. Bekanntmachungsservice des Bundes, oeffentlichevergabe.de
  2. Open-Data-Richtlinie des Bekanntmachungsservice (Lizenz CC0)
  3. Beschaffungsamt des BMI, Datenservice Öffentlicher Einkauf
  4. service.bund.de, Ausschreibungen
  5. TED, Amtsblatt der EU für Ausschreibungen
  6. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137
  7. § 55 Bundeshaushaltsordnung (Direktauftrag)
  8. § 106 GWB (Schwellenwerte)
  9. § 10a VgV (Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen)
  10. § 15 VgV (Offenes Verfahren und Angebotsfristen)
  11. § 41 VgV (Bereitstellung der Vergabeunterlagen)
  12. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  13. VOB/A, Abschnitt 1
  14. Delegierte Verordnungen zu den EU-Schwellenwerten 2026/2027 (Übersicht Vergabe.NRW)
  15. BMWE, Vergabestatistik, Bericht für das Gesamtjahr 2024
  16. Statistisches Bundesamt, Vergabestatistik
  17. Föderale Modernisierungsagenda, Beschluss vom 4. Dezember 2025
  18. BMWE, Entwurf zur Neufassung der UVgO und Erläuterungen
  19. Bundesregierung, Vergabebeschleunigungsgesetz seit 1. Juli 2026
  20. IT-Planungsrat, Beschluss 2023/52 (eForms unterhalb der Schwellenwerte)
  21. CPV-Codeliste (Verordnung (EG) Nr. 213/2008)
  22. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
  23. Hamburgische Vergaberichtlinie (Wertgrenzen)
  24. Bayern, Art. 20 BayWiVG (Wertgrenzen)
  25. Brandenburg, Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO
  26. TendiGo, Vergabeplattformen in Deutschland
  27. TendiGo-Ratgeber, Ausschreibungsanalyse automatisieren
Dr. Arthur Kari
Über den Autor
Dr. Arthur Kari
Gründer und Geschäftsführer, TendiGo

Dr. Arthur Kari ist Wirtschaftsinformatiker und forscht an der Freien Universität Berlin zu Datenräumen und digitalen Plattformen. Dabei untersucht er, wie Organisationen Daten gemeinsam nutzen und ihre Zusammenarbeit organisieren. Er ist Mitgründer und Geschäftsführer von TendiGo.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wertgrenzen und Bekanntmachungspflichten unterscheiden sich nach Bund, Land und Auftraggeber. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Angaben in den Vergabeunterlagen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 28. September 2026.

Weiterlesen
Welche Quellen lohnen sich für Ihren Fachbereich?

In 30 Minuten gehen wir mit Ihnen reale Ausschreibungen aus Ihrem Leistungsbereich und Ihrer Region durch.