Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundeswehr schließt eine Rahmenvereinbarung über handelsübliches Sanitätsmobiliar – aufgeteilt in 4 Lose. Es sollen medizinische Möbel und Ausstattungsgegenstände für die truppenärztliche Versorgung geliefert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden.
Was zu beschaffen ist (je Los):
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Verbrauchsartikeln (LAfo-ID 313.1)10%
Verfügbarkeit über mindestens 7 Jahre; mehr als 7 bis 10 Jahre = 5 Pkt., mehr als 10 Jahre = 10 Pkt.
- Kostenlose Anschlussgarantie nach Gewährleistungszeitraum (LAfo-ID 335.2)10%
Bis zu 3 Jahre = 2 Pkt./Jahr; mehr als 3 Jahre = 10 Pkt.
- Verwendung von Mehrwegverpackungen (LAfo-ID 336.2)5%
Nur Mehrweg = 10 Pkt., gemischt = 5 Pkt., keine Mehrwegverpackung = 0 Pkt.
- Komprimierbarkeit des Rollstuhls (LAfo-ID 311.5)10%
Komprimierbar = 10 Pkt., nicht komprimierbar = 0 Pkt.
- Einstellbarkeit der Beinstützen (LAfo-ID 311.9)5%
Längenverstellbare Beinstützen = 5 Pkt., keine längenverstellbaren = 0 Pkt.
S = w * L + (1-w) * Pmin/P * Lmax mit w=0,3, Lmax=40, (1-w)=0,7
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Lieferform
Gegenstand ist die Lieferung (kein Aufbau/keine Werkleistung) von handelsüblichem Sanitätsmobiliar im Inland. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung – der Auftraggeber ruft nach Bedarf in Tranchen ab. Die Höchstmengen je Los dürfen nicht überschritten werden. Mehrere Lose können zusammen in einem Angebot bedient werden.
Dokumentation (gilt für alle Lose)
Zu jedem Gerät sind Gebrauchsanweisungen in deutscher UND englischer Sprache in elektronischer Form, eine Prüf- und Abnahmedokumentation in Papierform, technische Datenblätter, eine ausgefüllte IETD-Stammdatenmatrix für die SASPF-Stammdatenbank der Bundeswehr sowie ein bundeswehrspezifisches Teilekennzeichen (nur Großbuchstaben, keine Umlaute/Sonderzeichen/ß) zu liefern. Auf jedem Hauptgerät sind Seriennummer, BUND, Hersteller, Baujahr und Bestell-/Auftragsnummer anzubringen.
Logistik und Inbetriebnahme (gilt für alle Lose)
Lieferung und Aufbau frei Verwendungsort (Erfüllungsort wird je Abruf mitgeteilt). Verpackung ist handelsüblich, kennzeichnungspflichtig und möglichst minimal; Mehrwegverpackungen sind zurückzunehmen. Inbetriebnahme erfolgt im Beisein des Materialverantwortlichen inkl. Funktionsprüfung und wird dokumentiert. Ein Projektverantwortlicher + Vertretung ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung zu benennen. Regellieferzeit nach Einzelaufruf: 7 Wochen.
Wartung, Gewährleistung und Ersatzteile (gilt für alle Lose)
Ersatzteile und Verbrauchsartikel müssen für die gesamte Nutzungsdauer von mindestens 7 Jahren ab Erstlieferung verfügbar sein. Während des Gewährleistungszeitraums ist die Gerätewartung im Kaufpreis enthalten. Optional kann eine kostenlose Anschlussgarantie angeboten werden – diese fließt in die Bewertung ein. Falls vom Hersteller gefordert, ist ein Wartungs- und Instandhaltungsplan zu liefern.
Allgemeine Anforderungen
Alle Geräte müssen CE-gekennzeichnet sein und die EU-Verordnung 2017/745 (MDR) erfüllen. Die elektrische Sicherheit medizinischer Geräte ist gemäß EN 60601-1 bzw. EN 61010-1 nachzuweisen. Mitarbeitende aus den in Anlage 3 genannten Staaten (SÜG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17) dürfen keinen Zutritt zu Bundeswehrliegenschaften bei Anlieferungen erhalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenKeine Ausschlussgründe
Es dürfen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat dies per Eigenerklärung (Anlage 08) zu erklären: keine strafrechtlichen Verurteilungen (u. a. §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 299a, 299b, 108e, 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232–233a StGB), keine Steuer-/Sozialversicherungsrückstände, keine Verstöße gegen Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrecht, keine Insolvenz, keine schweren Verfehlungen, keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen, keine Interessenkonflikte, keine Verfahrensmanipulation. Auf Anforderung sind Strafregister-/Insolvenzregisterauszug, Bescheinigungen usw. nachzureichen.
Sanktions- und IPI-konformer Bieterkreis
Der Bieter und seine Mitglieder (auch Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer) dürfen nicht unter die Russland-Sanktionen nach Art. 5k EU-VO 833/2014 fallen (keine russische Staatsangehörigkeit, keine Niederlassung in Russland, keine mittelbare/unmittelbare russische Beteiligung > 50 %, kein Handeln im Auftrag sanktionierter Personen) – Eigenerklärung (Anlage 11). Unterauftragnehmer und zur Eignung herangezogene Dritte mit > 10 % Auftragswert müssen ebenfalls sanktionsfrei sein.
Zusätzlich ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 (IPI) zu beachten: Bei Auftragswerten ab 5 Mio. EUR netto werden Angebote von Wirtschaftsteilnehmern aus der Volksrepublik China ausgeschlossen. Bei Zuschlag darf nicht mehr als 50 % des Vertragswerts an Wirtschaftsteilnehmer aus betroffenen IPI-Drittländern vergeben werden.
Allgemeine fachliche und rechtliche Eignung
Alle Liefergegenstände sind Medizinprodukte und müssen die einschlägigen Anforderungen erfüllen (Medizinprodukterecht: u. a. MPDG, MPBetreibV, MDR (EU) 2017/745, MDD 93/42/EWG). Nachzuweisen über DIN EN ISO 13485, DIN ISO 9001 oder vergleichbare QM-Zertifizierung – Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit. CE-Konformitätsbescheinigungen gemäß EU 2017/745 (MDR) sind beizubringen. Für elektrische/elektronische Medizingeräte zusätzlich Konformität mit EN 60601-1 bzw. EN 61010-1 (Zertifikat elektronisch).
Die Freiverkehrsfähigkeit im Europäischen Binnenmarkt ist nachzuweisen.
Finanzielle und organisatorische Eignung
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate ab Angebotsfrist). Nach Zuschlag Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 10 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden. E-Rechnungsfähigkeit gemäß E-Rechnungsverordnung. Erreichbarkeit eines Ansprechpartners Montag bis Freitag 09:00–15:00 Uhr. Lieferfähigkeit mit Regellieferzeit 7 Wochen nach Einzelauftrag.
Sicherheitsanforderungen
Mitarbeitende aus den in Anlage 3 genannten Staaten (§ 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG) dürfen keinen Zutritt zu Bundeswehrliegenschaften bei Anlieferungen erhalten.