Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Staatliche Baumanagement Hannover schreibt die Wartung und Inspektion von rund 101 Aufzugsanlagen in 23 verschiedenen Bundes- und Landesliegenschaften in Hannover und Umgebung neu aus (z. B. Finanzämter, Ministerien, Landtag, Gerichte, JVA, Landesmuseum, Hochschule, Landesbildungszentrum).
Was zu tun ist: Regelmäßige Inspektion und Wartung der Aufzüge nach festen Intervallen (1× bis 16× pro Jahr je nach Bauteil und Anlage), Störungsbehebung mit definierten Reaktions- und Lösungszeiten (1 Stunde bis 7 Werktage je nach Kategorie), Notrufentgegennahme rund um die Uhr, Personenbefreiung, Anfahrtspauschalen sowie optionale Leistungen wie Glasreinigung im Schacht und Wartung der Aufzugsschachtentrauchung.
Wie: Für jede Liegenschaft wird ein eigener Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2027 – 31.12.2030, mit Verlängerungsoption) abgeschlossen. Die Preisbildung erfolgt über Einheitspreise je Aufzug, die über die 4 Jahre hochgerechnet werden. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
Hinweis Besonderheiten: Für die JVA Sehnde müssen die vorgesehenen Monteure ca. 4 Wochen vor der ersten Wartung namentlich benannt werden; diese werden durch das Nds. Landeskriminalamt überprüft. Für Leistungen in Justizvollzugseinrichtungen gelten besondere Sicherheits- und Zutrittsregelungen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Bei Laufzeit >5 Jahren erfolgt eine Barwertberechnung mit Barwertfaktor gemäß ImmoWertV. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme; bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit wird diesen der Zuschlag erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenInspektion und Wartung
Regelmäßige Inspektion und Wartung aller Aufzugsanlagen gemäß DIN 31051, der Hersteller-Instandhaltungsanweisung nach DIN EN 13015 und den beigefügten Arbeitskarten (Anlage 4). Die Wartungsintervalle variieren je nach Bauteil und Anlage zwischen 1× und 16× pro Jahr (z. B. 8× jährlich für Antrieb/Tragmittel, Bremsen, Fahrkorb, Sicherheitseinrichtungen und Schachttüren; 4× für Steuerung; 2× für Fahrschacht und Schachtgrube; 1× für elektrische Schutzmaßnahmen).
Umfasst sind unter anderem:
Störungsbehebung
Behebung von Störungen mit kategorieabhängigen Reaktions- und Lösungszeiten sowie Hotline-Besetzung:
Bei Gefahr im Verzug: unverzügliche Behebung jederzeit. Der Auftragnehmer muss eine Störungsstatistik führen und auf Anforderung innerhalb von 2 Wochen vorlegen. Nach einer Störungsmeldung ist ein Kostenangebot für Instandsetzungen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Bereitstellung einer ständig besetzten Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28. Entgegennahme von Notrufen aus dem Fahrkorb und Veranlassung von Befreiungsmaßnahmen. Telefon-/Fernsprechkosten trägt der Auftragnehmer.
Systeme (je nach Anlage): MS Liftbox Festnetz, MSD 4104 GSM, MSD 4101 GSM, Liftbox GSM. Für die Notrufzentrale sind Mobilfunksysteme nach DIN EN 81-28 erforderlich, die mindestens 4G und VoLTE unterstützen (offen/programmierbar).
Personenbefreiung wird auf besonderen Auftrag hin durchgeführt und separat vergütet (inkl. An- und Abfahrtskosten).
Fernbetreuung
Fernbetreuung ist für geeignete Leistungen zulässig (ausgenommen Akkumulatoren und Reinigungsarbeiten). Der Auftragnehmer trägt die Kosten für Installation und Betrieb. Voraussetzung: Nachweis, dass die Aufzugsanlage keiner Cyberbedrohung gem. TRBS 1115 Teil 1 ausgesetzt ist. Protokolle der Fernbetreuung sind innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Optionale/Bedarfsleistungen
Folgende Leistungen werden nur auf gesonderten Auftrag des Auftraggebers erbracht und sind im Angebot zu bepreisen:
Dokumentations- und Berichtspflichten
Anpassung der Arbeitskarten bei Änderungen (kostenlos), spätestens 4 Wochen vor Vertragsende ist eine angepasste Arbeitskarte zu übergeben. Zu Vertragsbeginn und -ende ist ein Übergabe-/Übernahmeprotokoll (Datum, Teilnehmer, Zustand der Anlagen) zu erstellen. Auf Verlangen ist eine Störungsstatistik innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. Fernbetreuungsprotokolle sind innerhalb von 5 Werktagen zu übermitteln. Materialdokumentation ist deutschsprachig, ausgedruckt und ausdruckbar bereitzustellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Fachkräfte und Erfahrung
Einsatz von qualifizierten Fachkräften für Aufzugswartung, -inspektion und -störungsbehebung. Für besondere Arbeiten (z. B. Schachtentrauchung, Glasreinigung innen) ist Aufzugsfachpersonal mit entsprechender Qualifikation einzusetzen.
Referenzen: Auf Verlangen (z. B. bei engerer Wahl) sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Wartungs- und Inspektionsleistungen an Aufzugsanlagen vorzulegen, mit Angabe von Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Umsatz: Nachweis des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Angabe zu ausreichend verfügbaren Arbeitskräften und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Zuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz angefordert.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen je Schadensfall:
Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit
Nachunternehmer
Leistungsteile dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen werden. Bei Einsatz sind folgende Formblätter auszufüllen:
Zusätzlich ist die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt (Formular 232L) auch durch den Nachunternehmer/Verleihunternehmer zu unterzeichnen. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich.
Sicherheitsüberprüfungen und Geheimschutz
Für Aufträge in sicherheitsrelevanten Bereichen gelten besondere Anforderungen:
Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen eine Einverständniserklärung zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzeichnen (Anlage 6b/PAJNds).
Tariftreue und Mindestentgelt
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren
Vergleichbare Wartungs- und Inspektionsleistungen an Aufzugsanlagen; je Referenz Angabe von Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Die Referenzen müssen nur auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden (z. B. wenn der Bieter in die engere Wahl kommt).