Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb für eine Rahmenvereinbarung über Raumlufttechnische Anlagen (RLT) in den Regionalbereichen Kreis Birkenfeld und Kusel.
Aus der Rahmenvereinbarung werden über ca. 4 Jahre hinweg Einzelaufträge für Bauunterhaltungs- und einfache Baumaßnahmen an Bundes- (zivil/militärisch) und Landesliegenschaften sowie LBB-eigenen Bauten abgerufen. Einzelaufträge reichen von kleinteiligen Arbeiten bis 50.000 € netto.
Geschätztes Gesamtvolumen: ca. 282.117,98 € über 4 Jahre (Höchstwert 338.541,58 €). Frist für Teilnahmeanträge: 08.10.2026, 10:20 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsgegenstand
Ausführung von Bauleistungen im Gewerk Raumlufttechnische Anlagen (STLB-BauZ 679) an Gebäuden des Bundes (zivil und militärisch), des Landes Rheinland-Pfalz oder LBB-eigener Bauten in den Regionalbereichen Kreis Birkenfeld und Kusel.
Art der Abwicklung
Rahmenvereinbarung mit Abruf einzelner Aufträge nach Bedarf:
Liegenschaften und Standorte
Bewirtschaftet werden u. a. Liegenschaften wie die Heinrich-Hertz-Kaserne, Klotzbergkaserne, Hohlkaserne, verschiedene Forstdienstgehöfte, Polizeiinspektionen, die Hochschule Umweltcampus Birkenfeld und weitere Bundes- und Landeseinrichtungen in den Regionen Birkenfeld, Kusel, Idar-Oberstein und Baumholder.
Technische und hygienische Anforderungen
Die Ausführung muss den Anforderungen der VDI 6022 entsprechen – nachgewiesen durch eine erfolgreich absolvierte Raumluft-Hygieneschulung der Kategorie B. Referenzen müssen die besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen stichwortartig beschreiben.
Besondere Pflichten auf militärischen Liegenschaften
Bei Arbeiten auf militärischen Liegenschaften gelten besondere Zutrittszeiten (Mo–Do 07:00–16:00 Uhr, Fr 07:00–11:30 Uhr). Samstagsarbeit muss mindestens 48 Stunden vorher beantragt werden. Personalisten-Vorlage mindestens 7 Werktage vor Arbeitsbeginn.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen)
Bewerber werden ausgeschlossen, wenn:
Allgemeine Eignung (Eigenerklärung / Präqualifikation)
Präqualifizierte Unternehmen reichen den Nachweis über den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ein. Nicht präqualifizierte Unternehmen füllen das Formblatt FB-124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus. Geprüft werden u. a.:
Nach Aufforderung sind nachzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Berufsgenossenschaft), Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerkskarte.
Bewertete Auswahlkriterien (gewichtet, Gesamt 1.500 Punkte)
Begrenzung: Es werden 5 bis 8 Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen.
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter (FB-234). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind Eigenerklärungen bzw. Präqualifikationsnachweise auch für diese einzureichen. Nachunternehmer müssen die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die ausgeführten Teilleistungen erfüllen.
Tariftreue und Mindestentgelt
Mit dem Teilnahmeantrag sind die Mustererklärungen 1 (LTTG 2020) und 3 (LTTG 2024) abzugeben – Selbstverpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz.
Unternehmensreferenzen über raumlufttechnische Anlagen (RLT) der letzten 5 Kalenderjahre
Pro Referenz: Ansprechpartner (mit Telefonnummer), Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengenangaben, eingesetzte Mitarbeiter, technische/gerätespezifische Besonderheiten, Art der Baumaßnahme, Rolle (Haupt-/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers. Pro Referenz eines öffentlichen Auftraggebers nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 RL 2014/24/EU gibt es 1 Zusatzpunkt.