Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft in einem Verhandlungsverfahren mehrere mechanische Bauteile (Gleitplatten, Lagerbuchsen, Ventile, Rollen, Zylinderbaugruppen, Wellen) als loseweise Lieferaufträge für Militärfahrzeuge.
Bieter geben ihr Angebot elektronisch über die Plattform evergabe-online.de bis zum 5. Oktober 2026, 13:00 Uhr (MEZ) ab. Zuschlagskriterium ist der Preis.
Für die Teilnahme ist unter anderem die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Lieferauftrag (keine Dienstleistung): geliefert werden mechanische Bauteile und Baugruppen für die Bundeswehr.
Leistungsort: Deutschland.
Vertragslaufzeit: vom 04.01.2027 bis 04.08.2027 (ca. 7 Monate).
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
Loseübersicht
Die Beschaffung umfasst 7 Lose. Jedes Los entspricht einem bestimmten Bauteil mit eindeutiger Artikelnummer:
Bieter können Angebote für eines oder mehrere Lose abgeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Bieter dürfen nicht wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt sein:
Diese Punkte werden über das Formblatt B-V034-042026 als Eigenerklärung abgefragt.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Zum Ausschluss führen insbesondere:
Auch diese Punkte werden über das Formblatt B-V034-042026 erklärt; das Unternehmen kann die Erklärung vorbehaltlos oder mit dokumentierten Abweichungen abgeben.
Verfahren und Zuschlag
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
Zuschlagskriterium: ausschließlich der Preis.
Fristen: Teilnahmefrist endet am 05.10.2026 um 13:00 Uhr (MEZ); die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich am 15.10.2026 verschickt.
Rügeobliegenheit: Verstöße müssen gemäß § 160 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags gerügt werden.