Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG), Karlsruhe, für den barrierefreien Ausbau des Haltepunkts Bretten-Stadtmitte.
Kurz erklärt – worum geht es?
Der bestehende Bahnsteig (Höhe 0,38 m) wird auf die neue Höhe von 0,55 m über Schienenoberkante angehoben und auf 120 m verlängert. Außerdem werden eine neue barrierefreie Rampe (Steigung max. 6 %), eine neue Zugangstreppe, taktile Blindenleitsysteme, neue Entwässerung, Stützwände (u. a. eine 62 m lange Natursteinwand), Geländer und Zäune gebaut. Beleuchtungsmasten, Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) und ein Fahrkartenautomat werden vorbereitet.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis – der Preis ist das einzige Wertungskriterium (einschließlich der Jahrespauschalen und Gleitklauseln für Wartung gem. Fußnote 6).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtstruktur und Bauablauf
Die Maßnahme ist Teil einer Bündelmaßnahme an der Strecke 4201 / 94201b (Grötzingen – Eppingen) und wird als ein einziges Los vergeben – losweise Vergabe ist ausgeschlossen. Der Bauablauf ist strikt an eine Vollsperrung des Bahnbetriebs vom 07.07.2027 bis 13.09.2027 gebunden, in der der Bahnsteig und der Treppenzugang barrierefrei fertiggestellt werden müssen. Inbetriebnahme Rampe: 17.12.2027.
Wichtige Meilensteine:
Während der Bauphase sind parallellaufende Arbeiten Dritter (Gleisbau) sowie ggf. eine eingeschränkte Gleisnutzung ab 06.09.2027 zu berücksichtigen.
Bahnsteig (Rück- und Neubau)
Zugangsrampe (Neubau)
Zugangstreppe (Rück- und Neubau)
Stützwände und Natursteinwand
Geländer, Zäune und Bahnsteigausstattung
Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten und Verkehrsführung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Teilnahmevoraussetzungen (Ausschlussgründe)
Der Bieter darf nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Er muss erklären, dass:
Bei Auftragssumme ≥ 30.000 € führt der Auftraggeber zudem eine Wettbewerbsregister-Abfrage beim Bundeskartellamt durch (§ 6 WRegG).
Eigenerklärung zu Interessenskonflikten ist Pflicht (kein Beschäftigungs- oder Beteiligungsverhältnis zu Mitarbeitenden des Auftraggebers).
Eignungsnachweis: Präqualifikation oder Eigenerklärung
Der Bieter hat die Wahl zwischen:
Bei engerer Wahl fordert der Auftraggeber ergänzende Bescheinigungen nach: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen, Bestätigung des Auftraggebers für benannte Referenzen, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerkskarte/IHK-Eintragung.
Fachliche Eignung – Referenzen
Personelle und technische Leistungsfähigkeit
Tariftreue und Mindestlohn (LTMG-BW)
Sanktionen / Russland-Sanktionen (EU-VO 833/2014)
Verbindliche Eigenerklärung, dass weder der Bieter noch beteiligte Unterauftragnehmer/Lieferanten (> 10 % des Auftragswerts):
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, jedoch:
Mögliche Nebenangebote: technische Nebenangebote sowie ein Nebenangebot zur Verwertung/Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall (KEV 185).
Mindestens 3, maximal 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen – barrierefreier Ausbau von Haltestellen / Bahnsteigen / vergleichbare Ingenieurbauwerke
vergleichbar mit barrierefreiem Ausbau einer Haltestelle; Rolle als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer; auf Verlangen Bestätigung des damaligen Auftraggebers inkl. Ansprechpartner