Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier vergeben?
Straßenmarkierungsarbeiten (Weißmarkierung in Folie) auf der Autobahn A2 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und der Raststätte Zweidorfer Holz, Richtungsfahrbahn Berlin.
Was ist zu tun?
Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A-EU. Angebotsabgabe elektronisch mit Signatur. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordwest, Hannover.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Schnittstellen
Das Fachlos Markierung ist Teil der Fahrbahnerneuerung der BAB 2 zwischen AS Braunschweig-Watenbüttel und AS Peine Ost. Die Maßnahme ist in Fachlose A (Strecke/Asphalt), B (Verkehrssicherung) und C (Markierung) aufgeteilt. Das Fachlos C erbringt seine Hauptleistungen in den Bereichen der Richtungsfahrbahnen Dortmund und Berlin. Die Verkehrssicherung wird durch das Fachlos B bereitgestellt – vom Markierungsbieter sind hierfür keine eigenen Leistungen zu erbringen. Die Koordination der Fachlose erfolgt unter Beteiligung der Außenstelle Hannover der Autobahn GmbH. Schnittstellen zu Fachlos A sind in den Vergabeunterlagen unter Abschnitt 1.4 beschrieben.
Markierungs- und Beschilderungsplan
Der Auftragnehmer hat einen kombinierten Markierungs- und Beschilderungsplan zu erstellen. Inhalt: Markierungsart, Größe und Abstände der Markierungen zueinander, Breiten der Fahrstreifen, Abstand der Markierung vom Straßenrand sowie Ausstattungen wie Verkehrsschilder und Verkehrszeichenbrücken mit Stationierung/Abschnitt und Baukilometrierung. Vor Freigabe ist ein Entwurf zur Prüfung einzureichen.
Wiederherstellung und Ausführung der Markierung
Vor Beginn der Fräsarbeiten des Fachloses A ist die Bestandsmarkierung aufzunehmen und vor Baubeginn nach dem Fräsen 'gleich Alt' wiederherzustellen. Nach der Deckenerneuerung wird die endgültige Fahrbahnmarkierung als Weißmarkierung in Folie auf grobstrukturierter Asphaltdeckschicht ausgeführt. Die Applikation erfolgt heißverklebt, direkt auf den noch heißen Asphalt. Verkehrsklasse: P 7. Alle Markierungen sind mit Vormarkierung herzustellen.
Allgemeine Baustellenleistungen
Bauzeit, Sperrzeiten und Verkehrsführung
Verkehrsführungssperrzeiten: nachts 21:00–05:00 Uhr und tagsüber 09:00–15:00 Uhr (Kapazitätsgrenze 1.500 Pkw-E/FS/h). Die Verkehrssicherung selbst obliegt Fachlos B – es besteht eine enge Abstimmungspflicht. Es ist ein tagesgenauer Bauzeitenplan mit betriebseigenen Belangen, Detaileintrag auf Einzelleistungen aus der Leistungsbeschreibung, Geräte- und Personalkapazitäten, Soll/Ist-Verlauf-Gegenüberstellung sowie Risikobenennung und Rückfallebenen vorzulegen. Bauanfangs- und Baufertigstellungstermine werden Vertragsbestandteil.
Qualitätssicherung und Beweissicherung
Eignungsnachweis Markierung: Prüfbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und Verlauf der Rundlaufprüfanlage (RPA), vorzulegen 3 Wochen vor erster Verwendung. Fotodokumentation vor und nach den Bauarbeiten, gemeinsam mit Bauoberleitung/Bauüberwachung und Baulastträger/Eigentümer.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsanforderungen
Für das Fachlos Markierung sind Eignungsnachweise gemäß VOB/A-EU zu erbringen. Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) nachweisen, ggf. ergänzt um auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die ausgefüllte 'Eigenerklärung zur Eignung' oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ein. Bei enger Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; fremdsprachige Bescheinigungen benötigen eine deutsche Übersetzung.
Ausschlussgründe
Bieter mit unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen werden ausgeschlossen. Auf Verlangen sind Auskünfte über wirtschaftliche und rechtliche Verbindungen zu anderen Unternehmen zu geben. Eine Eigenerklärung zum Bezug Russland (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014) ist mit dem Angebot verpflichtend abzugeben. Bei Insolvenzverfahren ist ggf. ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Qualifikation für Markierungssysteme: Prüfbericht der BASt und Verlauf der Rundlaufprüfanlage (RPA) gemäß ZTV M 13; bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Nachweis. Vorlage 3 Wochen vor erster Verwendung. Bei Bedarf Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung und RAB 30. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre, nach Lohngruppen und mit Leitungspersonal (auf Verlangen). Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrolle bzw. IHK-Eintragung (auf Verlangen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung des Umsatzes durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse (auf Verlangen). Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft (auf Verlangen). Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (auf Verlangen). Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe haften die beteiligten Unternehmen gesamtschuldnerisch.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Kapazitäten Dritter können über Eignungsleihe eingebracht werden: Vordruck 'Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit' und/oder Vordruck 'Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit' sind dann vorzulegen. Bei Unterauftragnehmern ist das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Ordnungszahl und Teilleistungsbeschreibung) abzugeben; Namen der Nachunternehmer erst auf gesondertes Verlangen. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/anderen Unternehmens ist erforderlich. Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe gesamtschuldnerische Haftung mit dem Bieter.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften reichen die Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (HVA B-StB 106) ein, unterzeichnet von allen Mitgliedern, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Firmenname, USt-ID, Datum, Unterschrift) und ggf. weiteren Mitgliedern. Gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Zuschlagsrelevante Angaben
Als gesonderte Anlage zu den Zuschlagskriterien sind anzugeben: verbindliches Bauende (Datum oder Werktage) und ein Bauzeitenplan (Balkenplan) mit Mindestangaben lfd. Nr., Tätigkeit, Anfang/Ende, Dauer, Zwischen-/Endtermine, Zeitachse in Wochen. Diese Angaben sind Vertragsbestandteil.
Compliance-Anforderungen
Verpflichtung zur Einhaltung aller anwendbaren Anti-Korruptions-, Anti-Geldwäsche- und sonstigen Strafgesetze. Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Einhaltung tarifflicher und gesetzlicher Entlohnungsvorschriften. Keine Erfassung auf nationalen oder europäischen Sanktions- oder Embargolisten. Die Einhaltung dieser Compliance-Anforderungen ist auch für Subunternehmer sicherzustellen. Bei Verstößen können Vertragsstrafen greifen. Holzprodukte müssen FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein.
Referenznachweise gemäß Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' (konkrete Anzahl, Zeitraum und Volumen in den vorliegenden Unterlagen nicht spezifiziert)
Vorlage auf Verlangen der Vergabestelle; zusätzlich: Nachweis Qualifikation Markierungssystem (Prüfbericht BASt mit Rundlaufprüfung gemäß ZTV M 13)