Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Brolucizumab (ATC S01LA06, Augenarzneimittel) ein. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Jedes pharmazeutische Unternehmen kann während der gesamten Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen beitreten.
Vertragslaufzeit: 01.09.2026 – 31.08.2028 (24 Monate).
Einreichung: Vollständige Vertragsunterlagen per E-Mail an openhouse@dak.de – für einen Beitritt zum 1. oder 15. eines Monats müssen die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brolucizumab (ATC-Code S01LA06). Es handelt sich um ein Augenarzneimittel, das zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben wird.
Die Vereinbarung ist als Rahmenrabattvertrag ausgestaltet.
Vertragsart: Open-House / Zulassungsmodell
Das Verfahren wird als Open-House (Zulassungsmodell) durchgeführt. Das bedeutet konkret:
Pflichten des beitretenden Unternehmens
Das beitretende pharmazeutische Unternehmen verpflichtet sich insbesondere:
Vertragslaufzeit und Beendigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Beitritt ist, dass es sich um ein pharmazeutisches Unternehmen handelt, das den Wirkstoff Brolucizumab vertreibt. Eine diskriminierungsfreie Teilnahme aller qualifizierten Unternehmen ist gewährleistet (Open-House-Prinzip).
Ausschlussgründe
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe in vollem Umfang, insbesondere:
Finanzielle Anforderungen
Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen (Details siehe Vertragsunterlagen).
Rechtsform und Sprache
Einreichung der Beitrittsunterlagen
Die geforderten Unterlagen (Angebotsschreiben, unterzeichneter Vertrag mit Namen/Firmenstempel, Anlagen 1 und 2) müssen vollständig und fristgerecht per E-Mail an openhouse@dak.de übermittelt werden. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang bei der DAK-Gesundheit.
Rechtsrahmen
Rechtsgrundlage ist § 130a Abs. 8 SGB V in Verbindung mit dem 4. Teil des GWB. Als Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer des Bundes benannt.