Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die GWQ ServicePlus AG schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen ab. Das ist ein offenes Zulassungsmodell: Jedes interessierte Unternehmen kann während der gesamten Vertragslaufzeit zu denselben Bedingungen beitreten.
Was wird beschafft?
Zwei Wirkstoffe sind ausgeschrieben:
Wichtige Fristen:
Was muss eingereicht werden?
Unterzeichneter Vertrag (2-fach), Zulassungsnachweis (AMIce-Datenbank), Eigenerklärung (Anlage 3), PZN-Liste (Anlage 4) und Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5).
Alle Unterlagen und Details sind auf dem Vergabeportal der GWQ einsehbar: https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Vereinbarung
Es handelt sich um nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Das bedeutet:
Die Vereinbarungen betreffen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben werden.
Vertragslaufzeit und Verlängerung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsnachweis
Bieter müssen nachweisen, dass ihre Arzneimittel eine gültige arzneimittelrechtliche Zulassung besitzen. Der Nachweis erfolgt durch einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank (Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Eigenerklärungen
Keine Referenzprojekte gefordert