Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse lädt pharmazeutische Unternehmen ein, sich an einem Open-House-Verfahren für Rabattverträge zum Wirkstoff Doravirin zu beteiligen.
Es handelt sich um nicht-exklusive Rabattvereinbarungen: Alle geeigneten Pharmaunternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten – individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Worum es geht: Die teilnehmenden Unternehmen gewähren der KKH einen Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für die genannten Arzneimittel. Im Gegenzug verpflichtet sich die KKH u. a., diese Arzneimittel in der Apothekensoftware als zuzahlungsbefreit zu kennzeichnen.
Teilnahme: Interessierte Unternehmen fordern die Teilnahmeunterlagen per E-Mail an (rabattvertraege@kkh.de), füllen sie vollständig aus und reichen sie fristgerecht ein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gewährung eines Rabatts nach § 130a Abs. 8 SGB V auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) für die in Anlage 1 bzw. den PZN-Meldungen genannten Arzneimittel.
Der Rabatt wird zusätzlich zu den gesetzlichen Rabatten nach § 130a Abs. 1–3b SGB V gewährt.
Liegt der Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag, ist zusätzlich ein Rabatt in Höhe der Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag zu gewähren.
Open-House-Charakter
Das Verfahren ist nicht-exklusiv: Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen werden identische Vertragskonditionen angeboten.
Ein Vertragsabschluss ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte finden nicht statt.
Vertragslaufzeit
Geplanter Leistungszeitraum: 01.10.2026 – 30.09.2028.
Die KKH ist berechtigt, den Vertrag um bis zu 12 Monate zu verlängern.
Vertragsbeginn und -ende pro PZN ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 'PZN-Meldung'.
Pflichten des pharmazeutischen Unternehmens
Pflichten der KKH
Abrechnung & Kündigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit (§ 123 GWB)
Das pharmazeutische Unternehmen darf nicht wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat verurteilt worden sein – z. B. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Menschenhandel oder schwere Steuerdelikte.
Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB
Ausschlussgründe, deren Fehlen per Eigenerklärung zu bestätigen ist:
Arbeits- und Mindestlohnrecht
Keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie gegen das Mindestlohngesetz (Eigenerklärung nach § 19 MiLoG).
Arzneimittelspezifische Anforderungen
Für alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: