Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundeswehr (Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim) schreibt die Anmietung eines komplett ausgestatteten Verpflegungszelts samt Containern und Equipment für eine Standortübung in der Rhön-Kaserne in Wildflecken (PLZ 97772) aus.
Der Auftrag umfasst die Anlieferung, den Aufbau, die Bereitstellung während der Betriebsphase und den Abbau bzw. die Rücklieferung. Es handelt sich um ein einheitliches Angebot ohne Losaufteilung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach VgV; Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Einsatzzeitraum: ca. 18.09.2026 bis 26.11.2026 (ca. 70 Tage).
Wichtige Pflichten für Bieter:
Angebotsfrist: 23.07.2026, 13:00 Uhr (elektronisch über www.evergabe-online.de).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EUR netto). Es wird das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis ermittelt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtrahmen der Leistung
Es handelt sich um die Anmietung einer vollständigen, betriebsbereiten mobilen Verpflegungseinrichtung (Großzelt + Container + Equipment) inkl. Lieferung, Auf-/Abbau, Betriebsbereitschaft, Service, Wartung, Reinigung und Abbau.
Einsatzort: Rhön-Kaserne, Wildflecken (PLZ 97772).
Aufstell- und Betriebsphase: Aufbau ab 14.09.2026 (KW 37) bzw. 21.09.2026 (KW 38); Betriebsbereitschaft spätestens 18.09.2026; Abbau bis 26.11.2026. Gesamtbetriebszeit ca. 70 Tage.
Aufteilung der Kosten: Die Leistung ist für zwei Nutzer getrennt zu kalkulieren (FmBtl 10 vom 18.09.–KW 44/2026; PzBrig 41 von KW 44–KW 48/2026).
Verpflegungszelt (Großzelt)
Küchenbereich (Container)
Kühl- und Lagerversorgung
Sanitär-, Büro- und Umkleidecontainer
Ausgabe-, Service- und Spül-Equipment
Geschirr, Geräte und Verbrauchsmaterial
Logistik, Service und behördliche Auflagen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Referenzen)
Nachweis von drei (3) gleichartigen Referenzen über vergleichbare Leistungen. Vergleichbar bedeutet: Anmietung, Aufbau und Betrieb temporärer Zelt- und/oder Containereinrichtungen vergleichbarer Größenordnung (Großverpflegung, Eventstruktur o. Ä.).
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular B-V 034). Auf Verlangen sind Registerauszüge, Steuer- und Sozialversicherungsbescheinigungen sowie Erklärungen der Insolvenzregisterstelle vorzulegen.
Rechtsstatus / Registereintrag
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate zum Ende der Angebotsfrist (23.07.2026). Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vor.
Versicherungsnachweis
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Elementar-, Sach- und Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR. Der Versicherungsschutz muss ab Angebotsabgabe bestehen.
Sanktionen / Russlanderklärung
Verbindliche Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen): keine russische Staatsangehörigkeit, keine Niederlassung in Russland, keine >50 %ige Beteiligung russischer Personen/Unternehmen, keine Beauftragung von Nachunternehmern/Lieferanten mit Russland-Bezug (>10 % Auftragswert) – auch für die gesamte Vertragslaufzeit.
Ortsbesichtigung
Verpflichtende Teilnahme an der Ortsbesichtigung in der Rhön-Kaserne, Wildflecken. Termin nach Vereinbarung mit Herrn Oberleutnant Lukas Hart (BwDLZ Veitshöchheim). Der Nachweis erfolgt über die unterzeichnete Bescheinigung zur Objektbesichtigung.
Qualitäts- und Fachnachweise (aus der Leistungsbeschreibung)
Für Aufbau und Betrieb werden u. a. folgende Nachweise verlangt (soweit einschlägig):
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Drei (3) gleichartige Referenzen über vergleichbare Leistungen – vorzugsweise Anmietung/Aufbau temporärer Zelt- oder Containereinrichtungen (z. B. Verpflegungszelte, Feldküchen, Eventstrukturen)
Referenzen müssen gleichartig zur ausgeschriebenen Leistung sein; konkrete Nachweisform (Anscheinsbeweis, Bestätigung Auftraggeber) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung