Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Westfalen) sucht einen Personaldienstleister (Verleiher), der ab dem 01.11.2026 bis zum 31.03.2027 zwei Leiharbeitnehmer (m/w/d) für den Winterdienst und den Straßenbetriebsdienst an der Autobahnmeisterei Freudenberg (Wilhelmshöhe 15, 57258 Freudenberg) stellt.
Die Leiharbeitnehmer müssen unter anderem einen gültigen Führerschein der Klasse CE besitzen, arbeitsmedizinisch untersucht (G20 und G25) sowie schicht- und nachtdiensttauglich sein. Im Winterdienst müssen sie innerhalb von 30 bis 45 Minuten an der Autobahnmeisterei einsatzbereit sein. Vorgesehen sind rund 1.612 Arbeitsstunden und 1.814 Stunden Rufbereitschaft.
Vergeben wird im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium Preis. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen, die Angebotsfrist endet am 22.09.2026 um 09:00 Uhr (MESZ).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberlassung von zwei Leiharbeitnehmern
Der Auftragnehmer (Verleiher) stellt der Autobahnmeisterei Freudenberg ab dem 01.11.2026 bis zum 31.03.2027 kontinuierlich zwei Leiharbeitnehmer (m/w/d) zur Verfügung.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Freudenberg, Wilhelmshöhe 15, 57258 Freudenberg.
Reguläre Wochenarbeitszeit: 38,5 Stunden.
Arbeitszeiten:
Vorgesehene Stundenumfänge:
Tätigkeiten im Winterdienst und Straßenbetriebsdienst
Hauptaufgaben der überlassenen Arbeitnehmer:
Anforderungen an die Leiharbeitnehmer
Pflichtanforderungen:
Wünschenswert:
Erreichbarkeit des Verleihers (werktags):
Bei Unzufriedenheit kann die Autobahnmeisterei einen Austausch verlangen; Ersatzstellung innerhalb von 48 Stunden nach festgestellter Verfehlung.
Ansprechpartner und Organisation
Der Verleiher hat einen persönlichen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter namentlich zu benennen (mit Mobilnummer und E-Mail). Die Autobahnmeisterei informiert mindestens 24 Stunden vorher über geplante Rufbereitschaftseinsätze.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenErlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Der Bieter (Verleiher) muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG sein. Die Erlaubnis muss mindestens für die gesamte Vertragslaufzeit (01.11.2026–31.03.2027) bestehen. Änderungen gem. § 12 Abs. 2 AÜG sind unverzüglich zu melden.
Keine Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere nicht:
Befähigung zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (oder gleichwertiger Nachweis auf andere Weise). Für ausländische Bieter werden gleichwertige Nachweise akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Im Formular Eigenerklärung zur Eignung waren keine konkreten Mindestjahresumsätze ausgefüllt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Verfügbarkeit technischer Fachkräfte für die Auftragsausführung (mit Angabe von Namen, Funktion, Qualifikation).
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Spezifische Anforderungen an die Leiharbeitnehmer:
Tariftreue und Equal Pay
Gleichstellungsgrundsatz nach AÜG: Kein Tarifvertrag mit Öffnungsklausel, der vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht; Equal Pay ab Überlassungsbeginn.
Arbeitsentgelt: Mindestens Entgeltgruppe 6, Stufe 1 TV EGV (gem. MTV Autobahn, Anlage 1 und 2).
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Eignungsleihe ist zulässig.
Bei Eignungsleihe:
Andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, sind innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Sanktionsrechtliche Eignung (Russland-Embargo)
Der Bieter, alle Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer/Lieferanten, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, dürfen keinen Bezug zu Russland haben (z. B. russische Staatsangehörigkeit, Niederlassung in Russland, Beteiligung > 50 % durch russische Personen/Unternehmen, Handeln im Auftrag russischer Personen/Unternehmen). Vorlage der Eigenerklärung gem. Art. 5k VO (EU) 833/2014.