Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Flecken Brome lässt archäologische Ausgrabungen im Neubaugebiet „Kirchsteig" durchführen. Auf einer Fläche von ca. 6.800 m² sollen ca. 660 erwartete Bodenbefunde fachgerecht ausgegraben, dokumentiert und aufbereitet werden.
Was ist zu tun?
Wichtige Rahmenbedingungen:
Zuschlag: Es zählt der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Grundlagen und Standards
Alle Leistungen sind nach den Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der Bundesrepublik Deutschland, den „Grundlegenden Standards für archäologische Geländetätigkeiten im Bundesland Niedersachsen" der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. sowie den Auflagen und Forderungen der zuständigen Denkmalschutzbehörde (Untere Denkmalschutzbehörde Gifhorn) auszuführen. Der von der Denkmalschutzbehörde genehmigte Grabungsplan wird Vertragsbestandteil. Eine Grabungsgenehmigung gemäß § 12 NDSchG wird vom Auftraggeber bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt.
Baustelleneinrichtung und -räumung
Der Auftragnehmer stellt die gesamte Baustelleneinrichtung bereit und räumt sie nach Abschluss. Dazu gehören u. a.:
Unterbrechungen der Feldarbeit sind nur bei ungünstiger Witterung zulässig.
Erdarbeiten maschinell
Maschinelle Erdarbeiten im Baugebiet „Kirchsteig" als vorbereitende Maßnahme für die anschließende flächige Ausgrabung. Leistungsort: 38465 Brome (Flecken Brome), konkret im Bereich des Neubaugebietes „Kirchsteig".
Ausgrabung und Dokumentation
Flächige Ausgrabung des ca. 6.800 m² großen Baufelds einschließlich der Suchschnitte 4–7. Hochrechnung: ca. 660 Befunde (vorrömische Eisenzeit bis hohes Mittelalter). Ausgrabung erfolgt bis 10 cm unter die Befundunterkante, beginnend im Süden (Suchschnitt 4) und nach Norden fortgesetzt.
Dokumentation umfasst:
Fundbehandlung:
Berichte und Übergaben
Personal- und Leitungspflichten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation des Schlüsselpersonals
Örtliche Grabungsleitung:
Verantwortliche/r Grabungstechniker/in:
Weiteres Personal:
Persönliche Zuverlässigkeit und gewerberechtliche Voraussetzungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Tariftreue und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Vergleichbare archäologische Ausgrabungsleistungen (Ausgrabung, Aufbereitung, Dokumentation) mit vergleichbaren Bodenverhältnissen
jeweils mit Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichem Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmern, besonderen technischen/gerätespezifischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertraglicher Bindung, ggf. koordinierten Gewerken sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung