Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenErstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II für den Bauabschnitt A2 des Radschnellwegs RS1 zwischen Darpestraße und Gahlensche Straße in Bochum.
Die Leistung umfasst die Auswertung vorhandener Unterlagen, eine vorrangig durchzuführende Habitatbaumkartierung, acht Begehungen zur Erfassung der Vogelbestände sowie die Bewertung möglicher Beeinträchtigungen. Für Amphibien, insbesondere die Kreuzkröte, ist eine Worst-Case-Betrachtung mit Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Eine separate Amphibienkartierung und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sind nicht Bestandteil der Leistung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis (100%).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsgebiet und Bearbeitungsrahmen
Untersucht wird der Bauabschnitt A2 des RS1 zwischen Darpestraße und Gahlensche Straße entlang der ehemaligen Rheinischen Bahntrasse. Das Gebiet umfasst etwa 10.000 qm bei einer Länge von etwa 380 m. Die Trasse war in einer früheren artenschutzrechtlichen Prüfung aufgrund einer nachträglichen Trassenanpassung nicht enthalten.
Vorarbeiten und Habitatbäume
Zunächst werden die Ergebnisse früherer artenschutzrechtlicher Prüfungen und sonstiger relevanter Daten zusammengestellt und bewertet. Anschließend erfolgt eine Übersichtsbegehung mit Habitatbaumkartierung, bei der Höhlenbäume, Horste und Fledermaus-Habitate erfasst werden. Diese Kartierung ist vorrangig zu bearbeiten und dient als Voraussetzung für die Baufeld-Freimachung.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Vögel
Die Bestandsaufnahme der Vögel erfolgt LANUK-konform in acht Begehungen. Erfasst werden die Populationsgröße sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Bewertung umfasst den Erhaltungszustand, die Populationsgröße, die Habitatqualität und bestehende Beeinträchtigungen.
Konflikte und Vermeidungsmaßnahmen
Die planungsbedingten Beeinträchtigungen werden hinsichtlich Tötung, Störung und Beschädigung von Lebensstätten dargestellt. Für Amphibien, insbesondere die Kreuzkröte und weitere Amphibien, erfolgt eine Worst-Case-Betrachtung zur Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen. Eine gesonderte Amphibienkartierung ist nicht vorgesehen; als bauliche Vorgabe werden Amphibienquerungshilfen im Abstand von etwa 100 m berücksichtigt.
Nicht Bestandteil der Leistung
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist nicht Gegenstand dieser Leistung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenReferenzen
Es sind mindestens drei vergleichbare Projekte aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen. Die Projekte müssen eine faunistische Kartierung der Artengruppe Vögel umfassen. Einzureichen ist eine Referenzliste mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Kurzbeschreibung und Untersuchungsumfang.
Qualifikation der Projektleitung
Die benannte Projektleitung muss ein Studium der Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung oder einen vergleichbaren Studienabschluss nachweisen. Zusätzlich sind mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung artenschutzrechtlicher Prüfungen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Lebenslauf und Qualifikationsnachweis.
Eigenerklärungen und Unternehmensangaben
Mit dem Angebot sind die Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen sowie die Eigenerklärung zu EU-Sanktionen einzureichen. Im Angebotsschreiben sind außerdem Angaben zur Unternehmensgröße, zur Börsennotierung beziehungsweise zur Staatsangehörigkeit der wirtschaftlichen Eigentümerin oder des wirtschaftlichen Eigentümers, zur Berufsregistereintragung und zur Umsatzsteuer-ID zu ergänzen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte der letzten fünf Jahre mit faunistischer Kartierung der Artengruppe Vögel
Vergleichbare Projekte; Referenzliste mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Kurzbeschreibung und Untersuchungsumfang