Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Sachsen-Anhalt bietet pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für das Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC-Code L04AG03) an.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann jederzeit zu denselben, vorab festgelegten Konditionen beitreten – es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Verhandlungen.
Wichtig zu wissen: Der Auftraggeber sieht dies nicht als klassischen öffentlichen Auftrag im Sinne des Vergaberechts. Die Bekanntmachung dient vorrangig der Transparenz.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattvereinbarung
Gegenstand ist die Lieferung von Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC-Klassifikation: L04AG03).
Natalizumab ist ein monoklonaler Antikörper und wird unter anderem in der Behandlung der Multiplen Sklerose eingesetzt. Eingekauft werden fertige Arzneimittel (also keine Wirkstoffe als Rohstoffe).
Modell: Open-House / nicht-exklusiver Rabattvertrag
Die Vereinbarung wird im sogenannten Open-House-Modell angeboten:
Rechtliche Einordnung
Der Auftraggeber vertritt die Auffassung, dass es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 GWB handelt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt dient ausschließlich der Transparenz. Die Rechtsgrundlage für die Rabattgewährung ist § 130a Abs. 8 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung).
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWer beitreten kann
Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen (Bietergemeinschaften).
Teilnahmevoraussetzungen
Das Unternehmen muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, die in den Teilnahmeunterlagen der AOK Sachsen-Anhalt konkretisiert sind. Aus den vorliegenden Bekanntmachungsdaten sind keine einzelnen Eignungsnachweise (z.B. Umsatz, Referenzen, Zertifikate) ausdrücklich benannt – sie sind den anzufordernden Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich erlaubt, soweit die Teilnahmevoraussetzungen insgesamt erfüllt bleiben.
Hinweis zur Vergaberechtsfreiheit
Da der Auftraggeber die Vereinbarung als keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des Vergaberechts einstuft, gelten die klassischen Eignungs- und Zuschlagsregeln der VgV / des GWB ausdrücklich nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die in den Teilnahmeunterlagen genannten Anforderungen.