Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.03.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK NordWest sucht pharmazeutische Unternehmen, die ab dem 01.03.2025 nicht-exklusive Rabattverträge über verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen abschließen möchten (Laufzeit: 24 Monate). Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Geeignete pharmazeutische Unternehmer können jederzeit unter einheitlichen Konditionen beitreten. Es gibt nur ein Los.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über die folgenden Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen:
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Hagen (58079, DEU).
Abrechnung und Rabattarten
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise durch die AOK NordWest oder eine beauftragte Stelle auf Basis der Daten der Apothekenrechenzentner gemäß § 300 SGB V.
In Frage kommende Rabattarten sind:
Die Überweisung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Zahlungsaufforderung.
Verfahrenscharakter
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, also um eine offene Verfahrensart ohne Teilnahmewettbewerb. Geeignete pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten, sofern sie die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt und es wird keine Exklusivität gewährt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Diese Eigenschaft kann auch durch eine Gemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer erfüllt werden. Die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer muss sich auf die jeweils angebotenen Arzneimittel beziehen und für die gesamte Vertragslaufzeit (24 Monate ab 01.03.2025) bestehen bleiben.
Russland-Sanktionen (Eigenerklärung)
Der Bieter (bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) muss per Eigenerklärung bestätigen, dass:
Nachträglich eintretende Sanktionstatbestände oder eine Betroffenheit von der VO (EU) Nr. 833/2014 sind der AOK NordWest unverzüglich mitzuteilen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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