Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK NordWest (Hagen) schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über mehrere Arzneimittel-Wirkstoffe ab.
Was bedeutet das?
Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu denselben, fest vorgegebenen Konditionen Vertragspartner werden können. Die Verträge laufen vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 (maximal 24 Monate).
Worum geht es konkret?
Wer bietet an?
Nur pharmazeutische Unternehmen i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, und zwar bezogen auf die angebotenen Arzneimittel und für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wie gibt man ab?
Das Angebot wird elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Angebote können noch bis 01.04.2027, 17:00 Uhr abgegeben werden (Bindefrist: 24 Monate ab Angebotsabgabe). Eine separate Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ist Pflichtbestandteil.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmen und Verfahrensart
Open-House-Verfahren: Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen ermöglicht. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens nach 24 Monaten (31.05.2027). Der Beitritt steht während der gesamten Vertragslaufzeit grundsätzlich offen (Angebote bis 01.04.2027, 17:00 Uhr).
Ausgeschriebene Wirkstoffe und Darreichungsform-Einschränkungen
Hinweis zu zurückgezogenen Wirkstoffen
Der ursprünglich enthaltene Wirkstoff Edoxaban (B01AF03) wurde im Laufe des Verfahrens zurückgezogen und ist nicht mehr Teil der Ausschreibung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung als pharmazeutischer Unternehmer
Bieter müssen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes (§ 4 Abs. 18 AMG) sein. Diese Eigenschaft muss sich auf die konkret angebotenen Arzneimittel beziehen und über die gesamte Vertragslaufzeit (01.06.2025 bis 31.05.2027) durchgehend bestehen.
Sanktionsrechtliche Eignung (Russland-Sanktionen)
Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen vorzulegen. Das Unternehmen darf insbesondere nicht:
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied separat abzugeben. Änderungen im Hinblick auf die genannten Ausschlusstatbestände sind dem Auftraggeber nach Angebotsabgabe unverzüglich mitzuteilen.