Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK NordWest schließt Arzneimittel-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für eine Reihe festgelegter Wirkstoffe ab. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren mit einheitlichen Vertragsbedingungen: Pharmazeutische Unternehmen können dem Vertrag beitreten, wenn sie die Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Was wird beschafft?
Die Lieferung von Arzneimitteln (Rabattverträge) für 16 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen – darunter z. B. Benralizumab, Etanercept, Tacrolimus, Vildagliptin, Lopinavir/Ritonavir u. v. m. Der Wirkstoff Apremilast wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
Wer kann teilnehmen?
Pharmazeutische Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), deren Zulassung die angebotenen Arzneimittel für die gesamte Vertragslaufzeit abdeckt.
Wichtige Frist: Angebote können bis zum 01.09.2026, 17:00 Uhr eingereicht werden.
Hinweis: Nach Einschätzung der AOK NordWest unterliegt das Verfahren nicht dem klassischen Vergaberecht (EuGH Rs. C-410/14). Vorsorglich werden jedoch Teile der GWB-Vorschriften für anwendbar erklärt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Abgeschlossen werden Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die folgenden Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen:
Hinweis: Der Wirkstoff Apremilast (L04AA32) wurde durch Änderungsmitteilung vom 28.10.2025 aus dem Verfahren zurückgezogen.
Verfahrensrahmen (Open-House)
Das Verfahren ist als Open-House-Modell ausgestaltet:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPharmazeutische Unternehmereigenschaft
Bieter müssen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein. Diese Eigenschaft muss sich auf die angebotenen Arzneimittel beziehen und während der gesamten Vertragslaufzeit (bis 31.10.2026) bestehen bleiben.
Sanktionsausschluss (Russland-Sanktionen)
Der Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) muss eine Eigenerklärung abgeben, mit der er bestätigt, dass weder er noch seine Unterauftragnehmer/Lieferanten (mit > 10 % Auftragswert) den Sanktionstatbeständen nach VO (EU) Nr. 833/2014 unterliegen. Konkret darf der Bieter insbesondere:
Änderungen nach Abgabe der Erklärung sind der AOK NordWest unverzüglich mitzuteilen.
Sonstige Anforderungen
Keine Sicherheitsleistung gefordert, keine elektronische Auktion, keine Vorgabe zur Rechtsform des Unternehmens, keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Das Verfahren ist nach Angabe der Vergabestelle nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet (suitableforsmes: false).
Hinweis: Weitere Eignungsanforderungen (z. B. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Qualifikation, Mindestumsatz, Referenzen) sind im Open-House-Verfahren nicht vorgesehen; die Eignung wird allein über die pharmazeutische Unternehmereigenschaft und den Sanktionsausschluss nachgewiesen.
Keine Referenzprojekte gefordert
Im Open-House-Verfahren sind keine Referenzen oder Erfahrungsnachweise vorgesehen. Eignung wird ausschließlich über die pharmazeutische Unternehmereigenschaft gemäß § 4 Abs. 18 AMG nachgewiesen.