Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier gemacht?
Mehrere gesetzliche Krankenkassen (u.a. AOK, BKK, TK, BARMER, DAK-Gesundheit) suchen pharmazeutische Unternehmen, die mit ihnen Rabattverträge für Krebs-Arzneimittel abschließen. Konkret geht es um vier Wirkstoffe, die in Apotheken zu Infusionen zubereitet und direkt beim Patienten angewendet werden:
Wie ist das Verfahren aufgebaut?
Es ist kein klassisches Vergabeverfahren mit Wettbewerb, sondern ein sogenanntes Open-House-Modell: Alle pharmazeutischen Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können die gleichen, nicht verhandelbaren Rabattverträge abschließen. Es gibt also keine Auswahlentscheidung.
Wie ist das Gebiet aufgeteilt?
Das Angebot gilt für drei regionale Lose (Vertragsgebiete):
1. Nordrhein-Westfalen
2. Hamburg
3. Schleswig-Holstein
Wann geht es los?
Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 31.07.2027).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsgegenstand
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie. Diese Zubereitungen werden zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten eingesetzt.
Die Verträge sind nicht individuell verhandelbar – es gelten für alle teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmen die identischen Konditionen.
Wirkstoffe (ATC-Klassifikation)
Die Rabattverträge umfassen folgende vier Wirkstoffe:
Diese Wirkstoffe werden für alle drei regionalen Lose angeboten.
Verfahrenscharakter
Es handelt sich um ein Open-House-Modell und kein Vergabeverfahren im klassischen Sinn. Da keine Auswahlentscheidung getroffen wird, findet kein wettbewerblicher Vergleich statt. Alle qualifizierten pharmazeutischen Unternehmen erhalten die Möglichkeit zum Vertragsabschluss zu gleichen Bedingungen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmensstatus
Voraussetzung ist der Status als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG. Nur solche Unternehmen dürfen Vertragspartner werden. Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutische Unternehmer sind.
Dieser Status muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben.
Sitzanforderung
Der Sitz des Unternehmens muss in Deutschland, EU oder EWR liegen (gemäß § 9 Abs. 2 AMG).
Verfahrenshinweis
Aufgrund des Open-House-Charakters gibt es keine Auswahlentscheidung zwischen Bietern. Die Eignung muss erfüllt sein, ein Wettbewerbsvergleich findet nicht statt. Verträge können während der gesamten Laufzeit bis zum 21.05.2027 abgeschlossen werden.