Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg lässt im Rahmen des Umbaus einer Werkstatt am Julius-Kühn-Straße 24 in Halle (Saale) Asbestabbrucharbeiten durchführen. Dazu zählen das Entfernen einer Einfachverglasung, das fachgerechte Ausbauen von asbesthaltigem Kitt, das staubdichte Abschotten des Sanierungsbereichs, das Verpacken der Asbestmaterialien sowie die Entsorgung als gefährlicher Abfall. Ausführungszeitraum: 01.10.2026 bis 31.03.2027.
Angebote sind bis zum 25.08.2026, 10:00 Uhr als GAEB-Datei oder PDF per E-Mail an info@kwbau.de einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Hinweise zur Ausführung
Es handelt sich um einen Teilabbruch. Das konkrete Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, muss aber bestimmte Bedingungen einhalten:
Vor Beginn ist eine schriftliche Abbruchanweisung durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei Vertragsabschluss vorzulegen. Ein fachlich geeigneter Vorgesetzter muss ständig vor Ort sein. Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Verkehrs-, Fußwege und Grünflächen sind entsprechend zu schützen. Die Entsorgung der asbesthaltigen Materialien erfolgt durch den Auftragnehmer.
Arbeitssicherheit / Schadstoffsanierung
Die Arbeiten mit asbesthaltigem Kitt sind nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest) auszuführen. Der Sanierungsbereich ist mit einer staubdichten Abschottung zu sichern.
Zeitlicher Rahmen
Ausführungszeitraum (verbindlich): 01.10.2026 – 31.03.2027
Bindefrist des Angebots: bis 30.06.2027
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis
In den vorliegenden Vergabeunterlagen sind keine expliziten Eignungs- oder Qualifikationsanforderungen (z. B. Referenzen, Mindestumsatz, Zertifikate) ausdrücklich genannt. Fachliche Eignung wird jedoch implizit vorausgesetzt durch die Anforderungen an die Asbestsanierung (TRGS 519), die Erstellung einer schriftlichen Abbruchanweisung sowie den geforderten Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung.