Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Bund (BAFA / BfEE im Auftrag des BMWE) sucht ein externes Evaluations-Team, das das Bundesförderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude" für die Förderjahre 2019 bis 2025 unabhängig untersucht.
Was genau zu tun ist:
Ablauf: Offenes Verfahren, Angebotsabgabe elektronisch über die e-Vergabe-Plattform bis **24.08.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Qualität der im Angebot beschriebenen Leistung50%
Gesamtleistungspunktzahl aller qualitativen Zuschlagskriterien (max. 330 Leistungspunkte). Bewertet werden Konzeptqualität, Personalkonzept sowie Kosten- und Zeitplan. Die Leistung fließt über die Kennzahl Z = L/P in die Wertung ein.
Z(Bietende) = (L(Bietende) / P(Bietende)) * 1.000, wobei L(Bietende) die Gesamtleistungspunktzahl (max. 330 Leistungspunkte) und P(Bietende) der Bruttopreis des Angebots ist. Das Angebot mit dem höchsten Wert Z erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Rahmen
Ex-post-Evaluation der Förderrichtlinie zur Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW).
Arbeitspaket 1 – Erfolgskontrolle (Zielerreichung, Wirkung, Wirtschaftlichkeit)
Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO. Methodisch sind quantitative und qualitative Ansätze zu kombinieren.
Untersuchungsbestandteile:
Erhebungen:
Arbeitspaket 2 – Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die künftige Ausgestaltung der Förderrichtlinie.
Arbeitspaket 3 – Daten für Berichtspflichten
Bereitstellung von Daten zur Erfüllung nationaler und europäischer Berichtspflichten (u. a. NAPE, EU-Energieeffizienz-Richtlinie EED).
Deliverables / Lieferobjekte
Folgende Liefergegenstände sind zu erstellen (u. a.):
Berichtsmeilensteine:
Projektorganisation und Zusammenarbeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Sanktionen
Bieter dürfen nicht in zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB fallen. Zudem darf kein Verstoß gegen § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohn) oder § 21 Abs. 3 AEntG vorliegen.
Russland-Sanktionen: Eigenerklärung gemäß Art. 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 erforderlich:
Unterauftragnehmer, Lieferanten und Dritte, deren Kapazitäten für die Eignung genutzt werden, dürfen ebenfalls keinen solchen Bezug haben (gilt für > 10 % des Auftragswerts). Die Zusicherung gilt auch für die gesamte Vertragslaufzeit.
Nachweis: Eigenerklärung (bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern über Formblätter 392/393).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz: 200.000 EUR (§ 45 VgV). Für neu auf dem Markt auftretende Unternehmen können sich die Umsatzangaben auf den Zeitraum des tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.
Nachweise u. a.: Jahresabschlüsse, Bonitätsnachweise; Angaben zu Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung; Angaben zu Schäden (S-Schaden, P-Schaden).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Evaluation von Förder- bzw. Energieprogrammen, bevorzugt im Bereich Energieberatung.
Gefordert werden Angaben zu:
Pflichtnachweis: Nachweis über Fachkenntnisse im Bereich der Energieberatung.
Sprache und Form
Referenzen im Statistikbereich (Datenanalysen, Auswertung und Aufbereitung von Befragungsdaten) – gewertet im Projektteam kumuliert
Mit Angabe von Auftragswert, Erbringungszeitraum, Auftraggeber und Bezug zum Schwerpunkt Statistik.
Referenzen mit Bezug zu Energiedienstleistungen – gewertet im Projektteam kumuliert
Mit Auftragswert, Erbringungszeitraum, Empfänger und Darlegung des Bezugs zu Energiedienstleistungen.
Evaluierungsprojekte als Beitrag zu Erfolgskontrollen nach § 7 BHO – gewertet im Projektteam kumuliert
Mit Auftragswert, Erbringungszeitraum, Auftraggeber und Bezug zu § 7 BHO-Evaluationen.
Eigenständig geleitete Projekte durch die vorgesehene Projektleitung
Eigenständige Leitung, Bezug zu Evaluation / Erfolgskontrolle nach § 7 BHO.