SM Eitorf, Bezirk_ Baumfällungen u. Totholzentnahme auf Abruf
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag für Baumfällarbeiten und verwandte Leistungen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Eitorf. Die Leistungen umfassen reguläre und Notfallbaumfällungen, Totholzentnahme, Stubbenfräsen, die Bekämpfung der Rußrindenkrankheit sowie die erforderliche Verkehrssicherung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Die Arbeiten erfolgen auf Abruf. Reguläre Fällungen müssen innerhalb von sieben Kalendertagen begonnen werden, Notfallfällungen innerhalb von 24 Stunden nach telefonischer Aufforderung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme ermittelt. Berücksichtigt werden die nachgerechnete Angebotssumme, preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierte Zuschlagskriterien sowie ein unbedingter Nachlass. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v. H. und bei gleicher Wirtschaftlichkeit den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbruf, Fällzeiten und Arbeitsweise
Die Leistungen werden auf Abruf in kleineren Einzelaufträgen erbracht; bis zu etwa 20 Abrufe pro Jahr sind zu erwarten. Reguläre Fällungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abrufschreiben zu beginnen und innerhalb von drei Werktagen nach Baubeginn fertigzustellen. Notfallfällungen sind innerhalb von 24 Stunden nach telefonischer Aufforderung zu beginnen.
Regelzeitfenster ist Montag bis Freitag von 08:30 bis 15:30 Uhr. Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich als Tagesbaustelle bei Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs.
Reguläre Baumfällung und Nachpflege
Laubbäume und geringe Anteile Nadelgehölze sind an Einzelbäumen, Baumreihen, Alleen und im Straßenbegleitgrün fachgerecht zu fällen. Verbleibende Stämme sind grundsätzlich höchstens 0,25 m über Erdboden zurückzustellen; bei bestimmten Straßenbettfällungen nennt die Baubeschreibung höchstens 0,20 m.
Stammholz und Schlagabraum sind nach Wahl des Auftraggebers der Verwertung zuzuführen und am selben Tag zu beseitigen. Schnittgut geht in das Eigentum des Auftraggebers über und ist ebenfalls am selben Tag zu beseitigen. Verbleibender Baumbestand sowie angrenzende Bäume und Vegetationsflächen sind zu schützen.
Notfallbaumfällung
Gefährliche oder anderweitig dringend zur Fällung angeordnete Bäume sind innerhalb von 24 Stunden nach telefonischem Abruf zu fällen. Die weiteren Fäll-, Nachpflege- und Beseitigungsanforderungen entsprechen den regulären Fällarbeiten.
Totholzentnahme
Totholz ist nach den Anforderungen der ZTV Baumpflege durch qualifizierte Mitarbeiter mit mindestens der Qualifikation European Tree Worker zu entfernen. Die anfallenden Hölzer und der Schlagabraum sind nach Wahl des Auftraggebers der Verwertung zuzuführen und am selben Tag zu beseitigen.
Stubbenfräsung und Flächenwiederherstellung
Auf Anordnung des Auftraggebers sind Wurzelstöcke einschließlich Wurzelansätzen auszufräsen. Wurzellöcher sind mit geeignetem Boden zu verfüllen und zu verdichten. Fräsgut ist innerhalb der Baustelle bis maximal 2 cm Höhe zu verteilen; Überschuss ist aufzunehmen und nach Wahl des Auftraggebers der Verwertung zuzuführen.
Fällung bei Rußrindenkrankheit
Bäume mit Rußrindenkrankheit sind ohne Häckseln zu fällen. Baum und Schlagabraum sind abgedeckt der Verbrennung zuzuführen und am selben Tag zu beseitigen; eine Verwendung als Brennholz oder zu Hackspänen ist ausgeschlossen. Das Aufwirbeln der Konidien ist nach Möglichkeit zu vermeiden, insbesondere durch Fällung bei feuchtem Wetter. Die vorgeschriebene Schutzausrüstung ist bereitzustellen und ihre sichere Anwendung sicherzustellen.
Alle Schutzmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer und Anlieger sind in den Einheitspreis dieser Positionen einzurechnen.
Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherung umfasst Aufbau, Vorhalten, Wartung, Betrieb und Abbau nach den einschlägigen RSA-Mustern, überwiegend für einen Arbeitsbereich von 80 m; bei einer Position CII/8 sind es 15 m. Je kurzzeitiger Einrichtung ist eine Verkehrsführung bei Tageslicht über 4 bis 8 Stunden vorgesehen.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung sind die Unterlagen des Auftraggebers einzuholen, erforderliche Ortsbesichtigungen durchzuführen und anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Abweichungen von den Musterplänen sind bei der Antragstellung möglich. Mobile Lichtsignalanlagen, die Hinweistafel Fällarbeiten bzw. Baumpflege und Ausfallstunden für Baustellenräumung bei Verkehrsnotstand sind ebenfalls zu erbringen.
Baustelle, Geräte und Abfall
Hubsteiger, Fällbagger und vergleichbare Geräte sind selbst zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eigene Zufahrtsbereitstellung, Reinigung und Wiederherstellung genutzter Straßen und Wege sind zu leisten. Gestellte Lager- oder Baustelleneinrichtungsplätze werden nicht bereitgestellt. Abfälle sind eigenverantwortlich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen.
Mengen nach Straßenkategorien
Das Leistungsverzeichnis nennt als Schätzwerte 142 reguläre Baumfällungen, 48 Notfallbaumfällungen, 95 Totholzentnahmen, 80 Stubbenfräsungen und 37 Fällungen wegen Rußrindenkrankheit.
Davon entfallen auf Bundesstraßen 37 reguläre Fällungen, 20 Notfallfällungen, 25 Totholzentnahmen, 20 Stubbenfräsungen und 11 Rußrindenkrankheit-Fällungen; auf Landesstraßen 60, 16, 40, 35 und 14; auf Kreisstraßen 45, 12, 30, 25 und 12. Die Mengen sind Vorausmengen. Tatsächliche Abrufe können abweichen; ein Anspruch auf vollständigen Abruf und vollständige Vergütung besteht nicht.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundnachweise und Eignungsformular
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis und Angabe der PQ-Nummer nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor. Erforderliche ergänzende oder auf gesondertes Verlangen verlangte Bescheinigungen sind nachzureichen. Nicht deutschsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Ausschlussgründe und wirtschaftliche Eignung
Es gelten die in der Angebotsaufforderung genannten Ausschlussgründe und die Pflicht zur Selbstreinigung, soweit einschlägig. Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten müssen ordnungsgemäß erfüllt werden. Ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren darf nicht bestehen; ein bestätigter Insolvenzplan ist auf Verlangen vorzulegen.
Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei Jahre sowie zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags sind erforderlich. Ein konkreter Mindestjahresumsatz ist nicht festgelegt. Testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen können auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
Betriebliche Zulassung
Erforderlich sind gegebenenfalls die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK oder eine Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht, sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die entsprechenden Nachweise können gesondert angefordert werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erforderlich sind fachliche Kenntnisse und Erfahrung in Baumfällung, Totholzentnahme, Stubbenfräsen und Verkehrssicherung sowie die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitskräfte. Die Totholzentnahme muss durch Mitarbeiter mit mindestens der Qualifikation European Tree Worker erfolgen. Für die verantwortliche Person und deren Vertretung bei Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist die Qualifikation nach MVAS 99 nachzuweisen.
Bei der Vorbereitung sind insbesondere die ZTV Baumpflege, RSA und ZTV-SA zu berücksichtigen. Angaben zu technischen Fachkräften, technischer Leitung, Arbeitskräften sowie Geräten und technischer Ausrüstung sind vorzulegen; Belege können auf Verlangen angefordert werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und Stellvertreter müssen über die nach BaustellenV/RAB 30 geforderte Qualifikation verfügen. Entsprechende Nachweise oder Erklärungen sind im Angebot einzureichen.
Formale Angebotsanforderungen
Das Angebot ist in deutscher Sprache und unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke fristgerecht einzureichen. Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer ist am Ende hinzuzufügen. Eine unzulässige Mischkalkulation und unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind zu vermeiden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben; bei Nachunternehmern sind Art und Umfang ihrer Leistungen anzugeben.
Drei geeignete Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Je Referenz Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf das Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber angeben; auf gesondertes Verlangen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
Weitere Ausschreibungen Nordrhein-Westfalen
Alle anzeigen →L763 Herstelle, Instands. Weserbrücke, BW-Nr. 4322 515, Abs. 31, Stat. 0,301
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