SM Lohmar, Bezirk_ Baumfällungen u. Totholzentnahme auf Abruf
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag für Baumfällungen, Notbaumfällungen, Totholzentnahme, Stubbenfräsung und die Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit einschließlich Verkehrssicherung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Lohmar.
Die Leistungen werden auf Abruf erbracht. Pro Jahr sind bis zu 25 kleinere Einzelaufträge zu erwarten. Regelaufträge sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abruf zu beginnen und innerhalb von drei Werktagen nach Baubeginn abzuschließen. Notfälle sind innerhalb von 24 Stunden nach telefonischer Anforderung zu beginnen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform VMP NRW bis zum 11.11.2026 um 09:59 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme ermittelt. Berücksichtigt werden die nachgerechnete Angebotssumme, preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen, gegebenenfalls monetarisierte Zuschlagskriterien sowie ein unbedingter Nachlass. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v. H. auf die Wertungssumme; bei gleicher wirtschaftlicher Wertung wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbruf und Ausführungszeiten
Die Leistungen werden auf Abruf erbracht; pro Jahr sind bis zu 25 kleinere Einzelaufträge zu erwarten. Angaben zu Baumart, Durchmesser, Straße, Abschnitt, Stationierung und Verkehrszeiten werden mit dem Abrufschreiben übermittelt.
Regelbaumfällungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abruf zu beginnen und innerhalb von weiteren drei Werktagen nach Baubeginn abzuschließen. Notbaumfällungen sind nach telefonischer Anforderung innerhalb von 24 Stunden zu beginnen. Schriftliche Einzelaufforderungen sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt zu beantworten beziehungsweise zu bearbeiten.
Baumfällung und Totholzentnahme
Die Arbeiten betreffen Baumfällungen an Einzelbäumen, Baumreihen, Alleen und im Straßenbegleitgrün sowie die Totholzentnahme nach ZTV-Baumpflege 2017. Bei regulären Fällungen ist der verbleibende Bestand zu schonen. Stammholz und Schlagabraum sind nach Wahl des Auftragnehmers der Verwertung zuzuführen und grundsätzlich am selben Tag zu beseitigen; eine Lagerung ist nicht zulässig.
Bei Totholzentnahme sind tote und gebrochene Äste ab 3 cm Durchmesser abzuschneiden, vorhandene Überwallungen zu erhalten und das Schnittgut am selben Tag zu beseitigen.
Stubbenfräsung
Auf Anordnung des Auftraggebers sind Wurzelstöcke einschließlich Wurzelansätzen auszufräsen. Die Frästiefe beträgt bis 10 cm unter Erdniveau. Wurzellöcher sind mit geeignetem Boden zu verfüllen und zu verdichten. Fräsgut ist auf der Baustelle zu verteilen; Überschuss ist aufzunehmen und nach Wahl des Auftragnehmers der Verwertung zuzuführen.
Bäume mit Rußrindenkrankheit
Bei erkrankten Bäumen ist eine Fällung möglichst bei feuchtem Wetter durchzuführen und ein Aufwirbeln der Konidien zu vermeiden. Das Baumumfeld ist weiträumig zu sichern. Baum und Schlagabraum sind am selben Tag der Verbrennung zuzuführen und abgedeckt zu beseitigen; Häckseln ist nicht zulässig. Der verbleibende Bestand ist zu schonen. Bei Einzelbäumen ist nur ein sehr niedriger Schnitt zulässig; die Entnahme aus dem Straßenbegleitgrün erfolgt bis zu 30 m Tiefe. Die Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Verkehrssicherung
Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durchzuführen. Die Verkehrssicherung erfolgt nach RSA und den vorgegebenen Musterplänen. Je mobiler Arbeitsstelle ist grundsätzlich eine Verkehrsführung über 4 bis 8 Stunden bei Tageslicht vorgesehen. Erforderliche Ortsbesichtigungen und Planunterlagen sind durchzuführen beziehungsweise zu erstellen, damit anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne vorgelegt und verkehrsrechtliche Anordnungen eingeholt werden können. Das mehrmalige Umsetzen derselben Verkehrssicherung mit oder ohne Lichtsignalanlage wird nur einmal täglich vergütet.
Für Engstellen und Einmündungsverkehr können mobile Lichtsignalanlagen erforderlich sein. Eine Hinweistafel mit dem Hinweis auf Fällarbeiten beziehungsweise Baumpflege ist bereitzustellen. Bei Verkehrsnotstand können Ausfallstunden für Baustellenräumung, Abbau der Absperrung, Wartezeit und Wiedereinrichtung anfallen.
Einsatzgebiet und Umfeld
Die Leistungen werden im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Lohmar an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erbracht. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Bereiche 00 B-Straßen, 01 L-Straßen und 02 K-Straßen sind Gliederungen desselben Auftrags und keine getrennten Lose.
Zufahrten, Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen sowie Ver- und Entsorgung sind grundsätzlich vom Auftragnehmer bereitzustellen. Sämtliche anfallenden Abfälle sind auf eigene Verantwortung nach KrWG zu entsorgen. Hubsteiger, Fällbaggern und vergleichbare Geräte sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung beziehungsweise, sofern zugelassen, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor.
Auf gesondertes Verlangen können Bescheinigungen zuständiger Stellen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Register- und Insolvenznachweise sowie Angaben zu Umsatz, Personal und technischer Ausrüstung nachgefordert werden.
Zuverlässigkeit und rechtliche Voraussetzungen
Das Unternehmen muss zuverlässig sein. Erforderlich sind unter anderem die ordnungsgemäße Erfüllung von Zahlungspflichten, das Nichtbestehen eines beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahrens, soweit nicht ein bestätigter Insolvenzplan vorliegt, sowie gegebenenfalls die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK. Ausländische Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Fachliche und technische Eignung
Das Unternehmen muss über geeignete Geräte wie Hubsteiger oder Fällbagger sowie entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Die für die Totholzentnahme eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens die Qualifikation European Tree Worker besitzen.
Für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen kann für die benannten Verantwortlichen und Vertreter ein Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 verlangt werden. Benannte technische Fachkräfte sowie deren Qualifikation und die vorhandene technische Ausrüstung sind auf Verlangen nachzuweisen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es sind Angaben zum Jahresumsatz für drei Jahre sowie zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu machen. Ein konkreter Mindestjahresumsatz ist im vorliegenden Ausschnitt nicht angegeben. Testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen können auf gesondertes Verlangen vorgelegt werden müssen.
Geeignete Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist oder kein anderer Eignungsnachweis zugelassen ist.
Je Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des Unternehmensanteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben; Referenzbescheinigungen können auf gesondertes Verlangen im Rahmen der engeren Wahl verlangt werden
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
Weitere Ausschreibungen Nordrhein-Westfalen
Alle anzeigen →L763 Herstelle, Instands. Weserbrücke, BW-Nr. 4322 515, Abs. 31, Stat. 0,301
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