Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Lingen) schreibt den Rückbau eines schadstoffbelasteten Wohnhauses mit Garage, Hof- und Freiflächen an der Veldhauser Straße in Nordhorn öffentlich aus. Die Leistung ist Teil des Großprojekts B403 Nordumgehung Nordhorn.
Was ist zu tun?
Wichtige Fristen: Angebote müssen bis 24.09.2026, 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Bauleistung ist bis spätestens 30.12.2026 zu vollenden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Die Maßnahme ist Teil des Großprojekts B403 Nordumgehung Nordhorn mit Verlegung der B213 und wird als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A vergeben. Auftraggeber ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen. Es gibt keine Lose, keine Mehrfachangebote und keine Nebenangebote. Die Vergabe erfolgt nach VOB; Vertragsfristen richten sich nach § 5 VOB/B.
Objekt und Ausgangslage
Rückzubauen ist ein Einfamilienwohnhaus (Baujahr 1953, Anbau 1995/96) mit Garage und Holzanbau auf dem Grundstück Veldhauser Straße 335, 48527 Nordhorn. Die Liegenschaft ist mit Schadstoffen belastet: Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), HBCD-haltige Dämmstoffe. Maßgeblich sind die Vorgaben gem. TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF) sowie § 4 DGUV Vorschrift 38 / BG Bau Arbeitsverfahren C 301.
Baustelleneinrichtung
Vor Beginn ist eine vollständige Baustelleneinrichtung zu errichten, vorzuhalten und zu räumen:
Dekontamination und Schadstoffsanierung
Vor dem Gebäudeabbruch sind sämtliche Schadstoffe fachgerecht zu entfernen:
Für alle Arbeiten sind die Sachkunde gem. TRGS 519 und die Fachkunde gem. TRGS 521 nachzuweisen.
Gebäuderückbau
Nach der Schadstoffsanierung erfolgt der eigentliche Abbruch:
Freiflächenberäumung und Wiederherstellung
Im Außenbereich sind folgende Arbeiten auszuführen:
Transport und Entsorgung
Alle anfallenden Abfälle sind durch den Auftragnehmer zu laden, zu transportieren und fachgerecht zu entsorgen (Transport, Entsorgung und Vergütung sind in den Positionen enthalten). Vorgesehene Mengen:
Für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sind die Entsorgungsnachweise (Heftung D) zu führen.
Ausführungsfristen
Spätester Baubeginn ist der 16.11.2026 (auf Aufforderung); die Vollendung hat bis spätestens 30.12.2026 zu erfolgen. Vertragsfristen richten sich nach § 5 VOB/B.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung zum Verfahren
Zugelassen sind:
Ausschlussgründe (§ 6e EU VOB/A)
Der Bieter darf nicht ausgeschlossen werden. Ausschlussgründe sind u.a.:
Liegt ein Ausschlussgrund vor, können ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
Befähigung und Erlaubnis
Erforderlich sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
Ein konkreter Mindestjahresumsatz ist in den vorliegenden Unterlagen nicht beziffert.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen sind:
Zusätzliche auftragsbezogene Anforderungen
Weitere Eignungsanforderungen, die je nach Auftrag zum Tragen kommen:
Vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren
vergleichbare Leistungen (Abbruch / Rückbau schadstoffbelasteter Gebäude); je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf Bieter entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf gesondertes Verlangen: Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung