Baumpflege Friedhof Fischeln und Hauptfriedhof
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Baumpflegearbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an 281 Bäumen: 166 Bäume auf dem Friedhof Fischeln und 115 Bäume auf dem Hauptfriedhof Alter Teil in Krefeld.
Die Arbeiten um unter anderem Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitte, Totholzbeseitigung, Einkürzungen, Kronensicherungen und weitere Einzelmaßnahmen. Sie richten sich nach der ZTV Baumpflege, Ausgabe 2017. Das Angebot ist elektronisch bis zum 20.11.2026 um 11:00 Uhr über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand des Preises bewertet; Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPflegemaßnahmen
Je nach Baum und Standort sind unter anderem Form- und Jungbaumpflege, nachhaltige Kronenpflege, intensiver Kronenpflege mit zusätzlichem seitlichem Rückschnitt von 1 bis 2 m, Lichtraumprofilschnitt, Totholzbeseitigung, Entfernung von Stammaustrieben und Wurzelschösslingen, Formschnitt, Einkürzungen, Sofortmaßnahmen, Kronensicherungen, Entfernung baumfremden Bewuchses, Freischneiden von Häusern und Laternen sowie Entfernung einzelner Astausbrüche durchzuführen.
Bei mehreren Maßnahmen an einem Baum ist ein Rationalisierungseffekt zu berücksichtigen. Dies betrifft ungefähr 20 Bäume.
Standorte und Mengen
Am Friedhof Fischeln sind 166 Bäume zu pflegen. Am Hauptfriedhof Alter Teil beziehungsweise Teil A sind 115 Bäume zu pflegen. Insgesamt umfasst die Leistung 281 Bäume.
Arbeitsweise und Umfangssicherung
Das übergebene Arbeitspaket ist innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzuarbeiten. Dafür sind ausreichende Personal-, Fahrzeug- und Gerätestärke vorzuhalten. Unvorhergesehene Unterbrechungen sind zu melden. Während der üblichen Arbeitszeiten muss ein verantwortlicher Vertreter telefonisch erreichbar sein.
Jeder Baum ist vor Beginn auf artenschutzrechtliche Belange zu prüfen, insbesondere auf Baumbewohner wie Vögel und Fledermäuse. Das Prüfergebnis ist der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Schutzmerkmale wie Baumschutzsatzung, Alleenschutz oder ausgewiesene Naturdenkmale sind zu berücksichtigen.
Informationen über terminierte Bestattungen sind einzuholen. Während Trauerfeierlichkeiten sowie im Bereich von Bestattungen sind die Arbeiten einzustellen.
Verkehrssicherung und Baustellensicherung
Friedhofswege dürfen montags bis samstags zwischen 07:30 und 18:30 Uhr befahren werden. Gewerbliche Arbeiten sind während der Öffnungszeiten und ausgenommen an Sonn- und Feiertagen durchzuführen.
Baustellen sind nach RSA, StVO und ZTV-SA eigenverantwortlich abzusichern. Friedhofswege und Entwässerungswege sind so zu nutzen, dass Grab- und Grabeinrichtungen nicht beschädigt werden. Bei schwer erreichbaren Wegen ist je nach Witterung Überfahrschutz einzusetzen. Schäden sind unverzüglich zu melden, zu dokumentieren und, soweit möglich, sofort zu beheben; andernfalls ist der Bereich verkehrssicher abzusperren.
Dokumentation und PEN-PC
Standort-, Maßnahmen- und Baumhistorien sind aus dem PEN-PC zu entnehmen. Die Maßnahmen sind taggenau und gewissenhaft im PEN-PC zu dokumentieren. Je Pflegekolonne müssen mindestens zwei Mitarbeiter den Umgang mit dem PEN-PC beherrschen.
Der PEN-PC dient zugleich der Abrechnung. Nach dem Datenimport wird ein Importprotokoll erstellt. Nicht im Baumkataster erledigte und abgeschlossene offene Maßnahmen werden nicht als abrechnungsfähig anerkannt.
Schnittgut und Nebleistungen
Schnittgut ist täglich zu entfernen und bis dahin verkehrssicher zu lagern. Transport und Entsorgung des Schnittgutes sowie weitere Nebleistungen sind nicht gesondert vergütet und müssen in der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Die Abfallsatzung der Stadt Krefeld in der zur Ausführungszeit geltenden Fassung ist einzuhalten.
Ausführungszeitraum
Die Arbeiten sollen 14 Tage nach Auftragsvergabe beginnen und bis Ende Februar 2027 abgeschlossen sein. Das Leistungsverzeichnis nennt als Frist Ende Februar 2027, während einzelne Vertragsunterlagen den 28.02.2026 nennen; diese Datumsabweichung ist im Vergabeunterlagenbestand nicht erläutert.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmenseignung
Das Unternehmen muss in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig sein. Es ist eine Meisterprüfung, eine Eintragung in die Handwerksrolle oder eine gleichwertige Qualifikation nachzuweisen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen; die entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Die für die Arbeit erforderliche Personal-, Fahrzeug- und Gerätestärke muss vorgehalten werden. Das eingesetzte Personal muss nach den Unfallverhütungsvorschriften und der Straßenverkehrsordnung geschult sein. Der Auftraggeber kann aus sachlichen Gründen eingesetzte Mitarbeiter oder Nachunternehmer ablehnen.
Qualifikation des Baumpflegepersonals
Für die Baumpflegearbeiten sind geeignete Fachkräfte mit einer Qualifikation als European Tree Worker, European Tree Technician, Fachagrarwirt Baumpflege oder einer vergleichbaren Qualifikation einzusetzen. Baumpflegehelfer und Baumpflegehelferinnen dürfen eingesetzt werden, sofern sie keine Schnittarbeiten durchführen.
Mitarbeiter, die mit Motorsägen arbeiten, müssen AS Baum I und AS Baum II nachweisen. Kletternde Mitarbeiter müssen die Lehrgänge SKT-A und SKT-B absolviert haben. Mindestens der Kolonnenführer muss eine Schulung nach MVAS 99 oder eine vergleichbare Schulung vorweisen. Für die baustellenverantwortliche Person werden Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Maschinen, Geräte und Verkehrssicherung
Eingesetzte Maschinen und Geräte müssen den aktuellen sicherheitstechnischen Standards und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gültige Abnahmen sowie gültige SP-, HU- und UVV-Unterlagen müssen vorliegen. Für die Verkehrssicherung im Straßenraum ist eine entsprechende Fachkundenzertifizierung nachzuweisen. Die gesamte Pflegekolonne muss in Unfallverhütungsvorschriften und Straßenverkehrsordnung geschult sein.
Für gewerbliche Arbeiten auf Friedhöfen ist die Friedhofssatzung der Stadt Krefeld zu beachten. Gewerbetreibende müssen zuverlässig und fachlich gleichwertig qualifiziert sein und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Formale Erklärungen und Angaben
Erforderlich sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung verantwortlichen Personen angeben. Zudem sind Angaben zum zuständigen Berufsgenossenschafts- beziehungsweise Versicherungsträger, zur Haftpflichtversicherung, zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zur Unternehmensart und zur eigenen Leistungserbringung abzugeben.
Das Angebot ist elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bieter erkennbar sein; eine erforderliche Signatur muss entsprechend vorgenommen werden.
Personal- und Dokumentationsvoraussetzungen
Je Pflegekolonne ist eine verantwortliche Person mit Mobilfunknummer zu benennen. Mindestens zwei Mitarbeiter je Pflegekolonne müssen den Umgang mit dem PEN-PC beherrschen. Der Auftragnehmer muss die für die Leistung erforderliche Personal-, Fahrzeug- und Gerätestärke vorhalten und die Sicherheitsausrüstung für den Baustellenbereich nachweisen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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Alle anzeigen →L763 Herstelle, Instands. Weserbrücke, BW-Nr. 4322 515, Abs. 31, Stat. 0,301
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