Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Fraunhofer-Einrichtung ITMP-IA Berlin (Standort 12203 Berlin) beschafft im offenen Verfahren ein Inkubator-kompatibles Mikroskop für die permanente, nicht-invasive, Label-freie Zellanalyse. Das Gerät wird am Standort Berlin geliefert. Konkrete technische Spezifikationen, Referenzanforderungen und Detail-Eignungskriterien sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nur in Form von Überschriften bzw. Verweisen enthalten und wurden nicht im Detail ausgefüllt.
Angebote müssen bis zum 18.09.2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Mit dem Angebot sind verschiedene Eigenerklärungen (Ausschlussgründe, Russland-Sanktionen, LkSG-Sorgfaltspflichten, Tariftreue BTTG) sowie Angaben zum Firmenprofil einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis (wirtschaftlichstes Angebot)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeschaffungsgegenstand
Lieferung eines Inkubator-kompatiblen Mikroskops für die permanente, nicht-invasive, Label-freie Zellanalyse.
Im Leistungsverzeichnis sind folgende Gliederungspunkte vorgesehen, deren detaillierte Inhalte im vorliegenden Dokumentauszug nicht ausgefüllt sind:
Aus dem Leistungsverzeichnis hervorgehende Themenblöcke (Details noch nicht beziffert)
Konkrete Werte, Fristen und Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis zu ergänzen bzw. den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragliche Rahmenbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der Fraunhofer-Gesellschaft e.V., Stand April 2026, einschließlich Antikorruptionsklausel und Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (Formular C3)
Der Bieter (sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft und ggf. Unterauftragnehmer) muss erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Zusammengefasst sind das insbesondere:
Falls Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden, sind diese in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Sanktionsrechtliche Eignung (Russland-Sanktionen, Anlage C4)
Der Bieter muss erklären, dass weder er noch eines seiner verbundenen Unternehmen unter die Definition des Art. 5 k) der EU-Verordnung 833/2014 (i.d.F. VO (EU) 2022/576) fällt. Konkret: