Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschafft ein Wechselladerfahrzeug 32 (WLF 32) für den Brand- und Katastrophenschutz. Die Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt:
Bieter können für ein, mehrere oder alle Lose Angebote abgeben. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren nach VgV, rein elektronisch über die Plattform Subreport ELVIS. Angebotsfrist ist der 16.09.2026 um 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergreifende Vorgaben für alle Lose
Das WLF 32 ist nach DIN 14505 und DIN EN 1846 zu liefern. Fahrgestell (Los 1) und Aufbau (Los 2) sind in jedem technischen Detail aufeinander abzustimmen. Die Bieter beider Lose müssen die Kompatibilität schriftlich bestätigen. Absprachen zwischen den Auftragnehmern erfolgen ohne Mehrkosten; der Auftraggeber ist unaufgefordert zu informieren. Erfüllungsort ist Bitburg (PLZ 54634, Trierer Straße 1). Ersatzteilversorgung ist für mindestens 15 Jahre ab Auslieferung sicherzustellen. Übergabe der Dokumentation (Aufschriften, Bedienungsanleitungen) je 2-fach in deutscher Sprache.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Nachweis auch über Präqualifizierungsdatenbank möglich; oder Erklärung, warum keine Eintragungspflicht besteht). Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB (keine schweren Verfehlungen, keine rechtskräftige Verurteilung u. a. wegen §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 299a, 299b, 333, 334 StGB, keine Verstöße gegen Steuer- oder Sozialversicherungspflichten, kein Insolvenzverfahren, keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, keine mangelhafte Auftragserfüllung). Keine illegal Beschäftigten gemäß IAO-Übereinkommen Nr. 182.
Fachliche Eignung (Referenzen)
Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe von Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers. Alternativ zulässig: Eignungsnachweis aus einer Präqualifizierungsdatenbank (Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU). Auf Verlangen sind weitere Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse, Umsatzzahlen) vorzulegen.
EU-Sanktionen / Russlandbezug
Eigenerklärung gemäß Art. 5k VO (EU) 2022/576 (5. EU-Sanktionspaket): Der Bieter darf nicht zu den genannten Personen/Unternehmen mit Russlandbezug gehören. Gleiche Erklärung ist auch von Unterauftragnehmern/Lieferanten mit einem Anteil von mehr als 10 % des Auftragswertes abzugeben.
Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG)
Verpflichtung zur Einhaltung des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG): Zahlung von Tarifentgelt nach AEntG (sofern anwendbar) sowie des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) für nicht vom AEntG erfasste Beschäftigte. Nachunternehmer und Verleiher sind entsprechend zu verpflichten; auf Verlangen sind prüffähige Unterlagen vorzulegen. Vertragsstrafe bei Verstößen: 1 % des Auftragswertes (max. 10 %); bei grob fahrlässiger Nichterfüllung fristlose Kündigung möglich.
Mindestens 2 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (Art und Komplexität vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung)
Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kontaktdaten des Auftraggebers; alternativ Präqualifizierungsnachweis (Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU) zulässig