Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurze Beschreibung:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Brandenburg) beschafft 3 Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr. Bieter können für 1, 2 oder alle 3 Fahrzeuge einzeln anbieten.
Wichtige Eckpunkte:
Was zu tun ist:
Vollständiges Angebot inkl. aller geforderten Formulare und Nachweise fristgerecht elektronisch einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug – Typ und Zustand
Es werden 3 Mannschaftstransportwagen (MTW) beschafft. Zugelassen sind Neufahrzeuge sowie Jahreswagen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen mit folgenden Grenzwerten:
Bieter können für 1, 2 oder alle 3 Fahrzeuge Einzelangebote abgeben.
Maße, Antrieb und technische Basisanforderungen
Für jedes Fahrzeug gelten folgende Vorgaben (H × L × B inkl. Spiegel):
Fahrzeugfarbe und feuerwehrspezifische Beschriftung
Variante 1 (Standard):
Variante 2 (Allrad-Alternative):
Sitzanordnung:
Feuerwehr-spezifische Sonderausstattung (Lieferung und Einbau)
Folgende Komponenten müssen mit dem Fahrzeug geliefert und eingebaut übergeben werden:
Lieferung und Erfüllungsort
Erfüllungsort: Amt Britz-Chorin-Oderberg, 16230 Britz (Brandenburg)
Ausführungszeitraum: 27.07.2026 bis 31.10.2026
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Hinweis: Viele Nachweise können alternativ durch eine Präqualifizierung (ULV oder AVPQ, amtliches-verzeichnis.ihk.de) erbracht werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Punkte müssen nachgewiesen werden bzw. dürfen nicht vorliegen:
Erforderliche Unterlagen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auf Anforderung können folgende Nachweise verlangt werden:
Hinweis: Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, ob und in welchem Umfang diese Nachweise tatsächlich abgefordert werden. Konkrete Mindestanzahlen, Zeitfenster oder Umsatzschwellen sind nicht spezifiziert.
Ausschlussgründe (zwingende Eignungsvoraussetzung)
Das Unternehmen darf keiner der folgenden Ausschlussgründe vorliegen:
Strafrechtliche Verurteilungen, insbesondere wegen:
Weitere Ausschlüsse, wenn:
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann eine Selbstreinigung nach § 125 GWB geltend gemacht werden.