Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordwest beschafft Vermessungszubehör für den Außendienst der Abteilung Vermessung/Geodaten.
Was geliefert werden soll:
Wie wird bewertet: Allein nach dem Preis (100 %).
Wichtigster Termin: Angebotsfrist endet am 28.08.2026 um 11:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Einziges Zuschlagskriterium.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beschaffung
Beschafft werden Vermessungszubehör für die Abteilung Vermessung/Geodaten der Niederlassung Nordwest:
Es handelt sich um ein Einzel-Los; eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Technische Anforderungen 360°-Prisma
Technische Anforderungen Prismenstab mit Höhenadapter
Datenblätter der angebotenen Ware können dem Angebot beigefügt werden, um die Einhaltung der technischen Anforderungen nachzuweisen.
Lieferung
Die Kosten für die Lieferung sind als eigene Position im Leistungsverzeichnis zu kalkulieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenNachweis der Eignung
Als vorläufiger Eignungsnachweis ist mit dem Angebot eine der folgenden Erklärungen einzureichen:
Bereits präqualifizierte Unternehmen können alternativ den PQ-Nachweis vorlegen.
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die von ihnen zu erbringenden Teilleistungen zu benennen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird die wirtschaftliche/finanzielle Eignung eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen (Eignungsleihe), ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung zur wirtschaftlichen Eignungsleihe vorzulegen. Das leihende Unternehmen haftet in diesem Fall entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter.
Ausschlusskriterien
Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014): Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer sowie Lieferanten mit einem Auftragswert von mehr als 10 % dürfen keinen Bezug zu Russland aufweisen. Dies bedeutet:
Die entsprechende Eigenerklärung ist von allen Beteiligten abzugeben.