Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesstadt Bonn sucht für das Schuljahr 2026/2027 (02.09.2026 bis 16.07.2027) Transportunternehmen, die nicht planbare Fahrten für Schülerinnen und Schüler – vielfach mit schweren Behinderungen – zu verschiedenen Bonner Schulen übernehmen.
Die Leistung ist in 28 Lose aufgeteilt (verschiedene Förderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs). Pro Los sind 192 Beförderungseinheiten vorgesehen. Je nach Los kommt ein PKW (4 Plätze) oder ein Kleinbus (8 Plätze) zum Einsatz; in einigen Losen ist eine Begleitperson Pflicht.
Vergütet wird ausschließlich die tatsächlich durchgeführte Fahrt. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Angebote können für einzelne oder mehrere Lose abgegeben werden. Angebotsfrist ist der 21.07.2026 um 10:00 Uhr. Die Einreichung erfolgt elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas zu leisten ist – Hol- und Bringdienst
Die Auftragnehmer holen die Schülerinnen und Schüler werktäglich von zu Hause oder von einem Sammelpunkt ab, bringen sie zur Schule und nach Unterrichtsschluss wieder zurück. Die genauen Abhol- und Ankunftszeiten richten sich nach dem Stundenplan der jeweiligen Schule; die Schüler sollen spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen.
Fahrzeuge und Ausstattung
Je nach Los ist ein PKW mit 4 Fahrgastplätzen oder ein Kleinbus mit 8 Fahrgastplätzen bereitzustellen. Die Fahrzeuge müssen verkehrstechnisch einwandfrei und in ausreichender Zahl verfügbar sein. Pro Los sind 192 Beförderungseinheiten eingeplant. Im Los 51 (Helmholtz-Gymnasium) ist zudem eine Rollstuhlbeförderung mit nicht zusammenklappbarem Rollstuhl erforderlich. Notwendige Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze, Gurte) sind in ausreichender Stückzahl mitzuführen. Elektro- oder andere nicht-fossile Antriebsarten sind ausdrücklich erwünscht.
Personal
Eingesetzte Fahrerinnen und Fahrer müssen die erforderliche Fahrerlaubnis (gegebenenfalls den Personenbeförderungsschein) besitzen und im Umgang mit schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen sensibel sein. In den Losen 45, 61 und 67 ist zusätzlich eine Begleitperson zwingend durch den Unternehmer zu stellen; bei Ausfall muss kurzfristig Ersatz verfügbar sein. Sämtliches Fahr- und Begleitpersonal muss über deutsche Sprachkenntnisse, eine gültige Arbeitserlaubnis und ein erweitertes Führungszeugnis ohne negative Einträge verfügen.
Abrechnung und Preisgestaltung
Die Vergütung erfolgt ausschließlich für tatsächlich durchgeführte Fahrten; Hinfahrt und Rückfahrt werden getrennt abgerechnet. Im Angebot sind die zugrunde gelegte Fahrtstrecke, der kalkulierte Kilometerpreis sowie ggf. Kosten für eine Begleitperson anzugeben. Aufgrund der Personenbeförderung ist der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden (statt 19 %). Rechnungen werden monatlich elektronisch an rechnungseingang@bonn.de unter Angabe der Mittelbindungsnummer gestellt.
Vertragliche Rahmenbedingungen
Die Vertragslaufzeit deckt das Schuljahr 2026/2027 ab (02.09.2026 bis 16.07.2027). Während der Vertragszeit können sich Anschriften, Anzahl der Kinder und Unterrichtszeiten ändern; auch die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge kann variieren. Innerhalb der bereits ausgeschriebenen Ortsteile sind Preisanpassungen ausgeschlossen. Angebote können für eines oder mehrere Lose abgegeben werden; der Zuschlag erfolgt je Los. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche und persönliche Eignung des eingesetzten Personals
Das eingesetzte Fahr- und ggf. Begleitpersonal muss im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (gegebenenfalls Personenbeförderungsschein), einer gültigen Arbeitserlaubnis sowie ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sein. Alle Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis ohne negative Einträge vorlegen können. Im Umgang mit schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen ist besondere Sensibilität erwartet.
Fahrzeugseitige Eignung
Die Bieter müssen nachweisen, dass sie verkehrstechnisch einwandfreie und für die Personenbeförderung geeignete Fahrzeuge in ausreichender Zahl bereitstellen können. Je nach Los sind PKW (4 Plätze) oder Kleinbusse (8 Plätze) erforderlich; für Los 51 ist zusätzlich die Eignung für den Rollstuhltransport mit nicht zusammenklappbarem Rollstuhl nachzuweisen. Notwendige Rückhalteeinrichtungen sind in ausreichender Stückzahl mitzuführen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Von den Bietern wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. EUR verlangt (per Eigenerklärung nachzuweisen, im Auftragsfall ggf. neu abzuschließen). Darüber hinaus dürfen keine Pfändungen über einem Viertel der durchschnittlichen Monatsvergütung vorliegen und kein laufendes Konkurs- oder Vergleichsverfahren anhängig sein.
Rechtsform und Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen als Gesamtschuldner mit einem bevollmächtigten Vertreter auftreten. Bietergemeinschaften müssen in ihrer Gesamtheit alle Eignungskriterien erfüllen. Eine Eignungsleihe (Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen) ist nach den VgV-Regeln möglich; Unteraufträge sind erlaubt und müssen im Formular 533a angezeigt werden. Auch Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausdrücklich zur Angebotsabgabe geeignet.
Einhalten von Mindestarbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen bzw. Mindestlöhne zu zahlen und dies auch für eingesetzte Nachunternehmen sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich Kontrollrechte vor und kann bei Verstößen Vertragsstrafen verhängen.
Sanktionspaket / Ausschlussgründe
Die Bieter müssen eine Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) abgeben und bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften vorliegen.