Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Landesbetrieb für Straßenbau Saarland lässt die Fahrbahndecke der Landesstraße L170 zwischen Wallerfangen und Dillingen auf einer Länge von rund 2 Kilometern grundlegend sanieren. Die alte Asphaltschicht wird abgefräst und durch eine neue Deckschicht ersetzt; außerdem werden Teile der Straßenentwässerung, Rinnen, Borde und Markierungen erneuert.
Was muss der Bieter leisten?
Wie wird abgegeben?
Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP eingereicht. Angebotsfrist ist der 19.08.2026 um 09:00 Uhr MESZ.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Bieter von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
- Beschleunigungsregelung
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben. Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan mit Angaben zu Tätigkeiten, Anfangs- und Enddaten, Dauer, Zwischen- und Endterminen sowie Zeitachse in Wochen. Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen und müssen u.a. Angaben zur Verkürzung in Kalendertagen, Kosten und Bauablaufplan enthalten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStreckenabschnitt und Umfang
Arbeitsbereich auf der L170 ab Ortsausgang Wallerfangen bis Abgang L355 / Anschlussstelle A8 AS Dillingen-Mitte, Station 0+000 bis 2+045, Baulänge ca. 2.045 m. Maßnahme in einem Zug (BA 1) unter Vollsperrung gemäß RSA 21 B I/6; im Einmündungsbereich L170/L355 halbseitige Sperrung mit 2-Wege-Lichtsignalanlage und Fußgängersignalanlage. Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Polizei und Feuerwehr jederzeit (Tag/Nacht) sicherzustellen.
Allgemeine Arbeiten und Baustellenorganisation
Baustelle einrichten, vorhalten und nach Abschluss räumen (Geräte, Büros, Anschlüsse). Erstellung SiGe-Plan und Bereitstellung SiGe-Koordinator durch unabhängigen Dritten (kein AN-Mitarbeiter). Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung an das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken – sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Erstellung und Verteilung eines Anwohnerinformationsblatts (5 Werktage nach Auftragserteilung zur Prüfung, 5 Werktage vor Verkehrssicherungseinrichtung verteilen). Führung täglicher Bautagesberichte und Übergabe an AG. Beweissicherung mittels Fotoaufnahmen vor Baubeginn. Erhalt aller Vermessungssteine. Oberflächenwasserableitung in vorhandene Mulden/Straßenabläufe sicherstellen.
Verkehrssicherung
Aufbau, Vorhaltung, Kontrolle (zweimal täglich mit elektronischer Erfassung), Wartung, Instandsetzung, Betrieb und Abbau der Verkehrssicherung. Aufstellung und Umsetzung der Verkehrsschilder und Absperrgeräte. Betrieb einer transportablen Lichtsignalanlage Typ D. Herstellung und spätere Entfernung der vorübergehenden Markierung. 5 Hinweistafeln (A–E) gemäß Verkehrszeichenplan 10 Tage vor Baubeginn aufstellen.
Asphalt- und Fräsarbeiten
Asphalt trennen und fräsen (13.700 m² Deckenschicht, 2.000 m² Nachfräsen) auf gesamter Fahrbahnbreite. Aufnahme pechhaltiger Befestigung (4.000 m²) und Entsorgung als gefährlicher Abfall (200 t, ASN 170301*) über Entsorgungsnachweis. Reinigung der Unterlage. Aufbringen von Bitumenemulsion (13.700 m²) und Asphaltdeckschicht AC 11 D N (13.700 m², 3,5 cm) als Hocheinbau, in einem Zuge heiß an heiß ohne Mittelnaht, höhengleicher Anschluss an Zwangspunkte und Bestand. Abstumpfung, Randversiegelung (1.750 m), Fugen (900 m). Verdichtungskontrollen (Isotopenmessung morgens/mittags), Kontrollprüfungen Bohrkern je 6.000 m², Ebenflächigkeitsmessung mit Planograph/Richtlatte, Griffigkeitsmessung SRT (technisch Mai–Oktober, 4–8 Wochen nach Verkehrsfreigabe).
Entwässerung, Borde und Erdarbeiten
Aufnahme und Wiedersetzen von Rinnen und Bordsteinen (ca. 18 m), Ausbau und Aufsetzen von Straßenabläufen (9 Stück), Schachtabdeckungen und Dehnfugen. Erdarbeiten: Frostschutzschicht (5 t), Bankett regulieren/abtragen/liefern, Schotterrasengemisch, provisorische Grundstückszufahrten. Recycling-Material als Frostschutzschicht gem. RSTO 01 für Straßen bis Belastungsklasse 3,2 bis 0,3 zugelassen.
Markierung und Ausstattung
Fahrbahnmarkierung gemäß ZTV-M: Längsmarkierungen Typ II (ca. 2.244 m), Quermarkierungen, Sperrflächen, Pfeilmarkierungen. Abbau und Aufstellung der Leitpfosten (74 Eingrableitpfosten, 32 Aufsatzleitpfosten). Aufmaß der Leitpfosten vor Demontage erstellen.
Entsorgung pechhaltiger / teerhaltiger Stoffe
Ausbauasphalt PAK ≤ 25 mg/kg zur Verwertung; PAK > 25–100 mg/kg gesonderter Nachweis; PAK > 100 mg/kg als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 170301*) über Entsorgungsnachweis durch AN als Bevollmächtigten. Vorabkontrolle vor Abfuhr der Massen erforderlich. Übergabe Entsorgungsnachweis und Begleitscheine (Papier + PDF) an Bauüberwachung nach behördlicher Bestätigung; wöchentliche Übersichtsliste der Begleitscheine.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A: keine schwere Verfehlung, die Zuverlässigkeit in Frage stellt; keine Verurteilung (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze, Geldbuße > 2.500 €) in den letzten 2 Jahren; kein Verstoß mit Eintrag im Gewerbezentralregister. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten. Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren, keine Liquidation. Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK-Mitgliedschaft. Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über Mindestjahresumsatz (gesamt sowie im Tätigkeitsbereich) – Beträge sind im Formular einzusetzen. Auf Verlangen: Bestätigung Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (Bezeichnung, Auftragswert, eigener Anteil, Ausführungszeitraum, Auftraggeber). Auf Verlangen: Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung der Referenzen. Angabe jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre (gegliedert nach Lohngruppen und techn. Leitungspersonal). Nachweise zu technischen Fachkräften (Studiennachweise, Qualifikationen, Berufserfahrung), technischer Ausrüstung sowie zu Maßnahmen des Qualitäts-, Umwelt- und Lieferkettenmanagements.
Präqualifikation und Eignungsleihe
Präqualifikation über Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ersetzt die Eigenerklärung zur Eignung. Bei Eignungsleihe: separates Verzeichnis der überlassenen Teilleistungen/Kapazitäten mit Angebotsabgabe; auf Verlangen HVA-Verpflichtungserklärung. Die zur Eignungsleihe eingesetzten Unternehmen müssen selbst präqualifiziert sein oder Eignung nachweisen. Nachunternehmer müssen ebenfalls präqualifiziert sein oder Eignung nachweisen (auf Verlangen).
Markierungsqualifikation
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Nachweis der Unternehmensqualifikation gemäß ZTV-M; Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV-M; Zeugnisse einer akkreditierten Stelle über die Prüfung der angebotenen Markierungssysteme; MVAS-Nachweis und Benennung für Arbeiten kürzerer und längerer Dauer an Land- und innerörtlichen Straßen.
Tariftreue und faire Löhne (STFLG)
Verpflichtung, den Beschäftigten Arbeitsbedingungen gemäß einschlägiger Rechtsverordnung, mindestens gemäß Mindestlohngesetz zu gewähren, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und Leiharbeitnehmer gleich zu entlohnen wie Stammbeschäftigte. Duldung von Stichprobenkontrollen. Akzeptanz einer Vertragsstrafe bis 5 % des Auftragswertes (max. 10 % kumuliert) bei Verstößen sowie des Kündigungsrechts des AG bei schuldhafter Nichterfüllung. Verpflichtungen sind an Nachunternehmer und Verleiher identisch weiterzugeben; deren Verpflichtungserklärungen sind unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
mindestens 3 Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen (Straßenbau / Deckeninstandsetzung) der letzten 5 Kalenderjahre
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, eigener Anteil, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung