Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Gifhorn für den Rückbau von 14 alten Sirenenanlagen und den Aufbau von 21 neuen elektronischen Sirenenmastanlagen inklusive 4-jähriger Wartung.
Die Bieter reichen ein vollständiges Angebot mit Preisblatt, Eigenerklärung zur Eignung, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Tariftreueerklärung, GAEB-Datei sowie weiteren Formularen ein. Angebotsfrist ist der 13.08.2026 um 10:00 Uhr. Auftragsbeginn ist der 31.12.2026, Fertigstellung bis 15.05.2029.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenDemontage Bestandsanlagen
Demontage von insgesamt 14 bestehenden Sirenenanlagen im Stadtgebiet:
Neuerrichtung Sirenenmastanlagen
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 21 neuen elektronischen Sirenenmastanlagen (Masthöhe ca. 14 m) in vier Leistungsvarianten:
Jede Anlage umfasst:
Optionale Zulagen
Die folgenden Leistungen sind als Zulagen kalkuliert und im Angebot gesondert auszuweisen:
Planung und Dokumentation
Wartung
Jahres-Wartungsvertrag für jede der 21 Sirenenmastanlagen über eine Laufzeit von 4 Jahren ab Fertigstellung. Leistungen je Wartung: Sicht- und Funktionsprüfung, Notstrom- und Blitzschutz-Check, Reinigung, kleine Reparaturen, Protokollierung, Entsorgung, An- und Abfahrt. Die Jahreskosten je Anlage sind in den Einheitspreis einzurechnen; die Gesamtsumme über 4 Jahre fließt in die Wertung des Angebots ein.
Abfallentsorgung
Der Auftragnehmer wird Abfallerzeuger und übernimmt die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bau-, Abbruch- und Baustellenabfälle nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Auf Verlangen sind die Entsorgungsanlagen und deren Berechtigung zu benennen, Berechtigungsnachweise und Bestätigungen vorzulegen sowie Einverständniserklärungen zur Auskunftserteilung durch die Abfallwirtschaftsbehörde. Bei alternativer Verwertung/Beseitigung sind die Kosten der Verwertung im Einheitspreis einzukalkulieren; die Kosten der Beseitigung werden vom Auftraggeber getragen. Während der Leistungserbringung sind Erklärungen, Bestätigungen und Belege zur Entsorgung dem Auftraggeber vorzulegen.
Förderrahmen
Die Maßnahme wird nach den Förderrichtlinien des Sirenenförderprogramms des Bundes 2.0 ausgeführt. Eine entsprechende Förderung wurde beantragt; die Umsetzung erfolgt unabhängig vom Förderbescheid.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Registereintragungen
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder bei der IHK – je nach Anforderung mit Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit
Nachweisformen
Drei vergleichbare Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren
Vergleichbare Bauleistungen zur Demontage/Neuerrichtung von Sirenenanlagen; je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit eigenem Personal und Mengen, Anzahl Arbeitnehmer, technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung, ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung. Nur nachzureichen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt.