Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) schreibt im Rahmen des Sonderforschungsbereichs SFB 1743/1 B01 (A 192) die Lieferung eines transportierbaren mikromechanischen Prüfgeräts (Micro-mechanical tester) öffentlich aus. Das Gerät wird für mechanische In-situ-Versuche im Labor-µCT sowie mit Synchrotron-Tomographie oder Röntgenbeugung benötigt und dient der Korrelation von 3D-Rissbildungsinformationen mit der Mikrostruktur.
Angebote müssen bis spätestens 16. September 2026, 12:00 Uhr (MESZ) elektronisch eingereicht werden. Bieterfragen sind bis 10. September 2026, 12:00 Uhr möglich. Die Bindefrist endet am 13. November 2026. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (Preis 50 %, technischer Wert 50 %). Es gilt die UVgO (öffentliche Ausschreibung, einstufiges, nicht zu verhandelndes Verfahren). Nebenangebote sind zulässig, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Liefer-/Erfüllungsort: TU Berlin.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Technischer Wert der Geräte50%
Bewertung des technischen Werts des angebotenen Gerätesystems anhand einer Wertungsmatrix mit Gewichtungsfaktoren (fundamental=3, wichtig=2, optional=1) und Bewertungsfaktoren (0-4) u.a. für Spezifikationen der Prüfmaschine, Serviceumfang, Dokumentation, PC-Hardware/Software und Lieferzeit
- Preis50%
Gesamtpreis des Angebots (netto und brutto)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGerätesystem (Kernlieferung)
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines transportierbaren mikromechanischen Prüfgeräts mit folgenden Mindestanforderungen:
Gleichwertige Alternativen, die den projektspezifischen Anforderungen vollumfänglich entsprechen, können angeboten werden und werden in der Wertung berücksichtigt.
PC-Hardware und Software
Zubehör im Lieferumfang
Service, Training und Dokumentation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenerklärungen zur Eignung
Folgende Eigenerklärungen sind über den Unternehmerbogen (Pflichtvorlage der DFG) abzugeben:
Ausschlussgründe (Nachunternehmer)
Bei Einsatz von Nachunternehmern muss jeder Nachunternehmer die Nachunternehmererklärung abgeben. Darin bestätigt er das Nichtvorliegen von:
Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
Bei Eignungsleihe (§ 34 UVgO): Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, sowie Erklärung des Nachunternehmers zu Ausschlussgründen nach §§ 123–124 GWB i. V. m. § 31 Abs. 1 UVgO.
Bei Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe: Benennung der Unterauftragnehmer vor Zuschlag, Nachweis der Mittelbereitstellung sowie Erklärung des Unterauftragnehmers zu Ausschlussgründen nach §§ 123–124 GWB i. V. m. § 31 Abs. 1 UVgO.
Technische Eignung (fundamentale Anforderungen)
Die in der Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix als fundamental gekennzeichneten technischen Anforderungen (Gewichtungsfaktor 3) sind zwingend zu erfüllen. Bei Nichterfüllung fundamentaler Leistungsmerkmale erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Zusätzliche Anforderungen: