Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) schreibt Dienstleistungen für den sicheren Betrieb, die Wartung und die Entstörung ihrer Straßenbeleuchtungsnetze (Kabel, Verteilerschränke, Schaltanlagen) europaweit aus. Das Netz umfasst aktuell ca. 1.800 km und soll bis 2026 auf rund 4.200 km wachsen. Die Leuchtstellen selbst sind NICHT Teil des Auftrags – dafür bleibt der jeweilige Eigentümer (Stadt/Dritter) zuständig.
Der Auftrag beginnt voraussichtlich am 01.04.2027 und läuft zunächst 24 Monate; er verlängert sich automatisch bis zu 9-mal um jeweils weitere 24 Monate. Bewerber müssen sich zunächst um die Teilnahme bewerben (Frist 23.09.2026, 10:00 Uhr MESZ); nach einem Verhandlungsverfahren folgt die finale Angebotsabgabe (geplant 18.12.2026). Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform ELViS.
Die Wertung erfolgt nach Preis (50 %) und Qualität (50 %), wobei zur Qualität drei Konzepte erwartet werden: Betriebsorganisation, Störungsmanagement sowie Technische Verwaltung/Dokumentation.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (K 1)50%
Angebotspreis laut Leistungsverzeichnis. Bewertung über Preisformel: niedrigster Preis erhält 10 Punkte, weitere Angebote nach Verhältnis. Multiplikation mit Faktor 50 ergibt max. 500 Punkte.
- Qualität (K 2)50%
Gesamtgewichtung der drei Konzept-Unterkriterien. Bewertung mit 0-10 Punkten pro Unterkriterium, Multiplikation mit Faktor entsprechend der Gewichtung. Maximal 500 Punkte.
Preis: Punkte = (niedrigster Preis / Angebotspreis) × 10, multipliziert mit Faktor 50 = max. 500 Punkte. Qualität: Bewertung der UK 1 bis UK 3 mit 0-10 Punkten (gestuft: sehr gut=10, gut=9-7, mittelmäßig=6-4, mangelhaft=3-1, ungenügend=0), gewichtet mit jeweiligem Faktor (UK1: Faktor 20, UK2: Faktor 20, UK3: Faktor 10) = max. 500 Punkte. Gesamtsumme max. 1000 Punkte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Betrieb, Wartung und Entstörung des Netzes
Der Auftragnehmer übernimmt die Betriebsführung des Straßenbeleuchtungsnetzes der Westfalen Weser Netz GmbH. Dazu gehören:
Der Auftragnehmer verantwortet den sicheren Betrieb und Zustand des Netzes, bis dieses vollständig in das öffentliche Niederspannungsnetz des Auftraggebers überführt ist. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
Netz und Mengengerüst
Leistungen nach Aufwand (über Leistungsverzeichnis)
Diese Leistungen werden nicht über die Jahrespauschale abgegolten, sondern separat über das LV vergütet:
Alle Preise sind Festpreise und enthalten sämtliche Neben-, Betriebs- und Nebenkosten (Verkehrssicherung, Personal, Geräte, Material, Entsorgung, Prüf- und Dokumentationsleistungen).
Nicht im Auftrag enthalten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerufliche Eignung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates (mit Angabe von Registergericht und Registernummer). Auf Verlangen ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung vorzulegen. Bestimmte Rechtsformen werden nicht gefordert.
Ausschlussgründe und Integrität
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Über Anlage T.6 ist zu erklären, dass u. a. keine Verurteilungen wegen der einschlägigen Straftatbestände (z. B. §§ 129, 261, 263, 299 StGB, Terrorismus-, Bestechungs-, Menschenhandel-Delikte) bestehen, Steuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllt werden, keine Insolvenz/Liquidation vorliegt und keine schweren Verfehlungen die Integrität infrage stellen. Außerdem keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, § 14 BTTBG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Betrieb, Wartung und Entstörung von Straßenbeleuchtungsnetzen
Auftragssumme, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail), Eigenleistungs-/Unterauftragnehmer-Angabe; Fehlen von mind. 3 Referenzen führt zum Ausschluss