Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage Clausmoorhof (II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn) aus. Der Auftragnehmer übernimmt rund um die Uhr (24/7) die Bewachung von Gelände und Gebäuden, Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen.
Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und läuft zunächst 24 Monate bis 31.10.2028, mit Option auf bis zu zwei weitere Jahre (bis 31.10.2030). Geschätzter Auftragswert: ca. 3.750.000 EUR.
Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS (https://www.subreport.de/E73279385) bis spätestens 01.09.2026 um 09:59 Uhr einzureichen.
Verfahren: Offenes Verfahren nach VgV. Bewertung 60 % Preis, 40 % Qualität (Qualitätssicherungskonzept).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
- Qualität (Qualitätssicherungskonzept)40%
Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird. Bewertet wird anhand von 9 Inhaltsbereichen mit insgesamt 80 Rohpunkten, die über eine Skala in Qualitätspunkte (0-40) umgerechnet werden. Umrechnung: 80-74 P → 37,5-40; 74-65 P → 32,5-37; 64-50 P → 25-32; 49-39 P → 19,5-24,5; 38-20 P → 10-19,5; 19-0 P → 0-9,5.
Preis: Lineare Bewertung über Dreisatz – niedrigster Preis erhält volle Punktzahl (60 Punkte = 60%). Qualität: Bewertung des Qualitätssicherungskonzepts anhand von 9 Inhaltsbereichen mit insgesamt 80 möglichen Punkten, die nach einer Punkteskala in Qualitätspunkte (0-40) umgerechnet werden. Gesamtpunkte = Preispunkte (max. 60) + Qualitätspunkte (max. 40) = max. 100 Punkte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenOrt und Rahmen der Leistung
Die Leistung ist in der Wohnanlage Clausmoorhof, II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn, zu erbringen. Im Normalbetrieb beherbergt die Einrichtung bis zu 250 geflüchtete Personen; es kommen regelmäßig verschiedene Kulturen und Nationalitäten zusammen. Der organisatorische Betrieb (Verwaltung) liegt beim Landkreis selbst.
Bewachungsaufgaben
Bewachung des Geländes und der Gebäude, Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung rund um die Uhr (24/7), Durchführung von Zutrittskontrollen, Durchsetzung der Hausordnung, Schutz vor Übergriffen, Regulierung auftretender Streitigkeiten, Schutz der Gebäude samt Interieur sowie Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen.
Personalqualifikation und -anforderungen
Einsatz von zuverlässigem Fachpersonal mit den erforderlichen Qualifikationen. Das Personal muss im nationalen Bewacherregister für die Bewachung von Asylunterkünften eingetragen sein und ist namentlich mit Bewacher-Identifikationsnummer 2 Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Personelle Änderungen sind 5 Werktage vor Ersteinsatz zu melden.
Erforderlich sind u. a.:
Qualitätssicherung, Kommunikation und Beschwerdemanagement
Zu erbringen ist ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept mit:
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Nachunternehmer müssen ebenfalls die Mindestlohnverpflichtung (§ 4 Abs. 1 NTVergG, MiLoG/AEntG) eigenständig erklären.
Vergütung und Preisbildung
Die Vergütung erfolgt auf Basis des Stundensatzes und der prozentualen Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) gemäß Anlage 1 (Preisübersicht). Die monatliche Abrechnung erfolgt nachträglich nach Rechnungsstellung. In den Stundensätzen sind sämtliche Nebenleistungen (Auswertung, Dokumentationen, Vor- und Nachbereitung) sowie alle anfallenden Kosten (Lohnänderungen, Lohnnebenkosten, Geräte, Material) enthalten.
Vertragslaufzeit
Beginn: 01.11.2026. Fixe Erstlaufzeit: 24 Monate bis 31.10.2028. Verlängerungsoption: bis zu zweimal um je 1 Jahr zu gleichen Konditionen (maximal bis 31.10.2030). Ein Verlängerungsantrag ist 4 Monate vor Ablauf schriftlich zu stellen. Die Vergütung kann bei vom Auftraggeber angeordneten Änderungen des Leistungsumfangs angemessen angepasst werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuschlagswertung
Der Zuschlag wird zu 60 % nach dem Preis und zu 40 % nach der Qualität vergeben (Qualitätssicherungskonzept, max. 80 Qualitätspunkte, skaliert auf 40 Gewichtungspunkte).
Qualitätsbewertung (max. Punkte):
Bewertungsstufen Qualität: 80–74 Pkt. = sehr gut (37,5–40); 74–65 = gut (32,5–37); 64–50 = befriedigend (25–32); 49–39 = ausreichend (19,5–24,5); 38–20 = mangelhaft (10–19,5); 19–0 = nicht hinreichend (0–9,5).
Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 % auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit geht der Zuschlag an die Werkstatt.
Befähigung und Erlaubnis
Gültige Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (oder gleichwertig). Nachgewiesene Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07. Personal verpflichtend im nationalen Bewacherregister für die Bewachung von Asylunterkünften eingetragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit vergleichbar). Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter für finanzielle/wirtschaftliche Kriterien ist eine gemeinsame Haftungserklärung erforderlich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren – insbesondere nachgewiesene mindestens 2-jährige Erfahrung in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften mit mindestens 2 positiven Referenzschreiben. Durchschnittliche jährliche Belegschaft der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Berufsgruppen. Anonymisiertes Personalkonzept für das vorgesehene Personal. Erklärung, dass die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Namentliche Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123–125 GWB (u. a. Insolvenz, Bestechung, Terrorismus, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen Umwelt-/Arbeits-/Sozial-/Steuerrecht, Geldwäsche, Betrug, Menschenhandel, Täuschung, Interessenkonflikt, Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Auftragserfüllung). Wettbewerbsregisterauszug gemäß § 6 WRegG (ab Auftragssumme > 30.000 € netto). Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Nachweis der Sozialkassen, Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft, Gewerbezentralregisterauszug.
Tariftreue und soziale Anforderungen
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (ab 01.01.2026: 13,90 €/Std.) nach § 4 Abs. 1 NTVergG, MiLoG und AEntG; Pflicht zur Weitergabe an Nachunternehmer/Verleihunternehmen; Duldung von Kontrollen.
Soziale Kriterien nach § 11 NTVergG (bei > 20 Beschäftigten), z. B. Beschäftigung von Auszubildenden, schwerbehinderten Menschen, Förderung der Gleichstellung, Beschäftigung Langzeitarbeitsloser, Beteiligung an tariflichen Umlageverfahren/Ausbildungsverbünden.
Sanktionen / Russland-Bezug
Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014): Weder Bieter noch Unterauftragnehmer/Lieferanten mit >10% Auftragswert dürfen in den sanktionierten Personenkreis fallen (russische Staatsangehörigkeit, Niederlassung in Russland, >50% Anteile durch sanktionierte Personen/Unternehmen oder Handeln im Auftrag solcher Personen). Diese Anforderung gilt auch während der gesamten Vertragslaufzeit.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bewachung von Flüchtlings-/Asylunterkünften; nachgewiesen werden mind. 2 Jahre Erfahrung in der Bewachung solcher Einrichtungen; je Referenz Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum angeben