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Dienstleistungsvertrag für den Sicherheitsdienst für die Wohnanlage Clausmoorhof

Landkreis Gifhorn | Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und DigitalisierungGifhorn, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 18 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage Clausmoorhof (II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn) aus. Der Auftragnehmer übernimmt rund um die Uhr (24/7) die Bewachung von Gelände und Gebäuden, Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen.

Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und läuft zunächst 24 Monate bis 31.10.2028, mit Option auf bis zu zwei weitere Jahre (bis 31.10.2030). Geschätzter Auftragswert: ca. 3.750.000 EUR.

Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS (https://www.subreport.de/E73279385) bis spätestens 01.09.2026 um 09:59 Uhr einzureichen.

Verfahren: Offenes Verfahren nach VgV. Bewertung 60 % Preis, 40 % Qualität (Qualitätssicherungskonzept).

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 18 Tage bis zur Angebotsfrist — 01. September 2026
HEUTE
Termin / FristMÄR2026 SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP
Gewerbezentralregisterauszug (Höchstalter)ca. 1. März – 1. Sep. 2026
Veröffentlichung24. Juli 2026
Bieterfragen-Frist27. Juli 2026
Angebotsfrist1. Sep. 2026
Angebotsöffnung1. Sep. 2026
Bindefrist1. Sep. – 31. Okt. 2026
Personalnennungca. 18. Okt. 2026
Zuschlagca. 1. Nov. 2026
Vertragsbeginn1. Nov. 2026
Ausführungsbeginn1. Nov. 2026
Vertragslaufzeit1. Nov. 2026 – 31. Okt. 2028
Kündigungsfrist AGca. 1. Nov. 2026 – 31. Okt. 2030bis 2030
Personelle Änderungen meldenca. 1. Nov. 2026 – 31. Okt. 2030bis 2030
Antrag Verlängerungca. 1. Juli 2028
Vertragsende31. Okt. 2028
Verlängerung 1ca. 1. Nov. 2028 – 31. Okt. 2029
Verlängerung max.ca. 1. Nov. 2028 – 31. Okt. 2030bis 2030
Verlängerung 2ca. 1. Nov. 2029 – 31. Okt. 2030bis 2030
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität10 Kriterien
Preis 65.2%Qualität 34.7%
  • Preis60%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.

  • Qualität (Qualitätssicherungskonzept)40%

    Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird. Bewertet wird anhand von 9 Inhaltsbereichen mit insgesamt 80 Rohpunkten, die über eine Skala in Qualitätspunkte (0-40) umgerechnet werden. Umrechnung: 80-74 P → 37,5-40; 74-65 P → 32,5-37; 64-50 P → 25-32; 49-39 P → 19,5-24,5; 38-20 P → 10-19,5; 19-0 P → 0-9,5.

Preis: Lineare Bewertung über Dreisatz – niedrigster Preis erhält volle Punktzahl (60 Punkte = 60%). Qualität: Bewertung des Qualitätssicherungskonzepts anhand von 9 Inhaltsbereichen mit insgesamt 80 möglichen Punkten, die nach einer Punkteskala in Qualitätspunkte (0-40) umgerechnet werden. Gesamtpunkte = Preispunkte (max. 60) + Qualitätspunkte (max. 40) = max. 100 Punkte.

KI-Hinweis: Alle Zuschlagskriterien inkl. Gewichtungen und Bewertungsmethode sind vollständig im Dokument angegeben.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Ort und Rahmen der Leistung

Die Leistung ist in der Wohnanlage Clausmoorhof, II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn, zu erbringen. Im Normalbetrieb beherbergt die Einrichtung bis zu 250 geflüchtete Personen; es kommen regelmäßig verschiedene Kulturen und Nationalitäten zusammen. Der organisatorische Betrieb (Verwaltung) liegt beim Landkreis selbst.

Bewachungsaufgaben

Bewachung des Geländes und der Gebäude, Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung rund um die Uhr (24/7), Durchführung von Zutrittskontrollen, Durchsetzung der Hausordnung, Schutz vor Übergriffen, Regulierung auftretender Streitigkeiten, Schutz der Gebäude samt Interieur sowie Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen.

Personalqualifikation und -anforderungen

Einsatz von zuverlässigem Fachpersonal mit den erforderlichen Qualifikationen. Das Personal muss im nationalen Bewacherregister für die Bewachung von Asylunterkünften eingetragen sein und ist namentlich mit Bewacher-Identifikationsnummer 2 Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Personelle Änderungen sind 5 Werktage vor Ersteinsatz zu melden.

Erforderlich sind u. a.:

Sachkundeprüfung (mindestens für Schichtverantwortliche)Unterrichtung nach Bewachungsverordnung (alle Mitarbeiter)Interkulturelle Kompetenz-SchulungAsylrelevante Sprachkenntnisse (z. B. Arabisch, Russisch)Kontinuierliche FortbildungUnbedenklichkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unter Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutz (Freigabe erforderlich, jährliche Wiederholung)Berufskleidung und Schutzausrüstung

Qualitätssicherung, Kommunikation und Beschwerdemanagement

Zu erbringen ist ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept mit:

Weisungsbefugten Ansprechpartnern und Meldekette/Notrufstelle für den LandkreisHalbjährlichen Gesprächen mit der GeschäftsführungUnternehmensstruktur, Organigramm und Schichtleitung für Tag- und NachtdienstGewerberechtskonformem Einstellungsprozess mit Anforderungsprofil und FortbildungsprogrammObjektbezogener Dienstanweisung (mit dem Landkreis vor Dienstbeginn abzustimmen, monatliche Überprüfung)Notfallplänen (vor Einsatzbeginn abgestimmt, jährliche Überprüfung, Evakuierungsübungen)Beschwerdemanagement mit festem Ansprechpartner in der UnternehmensführungSelbstverpflichtung zu Willkommenskultur, Vielfalt und TeilhabeTariftreue: Entlohnung mindestens nach Mindestlohn, vorzugsweise nach Tarif oder übertariflich

Nachunternehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Nachunternehmer müssen ebenfalls die Mindestlohnverpflichtung (§ 4 Abs. 1 NTVergG, MiLoG/AEntG) eigenständig erklären.

Vergütung und Preisbildung

Die Vergütung erfolgt auf Basis des Stundensatzes und der prozentualen Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) gemäß Anlage 1 (Preisübersicht). Die monatliche Abrechnung erfolgt nachträglich nach Rechnungsstellung. In den Stundensätzen sind sämtliche Nebenleistungen (Auswertung, Dokumentationen, Vor- und Nachbereitung) sowie alle anfallenden Kosten (Lohnänderungen, Lohnnebenkosten, Geräte, Material) enthalten.

Vertragslaufzeit

Beginn: 01.11.2026. Fixe Erstlaufzeit: 24 Monate bis 31.10.2028. Verlängerungsoption: bis zu zweimal um je 1 Jahr zu gleichen Konditionen (maximal bis 31.10.2030). Ein Verlängerungsantrag ist 4 Monate vor Ablauf schriftlich zu stellen. Die Vergütung kann bei vom Auftraggeber angeordneten Änderungen des Leistungsumfangs angemessen angepasst werden.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zuschlagswertung

Der Zuschlag wird zu 60 % nach dem Preis und zu 40 % nach der Qualität vergeben (Qualitätssicherungskonzept, max. 80 Qualitätspunkte, skaliert auf 40 Gewichtungspunkte).

Qualitätsbewertung (max. Punkte):

Kommunikation mit dem Landkreis: 11Unternehmensstruktur: 7Einstellung neuer Mitarbeiter / Mitarbeiterpool: 10Qualifikation der Mitarbeiter / Interkulturelle Kompetenz: 20Erfahrung Bewachung Flüchtlingsunterkünfte + Zertifizierung DIN 77200-2: 14Notfallplan: 4Objektbezogene Dienstanweisung: 5Beschwerdemanagement: 3Tarifoption: 6

Bewertungsstufen Qualität: 80–74 Pkt. = sehr gut (37,5–40); 74–65 = gut (32,5–37); 64–50 = befriedigend (25–32); 49–39 = ausreichend (19,5–24,5); 38–20 = mangelhaft (10–19,5); 19–0 = nicht hinreichend (0–9,5).

Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 % auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit geht der Zuschlag an die Werkstatt.

Befähigung und Erlaubnis

Gültige Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (oder gleichwertig). Nachgewiesene Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07. Personal verpflichtend im nationalen Bewacherregister für die Bewachung von Asylunterkünften eingetragen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit vergleichbar). Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter für finanzielle/wirtschaftliche Kriterien ist eine gemeinsame Haftungserklärung erforderlich.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren – insbesondere nachgewiesene mindestens 2-jährige Erfahrung in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften mit mindestens 2 positiven Referenzschreiben. Durchschnittliche jährliche Belegschaft der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Berufsgruppen. Anonymisiertes Personalkonzept für das vorgesehene Personal. Erklärung, dass die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Namentliche Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.

Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe

Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123–125 GWB (u. a. Insolvenz, Bestechung, Terrorismus, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen Umwelt-/Arbeits-/Sozial-/Steuerrecht, Geldwäsche, Betrug, Menschenhandel, Täuschung, Interessenkonflikt, Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Auftragserfüllung). Wettbewerbsregisterauszug gemäß § 6 WRegG (ab Auftragssumme > 30.000 € netto). Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Nachweis der Sozialkassen, Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft, Gewerbezentralregisterauszug.

Tariftreue und soziale Anforderungen

Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (ab 01.01.2026: 13,90 €/Std.) nach § 4 Abs. 1 NTVergG, MiLoG und AEntG; Pflicht zur Weitergabe an Nachunternehmer/Verleihunternehmen; Duldung von Kontrollen.

Soziale Kriterien nach § 11 NTVergG (bei > 20 Beschäftigten), z. B. Beschäftigung von Auszubildenden, schwerbehinderten Menschen, Förderung der Gleichstellung, Beschäftigung Langzeitarbeitsloser, Beteiligung an tariflichen Umlageverfahren/Ausbildungsverbünden.

Sanktionen / Russland-Bezug

Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014): Weder Bieter noch Unterauftragnehmer/Lieferanten mit >10% Auftragswert dürfen in den sanktionierten Personenkreis fallen (russische Staatsangehörigkeit, Niederlassung in Russland, >50% Anteile durch sanktionierte Personen/Unternehmen oder Handeln im Auftrag solcher Personen). Diese Anforderung gilt auch während der gesamten Vertragslaufzeit.

Referenzprojekte
mindestens 3 Referenzen (lt. Formblatt 124 LD); zusätzlich mindestens 2 positive Referenzschreiben über die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (lt. Eignungsnachweise) ReferenzenZeitraum: letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre

Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Bewachung von Flüchtlings-/Asylunterkünften; nachgewiesen werden mind. 2 Jahre Erfahrung in der Bewachung solcher Einrichtungen; je Referenz Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum angeben

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 15%4–10 · 26%11+ · 59%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 26 erledigt
Formblatt-Pflichtanlagen (mit dem Angebot)
Eignungsnachweise & Eigenerklärungen
Rechtliche & tariftreue Erklärungen
Hinweise zu Formalien
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landkreis Gifhorn | Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Anschrift
38518 Gifhorn
Ort
38518 Gifhorn
Kategorie
Niedersachsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.landkreis-gifhorn.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
38518 Gifhorn
Niedersachsen

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