Einführung von B2B-Warenwirtschaftssystemen und Middleware-Anbindung in zwei regionalen Lebensmittel-Pilotregionen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Ernährungsrat für Köln und Umgebung e. V. sucht einen Auftragnehmer für die Einführung von zwei B2B-Warenwirtschaftssystemen (für die Regionen Rheinland und Saar-Pfalz-Hunsrück) sowie einer herstellerneutralen Middleware zur Vernetzung regionaler Lebensmittelbetriebe. Der Auftrag umfasst Analyse, Konfiguration, Inbetriebnahme, Schnittstellen-Anbindung, Schulung und einen dreimonatigen Pilotbetrieb bis zum 31.07.2027.
Die Gesamtvergabe ist auf maximal 100.000 EUR brutto gedeckelt. Die Leistung wird NICHT in Lose aufgeteilt – ein Bieter muss beide Regionen-Lösungen (Warenwirtschaft und Middleware) als technische und wirtschaftliche Einheit anbieten.
Angebote sind elektronisch über evergabe.de bis zum 27.10.2026, 12:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- K1 Fachlich-technisches Lösungskonzept30%
Bewertet wird, wie gut die angebotene Lösung technisch zu den beiden Pilotregionen passt: Aufbau von Warenwirtschaft und Middleware, Anbindung unterschiedlicher Betriebssysteme, Verarbeitung von EDI/BNN, Erfüllung der Mindestanforderungen MA 1 bis MA 17, Schnittstelle zum Bestandssystem Saar-Pfalz-Hunsrück, enthaltene erwünschte Funktionen (B2B-Bestellportal, ERP/Buchhaltung) und Unabhängigkeit der Lösungen.
- K2a Produktreife und nachgewiesener Einsatz der Warenwirtschaft7.5%
Bewertet wird, wie gut das angebotene Warenwirtschaftssystem im Lebensmittelbereich bereits erprobt ist (Dauer produktiver Einsatz, Anzahl und Art der Referenzbetriebe, Abdeckung beider Kundengruppen, Nachprüfbarkeit der Referenzen).
- K2b Produktreife und nachgewiesener Einsatz der Middleware7.5%
Bewertet wird, wie gut die angebotene Middleware bereits produktiv im Einsatz ist (Dauer, Anzahl angebundener Lebensmittelbetriebe, Anzahl unterschiedlicher Systeme, Nachprüfbarkeit, Fundstelle der veröffentlichten Schnittstellendokumentation).
- K3 Umsetzungskonzept einschließlich Evaluation und Transfer15%
Bewertet wird, ob das Vorgehen realistisch ist und ob am Ende verwertbare Ergebnisse stehen: Grobfahrplan mit typischen Anbindungsmustern und Aufwandsspannen, Zeit- und Meilensteinplan, Rollenverteilung, Mitwirkung, Schulungs- und Übergabekonzept, Risikomanagement, Kennzahlenerhebung und Aufbau der Abschlussdokumentation.
- K4 Preis20%
Bewertet wird ausschließlich die Wertungssumme brutto aus dem Preisblatt (alle Grundleistungen und alle Bedarfspositionen zur Höchstmenge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Niedrigste Wertungssumme erhält 10 Punkte; übrige nach Formel: Punkte = 10 × (niedrigste ÷ eigene Wertungssumme). Wertungssumme über 100.000 EUR brutto führt zum Ausschluss von der Wertung.
- K5 Projektteam10%
Bewertet wird, wer die Leistung tatsächlich erbringt: namentliche Benennung der vorgesehenen Personen mit Rolle, Qualifikation und einschlägiger Erfahrung aus vergleichbaren Vorhaben (Systemeinführungen, Datenintegration, möglichst Lebensmittel-/Agrar-/Handelsumfeld), Verfügbarkeit im Projektzeitraum und Vertretungsregelung.
- K6 Datenschutz und Datenhoheit10%
Bewertet wird, wie gut die Daten der beteiligten Betriebe geschützt sind – sowohl untereinander als auch gegenüber dem Betreiber der Middleware: Speicherort, Datenfluss, technischer Ausschluss der Einsicht durch den Middleware-Betreiber (höchste Punktzahl nur bei technischem Ausschluss, z. B. dezentrale Architektur oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; bei rein vertraglicher/organisatorischer Lösung höchstens 6 Punkte). Ebenfalls bewertet: Rollen- und Berechtigungskonzept, Selbstbetriebsmöglichkeit der Betriebe, Verarbeitung in EU/EWR, TOM, AVV nach Art. 28 DSGVO, Löschung und Rückgabe bei Vertragsende.
Preisformel (K4): Punkte = 10 × (niedrigste Wertungssumme ÷ Wertungssumme des Angebots), gerundet auf zwei Nachkommastellen. Gesamtwertung: Punkte je Kriterium × Gewicht, Summe = Gesamtpunktzahl (max. 10,00 gewichtete Punkte).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnalyse und Kick-off (AP 1)
Ist- und Bereitschaftsanalyse je Region: Prozesse, Systeme, Datenflüsse und Datenobjekte werden untersucht. Identifikation anbindungsbereiter Betriebe, priorisierte Roadmap, Umfang der Schnittstelle zum ÖMG-Bestandssystem.
Außerdem: Kick-off-Termin innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlag in beiden Regionen.
Middleware – Bereitstellung und Betrieb (AP 4)
Herstellerneutrale Middleware zur Anbindung von Betrieben mit unterschiedlichen oder ohne eigene Systeme. Inklusive Grundkonfiguration, Datenmodell-Dokumentation und Anbindung weiterer Betriebe. Die Middleware darf das angebotene Warenwirtschaftssystem technisch, vertraglich oder preislich NICHT voraussetzen – Anbindung ausschließlich über dokumentierte, veröffentlichte Schnittstellen. Nachweis der Austauschbarkeit.
Schulungen (AP 5)
Je Hauptbetrieb mindestens zwei Schulungstermine à 0,5 Tag für bis zu 8 Personen des Kernteams. Durchführung vor Ort oder online.
Pilotbetrieb und Abschluss (AP 6)
Begleitung des Pilotbetriebs in beiden Regionen vom 01.05.2027 bis 31.07.2027 mit Anwendersupport (Werktage 9–16 Uhr, Reaktionszeit 4 Stunden bei betriebsverhindernden Störungen). Erhebung von Kennzahlen vor Inbetriebnahme und zum Pilotende. Abschlussdokumentation im Umfang von ca. 15 Seiten für den Transfer in weitere Regionen.
Bepreisung und Budget
Maximale Bruttopauschale 100.000 EUR (netto 84.033,61 EUR) inkl. aller Lizenz-, Nutzungs- und Bereitstellungsentgelte bis 31.07.2027. Sämtliche Nebenkosten (Reise, Fahrt, Übernachtung) sind eingepreist. Grundleistungen (Pos. 1–11) sind vollständig zu erbringen; Bedarfspositionen (Pos. 12–14) werden nur nach schriftlicher Freigabe zur jeweiligen Höchstmenge abgerufen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis (E 1)
Eintragung im Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (oder gleichwertiger Nachweis bei EU-/EWR-Ausland).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (E 2)
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 EUR für Personen-/Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall – oder verbindliche Erklärung zum Abschluss vor Leistungsbeginn. Durchschnittlicher Jahresumsatz mit IT-Dienstleistungen von mindestens 250.000 EUR netto im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ausschlussgründe und sonstige Pflichten
Kein Insolvenzverfahren, keine Verurteilung wegen Bestechung, Betrug, Subventionsbetrug, Geldwäsche, krimineller Vereinigung oder Menschenhandel. Keine schwere Verfehlung. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht (inkl. Mindestlohn). Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen; nur ein Angebot pro Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften gesamtschuldnerische Haftung.
Mindestanforderungen Warenwirtschaftssystem (MA 3, 5–10)
Bestandsprodukt, produktiv im B2B bei mindestens einem Lebensmittelgroßhandels-, Bündler- oder Handelsbetrieb seit mindestens 12 Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist. Abbildung beider Kundengruppen (Gemeinschaftsverpflegung/Großküchen und Lebensmitteleinzelhandel) mit gruppen-/kundenspezifischen Preisen, Konditionen, Bestellwegen, Lieferrhythmen und Bestellschlusszeiten; B2B-Bestellweg vorhanden. Verarbeitung von Artikelstammdaten, Preisen, Verfügbarkeiten, Bestellungen, Aufträgen, Kommissionierung, Lieferscheinen, Rechnungen sowie Mengen-, Gewichts-, Touren- und Transportdaten. Gewichtsware mit variablem Liefergewicht muss durchgängig über Bestellung, Lieferschein und Rechnung abgebildet sein. Pfand- und Transportbehälter als eigenständige Positionen; Außenstände je Lieferant/Kunde einsehbar. Import/Export von Artikel-, Bestell- und Lieferscheindaten über mindestens ein strukturiertes, dokumentiertes Format (CSV, XML, JSON) oder eine dokumentierte API. Rollen- und Berechtigungskonzept, das wettbewerbsrelevante Daten eines Betriebs vor anderen Betrieben schützt.
Mindestanforderungen Middleware (MA 1, 2, 4)
Bestandsprodukt, produktiv bei mindestens einem Lebensmittelbetrieb mit Datenaustausch (Artikel-, Bestell- oder Lieferscheindaten) mit mindestens einem anderen Betrieb seit mindestens 6 Monaten zum Ablauf der Angebotsfrist. Middleware muss die Anbindung von Betrieben mit unterschiedlichen Endsystemen sowie von Betrieben ohne eigenes System ermöglichen, ohne Zwang zur Beschaffung eines bestimmten Systems. Betriebe ohne eigenes System erhalten im Pilotzeitraum kostenlosen Zugang. Middleware ermöglicht Datenaustausch zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Endsystemen.
Datenschutz, Schnittstellen und Datenhoheit (MA 11–13, 17)
DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb EU/EWR; Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Schnittstellen, Datenmodelle und Mapping-Regeln in deutscher Sprache dokumentiert. Sämtliche im Pilotbetrieb erfasste Stamm- und Bewegungsdaten bei Vertragsende in herstellerneutralem, dokumentiertem Format vollständig exportierbar. Austauschformate und Schnittstellen vollständig dokumentiert und veröffentlicht (Fundstelle ist im Angebot anzugeben); Dritte dürfen die dokumentierten Schnittstellen nutzen; Anbindungen bleiben nach Vertragsende bestehen.
Unabhängigkeit und Austauschbarkeit (MA 14, 15, 16)
Middleware setzt das angebotene Warenwirtschaftssystem nicht voraus; Austausch auch ohne Beteiligung des WWS möglich. Nutzung weder technisch noch vertraglich noch über Lizenz- oder Preisbedingungen an das WWS gebunden. Betriebe sind nicht verpflichtet, über den Pilotzeitraum hinaus Verträge mit dem Auftragnehmer abzuschließen (Weiterbetrieb optional, Konditionen sind anzugeben). Zeitnahe Prozesse ohne manuelle Zwischenschritte (innerhalb weniger Minuten): (1) Verteilung kundenspezifischer Preise/Sortimente an alle angebundenen Kunden, (2) Bestellung inkl. Bestellbestätigung mit Annahme, Änderung oder Ablehnung.
B2B-Warenwirtschaftssystem produktiv im Einsatz bei einem Lebensmittelbetrieb mit mehr als einem Geschäftsfeld (z. B. Großhandel + Einzelhandel, Bündelung + Belieferung Großküchen)
Produktbezeichnung, Version und Datum des ersten produktiven Einsatzes angeben; kontaktierbare Ansprechperson beim Referenzkunden; für höhere Punktzahl zusätzlich mind. 2 Referenzinstallationen mit beiden Kundengruppen (Gemeinschaftsverpflegung/Großküchen und LEH)
Middleware-Anbindung produktiv bei mindestens einem Lebensmittelbetrieb mit Datenaustausch mit einem anderen System
Produktbezeichnung, Version und Datum des ersten produktiven Einsatzes angeben; kontaktierbare Ansprechperson; für höhere Punktzahl zusätzlich mind. 3 Lebensmittelbetriebe mit mindestens 2 unterschiedlichen Systemen produktiv angebunden
Projekt mit kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) aus Lebensmittel-, Agrar-, Handels- oder Logistikbereich
Eine einzelne Referenz kann mehrere Anforderungen (E 3.1–E 3.3) gleichzeitig belegen
Wettbewerb & Angebotsprognose
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