Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) schreibt die Abholung, Vergütung und Verwertung von Elektroaltgeräten aus drei Sammelgruppen aus:
Der Auftragnehmer holt die Geräte an zwei Deponien ab (Burgdorf und Kolenfeld), vergütet sie nach Marktpreisen (Kupfer-/Stahlschrottpreis), führt sie einer Wiederverwendung oder Verwertung zu und erfüllt alle Pflichten gemäß ElektroG. Vertragslaufzeit: 24 Monate ab 01.12.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Vergütung (Wertungssumme)80%
Durchschnittssumme der eingetragenen Vergütungspreise der einzelnen Sammelgruppen SG 2, SG 4 und SG 5, abhängig vom Stahlschrottpreis (SG 4) und Kupferpreis/LME-Notierung (SG 2 und SG 5)
- Garantierte Basisvergütung20%
Die in den Preistabellen anzugebende garantierte Basisvergütung pro Mg für jede Sammelgruppe, die auch bei negativer Indexausweisung mindestens gezahlt werden muss
Aus den eingetragenen Vergütungspreisen der einzelnen Sammelgruppen wird die Durchschnittssumme ermittelt. Diese Durchschnittsumme wird mit 80% und die 'Garantierte Basisvergütung' mit 20% gewertet. Der sich hieraus ergebende Mittelwert der Sammelgruppen wird als Grundlage bewertet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeiner Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt die Elektroaltgeräte aller drei Sammelgruppen an den beiden Übergabestellen und führt sie einer Wiederverwendung oder Verwertung zu. Er zahlt dem Auftraggeber eine Vergütung, deren Höhe vom jeweiligen Marktindex abhängt, und erbringt monatliche Nachweise gemäß §§ 25 und 26 ElektroG (Verwertungsnachweise und Gerätemengen).
Übergabestellen und Logistik
Die Übergabe erfolgt an zwei Standorten: Deponie Burgdorf (Steinwedeler Straße, 31303 Burgdorf) und Deponie Kolenfeld (31515 Wunstorf-Kolenfeld). Die Abholung muss innerhalb von 48 Stunden nach Vollmeldung durch den Auftraggeber erfolgen. Behälter (Abrollcontainer, Gitterboxen) werden vom Auftragnehmer bereitgestellt und bei Vollmeldung getauscht. Die Abholfahrzeuge müssen zu mindestens 75 % ausgelastet sein. Öffnungszeiten der Übergabestellen: Mo–Fr 07:00–16:00 Uhr. Wiegenotationen des Auftraggebers sind Grundlage für die Mengenermittlung. Bei Verzug kann der Auftraggeber eine Ersatzvornahme beauftragen (2,02 €/km + 61,72 € Grundgebühr).
Behälterbereitstellung pro Übergabestelle
Pro Übergabestelle sind vom Auftragnehmer bereitzustellen:
Vergütungsmodell
Die Vergütung ist an Marktindizes gekoppelt:
Die monatliche Abrechnung erfolgt mit Gutschriften und Zahlungsziel von 2 Wochen nach Abrechnung.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn: 01.12.2026
Vertragsende: 30.11.2028 (24 Monate)
Verlängerungsoption: maximal einmal um ein weiteres Jahr bis 30.11.2029
Kündigungsfrist für Verzicht auf die Verlängerung: 3 Monate zum Vertragsende
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlusskriterien (§§ 123 f. GWB)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Auf Anforderung sind vorzulegen:
Technische und fachliche Eignung
Tariftreue
Es ist eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben. Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns:
Die Verpflichtung gilt auch für Arbeitsgemeinschaften und Nachunternehmer.