ENTEGA Plus – Rahmenvertrag für die Lieferung von AC-Ladestationen mit 44 kW
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie ENTEGA Plus GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von mindestens 210 und höchstens 240 AC-Ladestationen mit 44 kW aus. Jede Station hat zwei Ladepunkte à 22 kW und wird inklusive Standfuß, aber ohne Fundament geliefert.
Die Stationen müssen auf die schon vorhandenen Fundamente des Herstellers Ecotap passen und das deutsche Mess- und Eichrecht erfüllen. Die erste Lieferung umfasst 30 Stück bis zum 15.02.2027, weitere Lieferungen erfolgen auf Abruf.
Die Angebote müssen bis spätestens 17.11.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Gesamtangebotspreis netto)85%
Gesamtangebotspreis netto gemäß Leistungsbeschreibung/Preisblatt (Wertungsmenge 210 Stück, Position 1 zzgl. ggf. optionaler Positionen 2 und 3). Bewertung nach der Formel oben.
- Systemlösung für gemeinsame Energieversorgung (Anschluss- und Verteilkonzept)10%
Grad der Systemintegration für einen Referenzaufbau mit vier Ladesäulen (Position I.24 der Leistungsbeschreibung). Bewertet werden Anzahl externer Verteilkomponenten, Einzelzuleitungen, Installationsaufwand und Schnittstellen. Stufen: 0 Punkte (herstellerfreigegebene externe Lösung mit separater Unterverteilung und Einzelzuleitungen), 4 Punkte (gemeinsame externe Verteilung mit standardisierten oder vorkonfektionierten Anschlusskomponenten), 8 Punkte (integrierte oder durchgeschleifte Energieverteilung mit reduzierter Anzahl externer Verteilkomponenten), 10 Punkte (Stufe 4 zzgl. integrierter oder vorkonfektionierter Kommunikationsverteilung, sofern Bestandteil des Referenzaufbaus). Ohne zulässiges Anschlusskonzept erfolgt Ausschluss.
- Reifegrad OCPP 2.0.15%
Verfügbarkeit von OCPP 2.0.1 oder höher für den angebotenen Gerätetyp und Firmwarestand (Position I.28 der Leistungsbeschreibung). Stufen: 0 Punkte (keine OCPP-2.0.1-Unterstützung), 3 Punkte (nur als Pilot- oder Testversion verfügbar, nicht allgemein für den Produktivbetrieb freigegeben), 5 Punkte (allgemein freigegeben für den angebotenen Gerätetyp und Firmwarestand).
Preiswertung: Punktzahl Bieter XY = (Niedrigstpreis x 85) / Preis Bieter XY. Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis erhält 85 Punkte. Bei der errechneten Punktzahl wird nur die erste Nachkommastelle berücksichtigt, weitere Nachkommastellen entfallen ohne Auf- oder Abrundung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKerngegenstand: Hardware-Lieferung
Gegenstand ist ausschließlich die Lieferung der Hardware: AC-Ladestationen mit 44 kW Gesamtleistung und zwei Ladepunkten mit jeweils 22 kW (Typ-2-Steckdosen, Mode 3). Jede Station wird inklusive Standfuß geliefert. Fundamente, Zahlungsdienst und Backend sind nicht Teil der Lieferung. Die Stationen müssen das deutsche Mess- und Eichrecht erfüllen.
Die Lieferung erfolgt auf Basis der Incoterms 2020 DAP.
Menge und Lieferzeitpunkte
Rahmenvertrag über mindestens 210 und höchstens 240 Ladestationen. Die erste Lieferung umfasst 30 Stück und muss bis spätestens 15.02.2027 erfolgen. Weitere Lieferungen erfolgen auf Abruf innerhalb der im Vertrag genannten Lieferfrist.
Kompatibilität mit Bestandsfundamenten
Die bestehenden öffentlichen AC-Ladestationen sind auf Fundamenten des Herstellers Ecotap montiert. Die neuen Stationen müssen mit diesen Bestandsfundamenten kompatibel sein, sodass eine Bodenmontage ohne Fundamentänderungen möglich ist. Optional ist die Anbieter-eigene Befestigungslösung für das Ecotap-Bestandsfundament ohne Fundamentänderungen.
Technische Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
Die angebotenen Stationen müssen u. a. folgende Mindestanforderungen erfüllen (Nichterfüllung führt zum Angebotsausschluss):
Optionale Komponenten
Optional und je Station/Liefercharge abrufbar:
Konformitätsnachweise
Pro Ladepunkt sind Nachweise zu erbringen für:
Dokumentation und Service
Die technische Dokumentation ist in deutscher Sprache und digital bereitzustellen. Der Bieter muss die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens 7 Jahre ab der letzten Lieferung zusagen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerechtigung und Ausschlussgründe
Voraussetzung ist die Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Nachweises, der nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Schlusstermin für Teilnahmeanträge ist. Bei Bietergemeinschaften betrifft dies alle Mitglieder.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber fordert vor Zuschlag einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt an.
Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung je Schadensfall, jährlich 2-fach maximiert)
Mindestens:
Eine Eigenerklärung genügt; ein Versicherungsnachweis ist mit dem Angebot nicht einzureichen.
Umsatz
Durchschnittlich mindestens 300.000 € netto pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften zählt der Durchschnitt der Gemeinschaft.
Referenzen
Mindestens drei vergleichbare Referenzen über Lieferungen von AC-Ladestationen 44 kW mit zwei Ladepunkten à 22 kW, wobei jede Referenz jeweils mindestens 100 Stück innerhalb der letzten drei Jahre umfassen muss.
Sanktionen
Erklärung, dass kein Bezug nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt (Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Beteiligung über 50 % oder Handeln im Auftrag in Bezug auf Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Kapazitätsgeber mit mehr als 10 % des Auftragswerts, ebenfalls während der Vertragslaufzeit.
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Der Einsatz von Nachunternehmern ist möglich, muss jedoch erklärt und mit einer Verpflichtungserklärung belegt werden. Nachunternehmer müssen ebenfalls Erklärungen zu §§ 123, 124 GWB abgeben.
Eine Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich: Sowohl die technische und berufliche als auch die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit können über einen Nachunternehmer nachgewiesen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und die Verpflichtungserklärung die geforderten Erklärungen enthält. Der Nachunternehmer haftet im Umfang der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV.
Vergleichbare Referenzen über die Lieferung von AC-Ladestationen 44 kW mit jeweils zwei Ladepunkten à 22 kW
Je Referenz: Unternehmen, das die Referenz erbracht hat; Art und Umfang (Ladestation-Typ und Leistung); Anzahl gelieferter Ladestationen; Ausführungszeitraum (Monat/Jahr); Name und Telefonnummer des Referenzauftraggebers. Unvollständige Angaben führen zur Nichtwertung. Bei Bietergemeinschaften muss die Gesamtzahl erfüllt sein, unabhängig davon, von welchem Mitglied die Referenz stammt.
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