Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB) für einen Rahmenvertrag zur Reinigung und Entsorgung von POL-Abfällen (Petroleum, Öle, Schmierstoffe) auf dem Flugplatz Ramstein. Der Auftragnehmer reinigt Schachtbauwerke in Kraftstoffversorgungsanlagen (Hydranten-Betankungsschächte, Tankdomschächte, Rohrleitungskanäle), prüft Produktleitungen auf Wasseransammlungen und entsorgt das dabei anfallende ölige, kraftstoffhaltige Wassergemisch (gefährlicher Abfall, AVV 16 07 08*) als thermische Beseitigung. Vertragslaufzeit 12 Monate (Verlängerung bis max. 4 Jahre möglich). Geschätztes Auftragsvolumen ca. 69.680 Euro/Jahr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zudem wird Werkstätten für Behinderte ein Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme eingeräumt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Durchführungsbedingungen
Die Leistungen sind auf dem Flugplatz Ramstein (militärische Liegenschaft der US-Streitkräfte) zu erbringen. Arbeitszeiten: 07:00 bis 16:00 Uhr. Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nur mit Genehmigung (mindestens 48 Stunden vorher). Arbeiten teilweise in Ex-Zone 1 mit Schutzvorkehrungen (Gasmessungen, Belüftung). Vor Beginn der Arbeiten Einweisungsbesprechung zur Festlegung der Reinigungstermine.
Eskortendienst durch den Auftraggeber ist einzuplanen (Mittagspause der Eskorte ca. 30 Minuten). Anfallende Wartezeiten durch Eskorte, Sicherheitsüberprüfungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zufahrtsstraßen sind täglich zu reinigen. Personalpässe sind mindestens 4 Wochen vor Arbeitsbeginn zu beantragen.
Die Entsorgung erfolgt in mehreren Volumen-, Arbeits- und Zeitabschnitten je nach Bedarf des Arbeitsanfalls. Vor Einleitung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind Nachweise mindestens 6 Werktage vorher vorzulegen. Deklarationsanalysen führt der Auftragnehmer durch (bis zu 10 Werktage Zeitbedarf). Der Entsorgungsnachweis für gefährlichen Abfall erfordert bis zu 30 Werktage bis zur Genehmigung durch SAM Mainz.
Die Abnahme erfolgt nach VOB/B § 12 (schriftlich zu beantragen).
In den Einheitspreis einzurechnende Nebenleistungen
Baustelleneinrichtung (Einrichten und Räumen), An- und Abfahrtskosten des Reinigungstrupps mit Saug-/Druckfahrzeug, Verbrauchsmaterial, Personal, Fahrzeuge und Geräte, Öffnen der Schächte, Aus- und Rückmontage der Gitterroste, Absaugen der Restmengen JP8-Wassergemisch, Ausspritzen und Reinigen der Schächte, Schutz der maschinellen und elektrotechnischen Einbauten, ggf. Demontage und Wieder montage von Blindflanschen DN 50 PN 16 mit neuen Dichtungen, Gasmessungen und Belüftung, tägliche Reinigung der Zufahrtsstraßen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale Eignung und Registereintragungen
Eintragung im Handelsregister oder Handwerksrolle oder IHK oder keine Eintragungsverpflichtung. Präqualifizierte Unternehmen geben ihre PQ-Nummer an; nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ein. Bei engerer Wahl sind die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Ab Auftragssumme ≥ 30.000 € fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO an.
Zuverlässigkeit und rechtliche Anforderungen
Es darf kein Insolvenzverfahren eröffnet oder anhängig sein bzw. ein Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden sein; das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden (ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan). Es dürfen keine schweren Verfehlungen gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen und keine Verurteilung wegen schwerem Verstoß in den letzten 2 Jahren (>3 Monate Freiheitsstrafe, >90 Tagessätze oder >2.500 € Geldbuße). Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Abgabenpflichten sowie ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Sozialversicherung. Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Fachliche Eignung (Fachbetrieb / Entsorgung)
Fachbetriebsnachweis WHG § 62 / WHG § 19 I (alt) – Fachbetrieb für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG. Zugelassenes Fahrzeug entsprechend GGVS (Gefahrgutverordnung Straße). Abfall-/Transportgenehmigung nach KrW-/AbfG und TGV. Sammelentsorgungsnachweis nach KrW-/AbfG.
Verwertungs-/Beseitigungsträger müssen anzeigepflichtig/erlaubt sein gemäß KrW-/AbfG. Der Auftragnehmer übernimmt die Pflichten als Abfallerzeuger und -besitzer sowie die Nachweisführung für die Entsorgung (digitales Abfallnachweisverfahren SAM). Für gefährliche Abfälle ist eine Verfahrensbevollmächtigung SAM erforderlich.
Wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (keine konkrete Mindesthöhe im Dokument). Erforderliche Arbeitskräfte müssen für die Leistungsausführung rechtzeitig verfügbar sein. Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder gleichwertige Voraussetzungen erfüllen.
Sicherheits- und Zugangsanforderungen Flugplatz
Alle eingesetzten Kräfte müssen die Sicherheitsvorschriften des Flugplatzes beachten. Personalpässe sind mindestens 4 Wochen vor Arbeitsbeginn zu beantragen; die Sicherheitsüberprüfung dauert 2–4 Wochen, bei Neuanlage bis zu mehrere Monate. Kein Personal mit ständigem Wohnsitz in einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken. Zutritt nur für Personen aus zugelassenen Staaten (Staatenliste gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG).
Vergleichbare Leistungen zur Reinigung und Entsorgung von POL-Abfällen / gefährlichen Abfällen aus Kraftstoffversorgungsanlagen
Inhalt: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal erbrachten Leistungsumfangs inkl. Mengenangaben, durchschnittliche Arbeiterzahl, technische/gerätespezifische Besonderheiten, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.