Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Weißenthurm ist in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt" aufgenommen worden und benötigt ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für ein 10-jähriges Handlungsprogramm.
Gesucht wird ein Planungsbüro (Stadtplanung/Raumplanung/Architektur), das das ISEK gemäß der Mustergliederung des Landes Rheinland-Pfalz erarbeitet – also Bestandsanalyse, Bürgerbeteiligung, Stärken-Schwächen-Analyse, Leitbilder, Rahmenplanung, Einzelprojekte, Zeit- und Kostenplanung, Umsetzungsmanagement und Verstetigung.
Zusätzlich ist optional ein Fördergebietsmanagement für zunächst ein Jahr (verlängerbar bis Programmende 2037) vorgesehen.
Das Angebot wird nach Preis (60 %) und Qualität des Bearbeitungskonzepts (40 %) bewertet. Abgabefrist ist der 29.09.2026 um 10:00 Uhr. Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis60%
Bewertung der Angebotsendsumme: max. 15 Punkte für die niedrigste Angebotsendsumme. Rest wird interpoliert; das 2-fache des niedrigsten Angebotes erhält 0 Punkte.
- Qualität Bearbeitungskonzept40%
Bewertung des vorgesehenen fachlichen und methodischen Vorgehens bei der Erstellung des ISEK anhand eines Kurzkonzepts (max. 3 DIN A4 Seiten). Bewertet werden: Vorgehen bei Bestands- und Potenzialanalyse, Methodik der ISEK-Erstellung, integrierter Bearbeitungsansatz, Beteiligung und Kommunikation, Umgang mit örtlichen Herausforderungen und Potenzialen, Projektablauf und Terminsicherung. Max. 15 Punkte: 15-13 = sehr gut, 12-10 = gut, 9-7 = befriedigend, 6-4 = ausreichend, 3-1 = mangelhaft, 0 = ungenügend.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusgangslage und Zielsetzung
Die Stadt Weißenthurm (ca. 9.300 Einwohner, nördlich von Koblenz) wurde mit dem Bereich Stadtkern II (ca. 14,51 ha) in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt" aufgenommen. Ziel ist die Erarbeitung eines ISEK als Grundlage für ein 10-jähriges Handlungsprogramm. Das Konzept soll städtebauliche, funktionale und bauliche Defizite im historischen Stadtkern adressieren und die Innenstadtentwicklung stärken. Besondere Schwerpunkte sind Bürgerbeteiligung, Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung.
Pflichtbestandteile des ISEK (gemäß Mustergliederung Rheinland-Pfalz)
Das ISEK umfasst die folgenden 11 Kapitel mit vorgegebenem Umfang (ca. 35–100 Seiten):
1. Analyse (Gesamtstadt und Fördergebiet, Rahmenbedingungen, Bestandskonzepte; ca. 10–25 Seiten)
2. Bürgerbeteiligung (Partizipative Prozesse, Bürgerforen, Workshops, Runde Tische; ca. 2–4 Seiten)
3. Stärken-Schwächen-Analyse für Gesamtstadt und Fördergebiet (ca. 2–4 Seiten)
4. Leitbilder / Ziele / Strategien (ca. 2–4 Seiten)
5. Rahmenplanung (städtebaulicher Rahmenplan, Planwerke, thematische Pläne; mindestens 1 Plan)
6. Einzelprojekte (Maßnahmen, Maßnahmensteckbriefe, Priorisierung, Klimaschutz; ca. 10–40 Seiten)
7. Zeitplanung (Zeitstrahl/Tabelle, Programmlaufzeit; ca. 1–2 Seiten)
8. Umsetzungsmanagement (Projektstrukturen, Lenkungsausschüsse, Koordinierungsstelle; ca. 1–2 Seiten)
9. Fördergebiet (Gebietsabgrenzung, Verfahrenswahlbegründung; ca. 1–5 Seiten)
10. KoFi – Kosten- und Finanzierungsübersicht (Ausgaben/Einnahmen; ca. 2–10 Seiten)
11. Verstetigung (nachhaltige Prozesse nach Förderende; ca. 2 Seiten)
Handlungsfelder und Teilziele
Die inhaltliche Bearbeitung soll sich an folgenden Handlungsfeldern orientieren:
Zu berücksichtigende Konzepte und Planungen
Bei der Erarbeitung sind folgende vorhandene Konzepte und Planungen einzubeziehen:
13 Leuchtturmprojekte im Fördergebiet
Im Fördergebiet sind 13 Leuchtturmprojekte definiert, die im ISEK zu berücksichtigen bzw. zu konkretisieren sind:
1. Ehemaliger Schulstandort – Entwicklung zum „Haus der Generationen" (Machbarkeitsstudie + Baumaßnahme), Teilbereich Wohnbebauung, Parkplatz
2. Altes Pumpenhaus – Umnutzung und Sanierung als Gesellschaftshaus mit Freiflächengestaltung
3. Quartier nördlich der Becherstraße – Flächenfreilegung, Schaffung eines Portals zum Rhein
4. KiTa St. Raphael – Flächenfreilegung, Freiflächengestaltung, Auftakt Stationenweg
5. Eingang der Stadthalle – punktuelle Sanierung der Platzfläche
6. Sanierung des Kreuzwegs/Stationenwegs – Stationen herrichten, Fußweg sanieren
7. Hoche-Denkmal – barrierefreier Zugang, Besucherparkplätze
8. Rheinufegestaltung Hafenstraße (Becherstraße bis Festplatz) – Aufenthaltsmöglichkeiten, Begrünung
9. Festplatz/Sportplatz – parkähnliche Aufwertung
10. Nutzungskonzept Wiesenflächen (weitere Planung erforderlich)
11. Fußwegeverbindung Hauptstraße – Rheinufer (Fußwegetunnel)
12. Mobiler Hochwasserschutz
13. Kirchliches Gemeindehaus – Erwerb und Sanierung für kulturelle Veranstaltungen
Zeitplan der Leistungserbringung
Die Erarbeitung des ISEK folgt folgendem Zeitplan (ab Auftrag):
Die geschätzte Vertragslaufzeit für die ISEK-Erstellung beträgt 10 Monate. Das ISEK ist in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zu erstellen.
Leistungsbaustein 2 – Fördergebietsmanagement (optional)
Als ergänzende, optionale Leistung ist das Fördergebietsmanagement für zunächst ein Jahr ab ISEK-Erstellung vorgesehen. Die Leistung umfasst die fachliche Begleitung der Umsetzung der im ISEK definierten Ziele und Maßnahmen. Der Vertrag enthält eine Option zur jährlichen Verlängerung bis maximal zum Programmende 2037. Die Programmgesamtlaufzeit ist auf ca. 10 Jahre zzgl. 4 Jahre Abfinanzierung angelegt.
Honorar und Preisgestaltung
Für Leistungsbaustein 1 (ISEK) ist ein verbindliches Pauschalhonorar anzubieten, das alle Personal-, Sach-, Reise- und Nebenkosten abdeckt. Das Pauschalhonorar ist maßgeblich für die Preiswertung und die spätere Vergütung.
Zusätzlich sind geplante Personalstunden und Stundensätze (€/netto/h) je Personalkategorie (Projektleitung, stellv. Projektleitung, sonstige Mitarbeitende) zur Nachvollziehbarkeit der Kalkulation anzugeben – diese sind jedoch nicht abrechnungsrelevant, sondern dienen nur der besseren Darstellbarkeit der Angebotskalkulation. Die Angebotswertung erfolgt pauschal.
Eine Anpassung der Honorare/Stundensätze ist frühestens 24 Monate nach Vertragsbeginn möglich, auf maximal 5 % je Anpassungszeitraum, mit Ankündigung mindestens 3 Monate vorher.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Weißenthurm (56575).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung / Ausschlusskriterien
Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB aufweisen (rechtskräftige Verurteilung wegen Delikten wie Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung; Nichtzahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen).
Ebenso dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen: keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsfähigkeit, keine schweren Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, keine Interessenkonflikte, keine Wettbewerbsverzerrung durch Vorbereitungshandlungen, keine mangelhafte Auftragsausführung in der Vergangenheit, keine Täuschung, keine unzulässige Einflussnahme, keine Geldbuße nach § 21 MiLoG.
Zusätzlich ab Auftragssumme > 30.000 €: Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz.
Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Verbot der Auftragsvergabe an russische Unternehmen) ist Pflicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Nachweis ist mit dem Angebot als Anlage einzureichen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Personal
Projektleitung:
Projektteam:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Erstellung eines ISEK oder vergleichbares integriertes Stadt-, Gemeinde-, Quartiers- oder Gebietsentwicklungskonzept) ist nachzuweisen.
Zeitraum: Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen (oder in wesentlichen, eigenständig bewertbaren Teilen erbracht).
Vergleichbarkeit: Das Referenzprojekt muss in Art, Umfang und Aufgabenstellung vergleichbar sein. Maßgebliche Leistungen müssen umfassen: Analyse und Bewertung der städtebaulichen/räumlichen Ausgangssituation, Ermittlung von Entwicklungsbedarfen, integrierte Zielentwicklung, Maßnahmen-/Handlungskonzept, Umsetzungs- und Priorisierungsstrategie, fachübergreifende Abstimmung, Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse, Zusammenführung in einem integrierten Konzept.
Nicht ausreichend: ausschließlich sektorale Fachplanung, alleinige Bauleitplanung oder Einzelgutachten.
Pflichtangaben: Bezeichnung, ISEK ja/nein, Leistungsbeschreibung, Bearbeitungsstand/Abschluss, Leistungszeitraum, Referenzgeber, Maßnahmenbeschreibung (max. 3 DIN-A4-Seiten).
Tariftreue und Mindestentgelt (LTTG Rheinland-Pfalz)
Bieter müssen die Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 LTTG abgeben und sich damit zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an eigene Beschäftigte (die nicht unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fallen) verpflichten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Leiharbeitnehmern sind entsprechende Erklärungen auch für diese vorzulegen; die Kalkulation der Nachunternehmer ist auf Basis der geltenden Tarife/Mindestentgelte zu prüfen. Fehlende Erklärungen führen zum Ausschluss des Angebots.
Geltender Mindestlohn (gesetzlich): ab 01.01.2026 = 13,90 €/h; ab 01.01.2027 = 14,60 €/h.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften:
Nachunternehmer:
Allgemeine Anforderungen
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt: Erstellung eines ISEK oder eines vergleichbaren integrierten Stadt-, Gemeinde-, Quartiers- oder Gebietsentwicklungskonzepts. Das Referenzprojekt muss hinsichtlich Art, Umfang und Aufgabenstellung vergleichbar sein.
Maßgebliche Leistungen müssen umfassen: (1) Analyse und Bewertung der städtebaulichen/räumlichen Ausgangssituation, (2) Ermittlung von Entwicklungsbedarfen und Handlungsfeldern, (3) Entwicklung integrierter städtebaulicher Entwicklungsziele, (4) Entwicklung eines integrierten Maßnahmen-/Handlungskonzepts, (5) Umsetzungs- und Priorisierungsstrategie, (6) fachübergreifende Abstimmung, (7) Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse (Verwaltung, Politik, Öffentlichkeit), (8) Zusammenführung in einem integrierten Konzept. Nicht ausreichend: ausschließlich sektorale Fachplanung, alleinige Bauleitplanung oder Einzelgutachten. Pflichtangaben je Referenz: Bezeichnung, ISEK ja/nein, Leistungsbeschreibung, Bearbeitungsstand/Abschluss, Leistungszeitraum, Referenzgeber (Adresse, Kontakt), Maßnahmenbeschreibung (max. 3 DIN-A4-Seiten).