Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtwerke Sehnde GmbH beabsichtigen die Erneuerung des Regenwasserhauptkanals, der Regenwasser- und einzelner Schmutzwasserhausanschlüsse sowie der Trinkwasserhauptleitung und der Trinkwasserhausanschlüsse in der Straße Im Wehmfeld im Ortsteil Bolzum.
Die Maßnahme umfasst Tiefbauarbeiten mit Verlegung von Kanal- und Trinkwasserleitungen, Schachtbau, Wasserhaltung, Bodenmanagement und Oberflächenwiederherstellung. Koordination mit verschiedenen Versorgungsträgern (Avacon, Telekom, htp, Vodafone, Harzwasserwerke) ist erforderlich.
Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 % Gewichtung). Die Vergabe ist nicht losweise. Nebenangebote sind zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht08. August 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist08. September 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet08. Oktober 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (30 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 10 Punkte. Angebote mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber erhalten 0 Punkte. Lineare Interpolation für dazwischen liegende Preise.
Lineare Interpolation: 10 Punkte für niedrigste Wertungssumme, 0 Punkte für doppelte oder höhere Wertungssumme. Zwischenwerte werden linear mit drei Stellen nach dem Komma interpoliert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Einrichtung und Vorhaltung der Baustelle mit Geräten, Baubüros, Lagerplätzen, Zufahrten sowie Grenzsteinsicherung, Mülltonnentransport und Kehrarbeiten. Erstellung eines Verkehrszeichenplans (mindestens 4 Wochen vor Ausführungsbeginn als PDF), Beantragung der verkehrsbehördlichen Anordnung bei der Stadt Sehnde, tägliche Kontrolle der Absperrungen gemäß ZTV-SA.
Vorbereitende Arbeiten und Dokumentation
Beweissicherung und Bestandsaufnahme vor Baubeginn, Schürfe zur Leitungsfeststellung, Grenzsteinsicherung gemeinsam mit Bauleitung, digitale Lichtbilder aller verdeckten Leistungen (min. 1024x768 Pixel, 24 Farben), Handaufmessung der neu verlegten Leitung.
Koordination und Abstimmung
Auftragnehmer koordiniert die Bauabläufe, hält die Baustellenlogistik aufrecht, sichert vorhandene Leitungen und stimmt sich mit den Versorgern (Avacon, Telekom, htp, Vodafone, Harzwasserwerke) sowie mit den Stadtwerken Sehnde ab.
Wasserhaltung und Wasserrecht
Geschlossene Wasserhaltung (Vakuumanlage) für sandige Bereiche mit Durchlässigkeit ca. 3 × 10⁻⁴ m/s; offene Wasserhaltung nur bei flachen Gräben im bindigen Boden unter Sicherstellung, dass kein Boden mitgefördert wird. Wasserrechtlicher Antrag nach § 10 WHG für Grundwasserhaltung. Rohrstatik gemäß ATV-DVWK A 127 spätestens 10 Tage vor Baumaßnahme.
Bodenmanagement und Abfallentsorgung
Bodenmanagement gemäß LAGA (Beprobung und Entsorgung). Einstufung des Aushubbodens nach LAGA (Z0) und EBV (BM-0). Getrennte Haufwerksbildung für Aushubmaterial, Haufwerke V ≤ 300 bzw. 500 m³. Hochwertige Verwertung des Ausbauasphalts möglichst als Zuschlagstoff im Heißmischverfahren. Pflichten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen gemäß KrWG und Nachweisverordnung.
Erdarbeiten und Oberbau
Bodenaushub, Verbau, Handschachtung in Kreuzungsbereichen, lagenweiser Einbau und Verdichtung (DPr ≥ 98 % nach DIN 18300). Herstellung eines frostsicheren Oberbaues (Frostschutzschicht gem. ZTVE-StB, Klasse F 3), Bodenverfestigung/-austausch (mind. 0,30 m Tragschicht mit dehnsteifem Geogitter und Vlies). Verdichtungsnachweise durch Rammsondierungen und Proctorversuche.
Oberflächenwiederherstellung
Wiederherstellung gemäß ZTV SoB-StB 04, ZTV A-STB12 und DWA-A 139. Asphalt, Bordsteine, Pflaster, Entwässerungsrinne, Frostschutz-/Schottertragschicht und Asphalttragschicht werden durch den Auftragnehmer hergestellt. Die Deckschicht wird im Folgejahr durch die Stadt Sehnde saniert.
Abrechnung und Rechnungsstellung
Getrennte Abschlags- und Schlussrechnungen für Schmutz- und Regenwasserhauptkanal. Einzelrechnungen pro Hausanschluss inkl. Aufmaß und Massenermittlung. Lohnanteil separat ausweisen. Materialnachweis (Soll-Ist-Vergleich) für Schüttgüter bei Schlussrechnung. Eignungsnachweise für Schüttgüter vor Einbau.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Bieter müssen ihre fachliche Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Nachweis erfolgt entweder über die PQ-Nummer (präqualifizierte Unternehmen), die Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen der Vergabestelle sind Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrolle, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft), Freistellungsbescheinigung § 48b EStG sowie ggf. ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
Gütesicherung Kanalbau (RAL-GZ 961)
Anforderungen der RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Nachweis entweder durch Besitz des RAL-Gütezeichens Kanalbau oder durch einen Prüfbericht gemäß Güte- und Prüfbedingungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) zuzüglich Verpflichtung zum Abschluss eines RAL-Gütesicherungsvertrags gemäß Abschnitt 4.3 bei Auftragserteilung. Eigenüberwachung gemäß Abschnitt 4.2 ist während der Bauzeit durchzuführen.
Schweißnachweis
Zusätzlich zu den Gütesicherungsnachweisen ist ein Schweißnachweis zu erbringen.
Gütesicherung Schachtabdeckungen (RAL-GZ 692)
Für Schachtabdeckungen ist eine Gütesicherung nach RAL-GZ 692 erforderlich.
Normkonformität PE-/PP-Schächte
Für PE-/PP-Schächte nach EN 13598-2 sind deutschsprachige Zertifikate eines akkreditierten Prüfinstituts vorzulegen.
Tariftreue nach NTVergG
Der Bieter verpflichtet sich mit der Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG, seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €/Std. ab 01.01.2025, 13,90 €/Std. ab 01.01.2026) zu zahlen sowie ggf. höhere Mindestentgelte gemäß AEntG oder AÜG einzuhalten. Für eingesetzte Nachunternehmer und Verleihunternehmen sind zusätzliche Tariftreueerklärungen beizubringen.
Abfallrechtliche Berechtigung (optional)
Bei Angebot einer abweichenden Verwertungs-/Beseitigungslösung ist nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage berechtigt ist, die Abfälle zu verwerten/beseitigen. Bei Andienungspflicht gefährlicher Abfälle ist eine Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde erforderlich. Anzeigepflicht nach § 53 KrWG und erforderliche Erlaubnis nach § 54 KrWG sind zu erfüllen.