Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Speyer schreibt die Lieferung von Ersatz-Ausrüstungsgegenständen für den Gerätewagen Dekontamination Personen (GW-Dekon-P, Bund) aus. Der GW-Dekon-P ist ein Fahrzeug des Brand- und Katastrophenschutzes für die Personendekontamination bei Gefahrgut-Einsätzen.
Die Lieferung ist in drei Lose aufgeteilt, die einzeln und unabhängig voneinander vergeben werden. Bieter dürfen für ein Los oder mehrere Lose anbieten.
Was zu liefern ist:
Lieferort: Industriestraße 7, 67346 Speyer.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis ist als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt. Maßgeblich ist der vom Bieter angegebene Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer abzüglich etwaiger Nachlässe. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Lose werden einzeln und unabhängig voneinander vergeben.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHinweise zur Angebotsabgabe
Lieferort und allgemeine Lieferbedingungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen.
Der vorläufige Eignungsnachweis erfolgt durch:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nicht-deutsche Bescheinigungen sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder durch ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung in Textform erforderlich mit:
Auf Verlangen muss die Erklärung von allen Mitgliedern unterzeichnet werden. Eine Bildung nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
Tariftreue und Mindestlohn (LTTG Rheinland-Pfalz)
Der Bieter muss die Erklärung 3 nach § 4 Abs. 2 LTTG abgeben und sich damit verpflichten:
Ausnahme: Auszubildende sowie Arbeitnehmer eines Nachunternehmers aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (bei ausschließlicher Ausführung durch diese) sind ausgenommen.