Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAusgeschrieben sind Fliesenarbeiten für den Neubau und die Erweiterung einer GTS in Ransbach-Baumbach. Der einheitliche Leistungsumfang umfasst Wandfliesen, Bodenfliesen und Betonwerkstein in den Bauabschnitten Neubau sowie Erweiterung und Bestand.
Die Arbeiten beginnen für den 1. Bauabschnitt voraussichtlich in der 50. Kalenderwoche 2026 und für den 2. Bauabschnitt voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche 2027. Angebote müssen bis zum 28.09.2026 um 08:15 Uhr elektronisch über subreport.de eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFliesenarbeiten im Neubau
Für den 1. Bauabschnitt sind im Neubau folgende Flächen vorgesehen:
Fliesenarbeiten in Erweiterung und Bestand
Für den 2. Bauabschnitt in der Erweiterung der GTS und im Bestand sind folgende Flächen vorgesehen:
Gesamtauftrag und Ausführungsort
Insgesamt umfasst der Auftrag:
Ausführungsort: Mozartstraße 8, 56235 Ransbach-Baumbach.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das über subreport.de abrufbar ist.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eignungsnachweis
Bieter können ihre Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen. Alternativ ist die Eigenerklärung zur Eignung möglich; das entsprechende Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Nachunternehmen
Für den Einsatz von Nachunternehmen ist eine Präqualifikation oder ein Eignungsnachweis erforderlich. Bei präqualifizierten Nachunternehmen genügt die Angabe der Nummer im Präqualifikationsverzeichnis.
Bestätigung von Eigenerklärungen
In der engeren Wahl sind Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Fremdsprachige Dokumente benötigen eine deutsche Übersetzung.
Bevorzugte Bieter
Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekte erhalten bei gleicher Wirtschaftlichkeit den Zuschlag. Für anerkannte Werkstätten ist ein Abschlag von 15 % vorgesehen.
Frauenfördermaßnahmen
Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten werden Frauenfördermaßnahmen gemäß der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen Rheinland-Pfalz vom 18.08.2021 berücksichtigt.