Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren nach VOB/A) der Gebäudewirtschaft Stadt Uelzen für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Freiwilligen Feuerwehr Uelzen.
In zwei Losen (Los 2 und Los 4) werden Metallbau-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für Neubau und Umbau vergeben:
Angebote müssen elektronisch über subreport.de (Vorgang E17113761) bis zum 15.09.2026, 10:15 Uhr eingereicht werden. Zuschlag nach reinem Preiskriterium. Während der gesamten Bauzeit muss der Feuerwehrbetrieb uneingeschränkt weiterlaufen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Rahmenbedingungen
Beide Lose umfassen Metallbau-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten auf dem Grundstück Bartholomäiwiesen 5/7 in 29525 Uelzen. Bauherr ist die Gebäudewirtschaft Stadt Uelzen; Vergabestelle ist das Gebäudemanagement Uelzen-Lüchow-Dannenberg, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen.
Maßgebliche Regelwerke: VOB/B (Ausgabe 2016), VOB/C (ATV DIN 18299, 18338, 18339, 18360), Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, BG-Vorschriften, RAB 30, IFBS-Fachregeln für Leichtmetallbauweise sowie DIN 18531.
Während der gesamten Bauzeit müssen Einsatzbereitschaft, Alarmwege und Rettungswege der Feuerwehr uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissionen sind zu minimieren. Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Allgemeine Vorbereitungs- und Planungsleistungen
Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durchzuführen und die baulichen und technischen Gegebenheiten mit der Bauleitung abzustimmen; Nachforderungen aus Nichtkenntnis sind ausgeschlossen.
Vor Beginn der Bauarbeiten sind ein mit der Bauleitung abgestimmter Baustelleneinrichtungsplan sowie eine gewerkespezifische Gefährdungsbeurteilung (KMU-Mappe der BG BAU) zu erstellen. Für Montage- und Dacharbeiten ist eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorzuhalten.
Zu erbringende Planungs- und Nachweisleistungen je nach Los und Position:
Abfallmanagement und Entsorgung
Der Auftragnehmer ist ab Aufnahme der Tätigkeit Erzeuger und Besitzer der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle und übernimmt die Pflichten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung nach KrWG und anerkannten Regeln der Technik. Abfälle sind getrennt zu erfassen, vor Ort getrennt zu halten und sachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung gewerkeeigener Abfälle ist durch Nachweise der Entsorgungsstellen zu belegen; Kosten der Verwertung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Wird eine andere als die in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Verwertungs-/Beseitigungslösung angeboten, sind die Berechtigung der Anlage, die Annahmebestätigung des Betreibers, ggf. die Zustimmung der Abfallwirtschaftsbehörde sowie Erlaubnisse/Anzeigen nach §§ 53, 54 KrWG nachzuweisen.
Dokumentation, Einweisung und Sicherheit
Baustellengemeinkosten
Vom Auftragnehmer zu stellen: Gerüste, Kräne, Hebezeuge, Montagewerkzeuge, Container, Lastenaufzüge, Maschinen, Hilfskonstruktionen. Bauseits gestellt: Bauzaun, Baustrom, Bauwasser, Baustellen-WC. Die Umlage Bauwasser (0,1 %), Baustrom (0,1 %) und Bauwesenversicherung (0,2 %) ist zu berücksichtigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerufsregister / Präqualifikation
Eintragung in ein einschlägiges Berufs-/Handwerksregister ist erforderlich (PQ-zertifiziert). Auf Verlangen sind PQ-Nummer oder vergleichbare Nachweise vorzulegen.
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird ausschließlich auf das günstigste Angebot (Preis) erteilt.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Abfall- und Entsorgungsnachweise
Bei abweichender Verwertungs-/Beseitigungslösung sind Berechtigung der Anlage, Annahmebestätigung des Betreibers, ggf. Zustimmung der Abfallwirtschaftsbehörde sowie Erlaubnisse/Anzeigen nach §§ 53, 54 KrWG nachzuweisen. Im Auftragsfall sind Nachweise gemäß KrWG i.V.m. NachwV zu erbringen.