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Erweiterung SKA Westhausen - FA1B: Schneckenhebewerk, Belebungsbecken, Nachklärbecken

Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg | Landratsamt Ostalbkreis, KommunalaufsichtWesthausen, Baden-WürttembergVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 29 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Offenes Verfahren (EU-Ausschreibung) – Tief- und Stahlbetonbau für die Erweiterung der Kläranlage Westhausen (Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg, Ostalbkreis).

Gebaut werden im Funktionsabschnitt FA1B u. a. ein Schneckenhebewerk (Zulaufhebewerk), ein Kompaktanlagengebäude, ein Belebungsbecken 2, ein Nachklärbecken 2, ein Schlammpumpwerk mit Gebläsestation, zwei Verteilerschächte, der Umbau der bestehenden Becken 1 sowie Erd- und Leitungsbauarbeiten (Schmutz-, Regen-, Trink- und Brauchwasserleitungen, Kabelleerrohre). Baubeginn ist der 23.11.2026, abnahmereife Fertigstellung am 13.07.2029.

**Angebote sind bis zum 14.09.2026

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 29 Tage bis zur Angebotsfrist — 14. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG FEB AUG
Angebotsfrist14. Sep. 2026
Angebotsöffnung14. Sep. 2026
Bindefrist14. Sep. – 12. Nov. 2026
Ausführungsbeginn23. Nov. 2026
Fertigstellung (abnahmereif)13. Juli 2029
Inbetriebnahme der erweiterten Kläranlage1. Juni 2030
Wasserrechtliche Erlaubnis (Ende)31. Dez. 2044
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis (§ 16 EU VOB/A - niedrigster Preis)

KI-Hinweis: Auf Seite 4 ist unter Nr. 6 ausdrücklich nur 'Zuschlagskriterium Preis' angegeben, weitere Zuschlagskriterien sind nicht erkennbar.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Geltungsbereich und übergreifende Vorgaben

Die Bauleistung gilt für den Funktionsabschnitt FA1B der Erweiterung der Kläranlage Westhausen. Ausführungsbeginn ist der 23.11.2026, abnahmereife Fertigstellung am 13.07.2029 (inkl. Einzelfristen gemäß Baufristenplan, der spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung zu übergeben ist).

Mindestens 70 % der Leistung (inkl. Nachträge) sind im eigenen Betrieb auszuführen; Nachunternehmer dürfen nur mit Zustimmung eingesetzt werden und müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein.

Vertragssicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme (inkl. USt, ohne Nachträge); Mängelanspruchssicherheit 3 % der Abschlagszahlungen zur Abnahme. Bauleistungs- oder Montageversicherung gem. § 7 VOB/B sind nachzuweisen.

Vorbereitende Arbeiten und Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung umfasst Sanitär-/Bürocontainer (Vorhaltung 36 Monate), Baustromverteiler (Anschlussverteiler 160 A, Verteilerschränke 63 A), Wasseranschluss, Schutzzaun (600 m, versetzbar, Vorhaltung 24 Monate), Tore/Türen, Staubschutzfolie und Leitungsbehelfsbrücken (3–4 m, 7–8 m, 8–10 m). Für die Baustellenüberwachung sind 2 Video-Überwachungstürme mit KI-Fahrzeugerkennung und Live-Aufschaltung 36 Monate vorzuhalten und zu betreiben.

Vorbereitende Arbeiten sind Oberbodenabtrag und Zwischenbegrünung, Herstellung der Baustraße und Baustellenverkehrsflächen (ca. 596 m, Regelbreite 6,00 m) und Abbrucharbeiten (Rodung, Asphaltabbruch, Betonabbruch, Rückbau Asbestzement-Rohrleitung 220 m, Zaun/ Tor/ Beleuchtung).

Stundenlohnarbeiten können für Bauhelfer, Fachwerker, Baufacharbeiter, Bauvorarbeiter, Spezialbaufacharbeiter sowie diverse Maschinen (Abbruchhammer, Kompressor, Vibrationsstampfer, Rüttelplatte, LKW 5–20 t, Hydraulikbagger, Radlader, Planierraupe, Mobilkran) abgerechnet werden. Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Erdarbeiten, Wasserhaltung und Bodenmanagement

Erdarbeiten umfassen Aushub, Arbeitsraumverfüllung und Bodenverbesserung mit hydraulischen Bindemitteln. Die Baugrubentiefe für das gemeinsame Bauteil Belebungsbecken 2, Nachklärbecken 2 und Schlammpumpwerk erreicht bis ca. 8,00 m; Grundwasser steht ab ca. 1,00 m unter GOK an.

Die Wasserhaltung umfasst temporäre Pumpensümpfe (DN 1000, bis 4 m Tiefe), Dränleitungen, Sickerpackung, Ringdrainage DN 100 mit Vlies, Schacht ø 1000, 9 Grundwasserschächte, 3 Pumpen (jeweils 12 Monate Vorhaltung), Druckrohrleitungen DN 50 (120 m) und DN 100 (60 m) sowie ein Absetzbecken (5–10 m³, 12 Monate Vorhaltung). Für das Schlammpumpwerk ist die Spundwand OK 457,80 m ü. NHN.

Bodenmanagement: Untersuchung und Entsorgung von Aushub (Klassen BM-0, BM-F0*, BM-F1-3) inkl. Nachweisführung. Such- und Leitungsgräben bis 6 m Tiefe, Verfüllung mit Boden, Schotter-/Splitt-Gemischen und Flüssigboden.

Stahlbeton- und Bewehrungsarbeiten (gilt losübergreifend)

Beton- und Bewehrungsarbeiten sind nach DIN EN 206 und DIN 1045-2/3 auszuführen. Übliche Betongüten sind C 25/30 und C 35/45 mit Expositionsklassen u. a. XC4, XF1, XF3, XA2, XD3, XM2, WU. Sichtbetonflächen sind in SB 2/SB 3 mit Schalungsbahnen (z. B. Zemdrain® Classic oder gleichwertig) herzustellen. Bewehrung: Betonstabstahl B 500 und Betonstahlmatten B 500A.

Erdungs- und Blitzschutzarbeiten (Ringerder, Fundamenterder, Anschlussfahnen, Erdungsfestpunkte) sind durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bzw. Blitzschutzfachkraft auszuführen und nach DIN EN 62305-3 / DIN 18014 zu prüfen und zu dokumentieren.

Dichtigkeitsprüfungen der Becken: Vorfüllung mindestens 1 Woche (Wassersättigung), Prüfdauer 48 Stunden (z. B. Belebungsbecken 2 mit ca. 1.600 m³, Nachklärbecken 2 mit ca. 1.750 m³). Mindestabbindezeit von Beton vor weiterem Aushub ca. 7 Kalendertage.

Leitungsbau und Außenanlagen

Leitungsbau: Schmutz- und Regenwasserkanäle (PP DN 160–630, Guss-/Stahl-/Stahlbetonrohre, SML-Rohre), Druckleitungen für Schmutzwasser, Schlamm und Fällmittel (PE 100-RC DN/OD 90 bis 630 nach DIN 8074/8075 und DIN EN 12201), Trinkwasserleitungen (PE DA 50–63, nach DVGW GW 301, inkl. Schweißzertifikate gem. DIN EN 287T1, DVGW GW 15 / GW 330), Brauchwasserleitungen (PE DA 90–160, TELE-Hydranten), Kabelleerrohre DA 110/160, Erdungsanlagen und Trassenwarnbänder. Schächte KLA 5–10 mit Steigleitern und Abdeckungen D 400 nach DIN EN 124. Pumpenschächte DN 2000 und DN 2500, Ablaufschächte und Druckrohrleitungen (z. B. PE 100 DN/OD 630 SDR 17) sind druckzuprüfen.

Außenanlage: Erdarbeiten, Entwässerung, Verkehrsflächen (Asphaltflächen Bk1,0 nach RStO 12/24, Frostschutzschichten), Pflasterflächen und Wege (Beton- und Natursteinpflaster, L-Steine, Bankette), Geländer, Stahlgittermattenzaun (450 m), freitragende Industrie-Schiebetoranlage (5 m Durchfahrt), Straßenbeleuchtung (Fundamentrohre, Kabelverlegung), Rasenansaat und Oberbodenarbeiten.

Prüfungen: Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610, Druckprüfungen Trinkwasser nach DIN EN 805, TV-Inspektion (mind. 4 Wochen vor Abnahme), Rohrbuch nach DVGW, Spülung/Desinfektion Trinkwasser nach DVGW W 291, bakteriologische Untersuchung nach TrinkwV (Ergebnis nach 2 Werktagen) sowie Erdungsprüfung/Dokumentation.

Ölbach-Unterkreuzung: Verlegung des Ablaufkanals mindestens 0,50 m unter Gewässersohle, Fischereiberechtigter mind. 2 Wochen vor Baubeginn schriftlich zu informieren, empfohlene Bauzeit August/September, ökologische Baubegleitung zwingend.

Wartung während der Verjährungsfrist

Zusätzlich zur Baumaßnahme ist beabsichtigt, Wartungsarbeiten für die errichteten Anlagen während der Verjährungsfrist zu vergeben. Hierfür sind Jahrespauschalen über Vordruck KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 sowie Bestandsliste (KEV 148 (W)) und Arbeitskarte (KEV 149 (W)) anzubieten. Die angebotenen Wartungs-Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebots für die Herstellung der Anlage einbezogen.

Behördliche und umweltbezogene Auflagen

Es gelten die Auflagen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamts Ostalbkreis vom 18.02.2025 (Ausbaugröße 18.000 EW / GK 4, Einleitung in die Jagst). Einleitungswerte: Trockenwetter max. 3.936 m³/d, 176 m³/h, 49 l/s; Regenwetter max. 19.010 m³/d, 220 l/s. Jahresschmutzwassermenge 720.000 m³/a. Geltungsdauer der Erlaubnis bis 31.12.2044.

Rodungen sind ausschließlich außerhalb der Vogelbrut-/Vegetationszeit (01.11.–28.02.) zulässig. Retentionsraumausgleich von ca. 30 m³ ist zeitgleich mit der Erweiterung umzusetzen. Fällmittelanlage (AwSV): Prüfbericht vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen alle 5 Jahre. Hochwasserschutz HQ100, Fischereischutz (Temperatur- und Ammoniakgrenzwerte), Arbeitsschutz (TRBA 220, DGUV, Explosionsschutz nach § 6 Abs. 9 GefStoffV), Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG / § 3 GefStoffV / § 7 BiostoffV sowie abfall- und gefahrstoffrechtliche Nachweise sind einzuhalten.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Allgemeine Eignungsvoraussetzungen

Zugelassen sind alle Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen. Eine vorbehaltene Teilnahme besteht nicht. Die Sprache des Angebots ist Deutsch; Einträge im Angebot müssen dokumentenecht sein. Es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vor (kein Insolvenzverfahren, keine schwere Verfehlung, keine Steuern/Abgaben-Rückstände).

Bei Auftragswerten über 50.000 € wird vor Auftragsvergabe eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister (Melde- und Informationsstelle) eingeholt; bei Auftragswerten über 30.000 € ohne USt. erfolgt eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Fremdsprachige Bescheinigungen sind auf Verlangen zu übersetzen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis des Unternehmensumsatzes der letzten 3 Jahre (Bauleistungen und vergleichbare Leistungen). Angaben zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind im Vordruck KEV 179 zu erklären und auf Verlangen durch Bescheinigungen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft) zu belegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eintragung im Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle bzw. IHK) und Nachweis über geeignete Arbeitskräfte (Anzahl, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal).

Vorzulegen sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (Bauleistungen im Bereich Kläranlagenbau, Tiefbau und Stahlbetonbau). Darüber hinaus ist eine Bauleiter-/Polier-Referenzliste gemäß Baubeschreibung des GVV Kapfenburg einzureichen.

Die Eignung kann wahlweise auch durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.) nachgewiesen werden; bei nicht präqualifizierten Bietern erfolgt ein vorläufiger Eignungsnachweis durch Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Nachunternehmer und Eignungsleihe

Beim Einsatz anderer Unternehmen sind Art und Umfang der übertragenen Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (inkl. Mitgliedsnummer) vor beabsichtigter Übertragung in Textform mitzuteilen (Vordruck KEV 177). Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Vordruck KEV 178) sowie bei Eignungsleihe eine gemeinsame Haftungserklärung. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mindestens 70 % der Leistung (inkl. Nachträge) sind im eigenen Betrieb auszuführen; einer Übertragung auf Nachunternehmer wird für diesen Anteil nicht zugestimmt. Auf Verlangen ist nachzuweisen, dass Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Tariftreue und Mindestlohn (LTMG-BW)

Die besonderen Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG-BW) gelten. Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung Mindestlohn (Vordruck KEV 179.3) abzugeben. Bei Verstößen gegen Mindestentgelt nach AEntG/MiLoG/Tariftreue kann eine Vertragsstrafe von 1 % der Auftragssumme (netto) sowie ein Ausschluss von Vergaben für bis zu 3 Jahre drohen.

Fachtechnische Eignung für besondere Leistungsbestandteile

Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen nur durch eingetragenen Elektrofachbetrieb oder unter Aufsicht einer Blitzschutzfachkraft ausgeführt werden (schriftliche Bestätigung). DVGW-Zulassung gem. Arbeitsblatt GW 301 ist für Trinkwasserleitungen erforderlich. PE-Schweißarbeiten dürfen nur durch geschultes Fachpersonal mit gültiger Prüfbescheinigung gem. DIN EN 287T1, DVGW GW 15 und GW 330 ausgeführt werden. Betoneinbau der Überwachungsklasse 2 ist durch eine anerkannte Überwachungsstelle (DIN 1045-3) nachzuweisen. Für das Entwässerungspumpwerk ist eine statische Berechnung und Prüfstatik mindestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn digital vorzulegen.

Referenzprojekte
3 ReferenzenZeitraum: Letzte 3 abgeschlossene Kalenderjahre

Mindestens 3 vergleichbare Referenzen auf Bauleistungen im Bereich Kläranlagenbau, Tiefbau und Stahlbetonbau

Aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren; nachzuweisen über Vordruck KEV 179 (Eigenerklärung) und auf Verlangen durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers.

Benennung und Referenzliste für Bauleiter und Polier gemäß Baubeschreibung des GVV Kapfenburg

Mit dem Angebot einzureichen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 23%4–10 · 50%11+ · 27%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 27 erledigt
Angebotskern & Preisblätter
Eignung & formale Nachweise
Tariftreue, Mindestlohn & Vergabe-spezifische Erklärungen
Referenzen, Schlüsselpersonal & Fachnachweise
Technische Vorlagen & Ausführungsplanung
Wartung & Folgeangebote
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg | Landratsamt Ostalbkreis, Kommunalaufsicht
Anschrift
73463 Westhausen
Ort
73463 Westhausen
Kategorie
Baden-Wuerttemberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
73463 Westhausen
Baden-Württemberg

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