Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Der Wupperverband sucht ein Unternehmen, das im Stadtgebiet von Hückeswagen (ca. 305 Grundstücke) regelmäßig Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben abholt und zur Kläranlage des Wupperverbands transportiert.
Was zu tun ist:
Einsammeln, Transportieren und Anliefern des Schlamms an die Kläranlage Corneliusweg 4 in 42499 Hückeswagen. Pro Jahr fallen schätzungsweise 1.000 bis 1.400 m³ Schlamm an. Auch einzelne schwer zugängliche Grundstücke (z.B. Pixberger Mühle, Marke, Kirschsiepen) müssen bedient werden.
Wichtige Bedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Gegenstand: Einsammlung und Abfuhr von Klär- und Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslosen Gruben (AG) im Stadtgebiet der Schloss-Stadt Hückeswagen. Die Leistung umfasst das Holen des Schlamms an den Grundstücken sowie den Transport und die Anlieferung an die Kläranlage des Wupperverbands (Corneliusweg 4, 42499 Hückeswagen).
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Aufteilung in Lose.
Einsatzgebiet und Anlagenbestand
Leistungsgebiet: Stadtgebiet Schloss-Stadt Hückeswagen (PLZ 42499, vereinzelt 42488).
Anlagenbestand (Stand 2025):
Geschätzte Abfuhrmengen: 1.000–1.400 m³ pro Jahr, monatlich zwischen ca. 50 und 200 m³.
Entfernung der Anlagen zur Kläranlage: ca. 2 km bis ca. 10 km.
Leistungspositionen (Leistungsverzeichnis)
Die Leistung gliedert sich in 8 Positionen:
Trennung und Anlieferung an der Kläranlage
Trenngebot: Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben (AG) und aus Kleinkläranlagen (KKA) sind getrennt zu erfassen und getrennt an der Kläranlage anzuliefern, da unterschiedliche Annahmeaggregate bestehen.
Maximale tägliche Annahmemenge Kläranlage:
Anlieferzeiten Kläranlage:
In den Einheitspreisen abgegoltene Nebenleistungen
Mit den angebotenen Einheitspreisen sind alle Aufwendungen abgegolten, insbesondere:
Eine gesonderte Vergütung für nicht berücksichtigte Erschwernisse ist ausgeschlossen. Bieter müssen sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten informieren.
Reaktionszeit und Erreichbarkeit
Vertragslaufzeit und Verlängerung
Rechnungsstellung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkundiges Personal
Fahrzeuge und technische Ausstattung
Versicherung
Nachunternehmer
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Der Bieter muss eine Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW abgeben. Ausschlussgründe sind u.a.:
Diese Erklärung ist auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Sanktionsverordnung (EU)
Bieter (auch Mitglieder von Bietergemeinschaften) müssen eine Eigenerklärung Sanktionsverordnung abgeben: kein Russland-Bezug gemäß Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014. Das bedeutet:
Die Erklärung gilt auch für Nachunternehmer, Lieferanten und Kapazitätsgeber, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, und muss während der gesamten Vertragslaufzeit sichergestellt sein.